Der BDEx (Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V.) fungiert als führender Verband für deutsche Unternehmen im Außenhandel. Seine vorrangige Aufgabe besteht darin, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder im Exporthandel zu schützen und zu fördern, indem er sich gezielt für deren Belange im internationalen Handel einsetzt.
Beraten.
Länder- und Marktinformationen 1/2025
Afrika
AFRIKA / ZOLL: AFCFTA E-TARIFF BOOK UM URSPRUNGSREGELN ERWEITERT
Das Webportal informiert die Mitgliedstaaten der afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) über Zollzugeständnisse und Ursprungsregeln im grenzüberschreitenden Handel.
Das AfCFTA e-Tariff Book zeigt die anzuwendenden Zollsätze auf und neuerdings auch die Ursprungsregeln für jede Zolltariflinie zwischen den AfCFTA-Mitgliedstaaten. Damit ist das Portal eine wichtige Hilfe für Unternehmen.
Laut dem Africa CEO Trade Survey Report 2024 des Pan-African Private Sector Trade & Investment Committee (PAFTRAC) haben 70 % der befragten afrikanischen Geschäftsführer keinen oder nur geringen Zugang zu relevanten AfCFTA-Informationen. Nur 10 % gaben an, das AfCFTA e-Tariff Book vollständig zu kennen.
Das von der EU finanzierte WCO-EU-Programm für Ursprungsregeln in Afrika hat in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der AfCFTA das neue Modul für Ursprungsregeln im e-Tariff-Book eingeführt, um die Umsetzung der kontinentalen Freihandelszone zu unterstützen
ÄGYPTEN / FÖRDERUNG: DREI NEUE ABKOMMEN MIT JAPAN UNTERZEICHNET
Ägypten und Japan haben ihre langjährige Partnerschaft mit der Unterzeichnung von drei neuen Abkommen im Wert von 234 Mio US-Dollar gefestigt. Die Abkommen, die von der ägyptischen Ministerin für Planung und wirtschaftliche Entwicklung und internationale Zusammenarbeit, Rania Al-Mashat, und dem japanischen Staatsminister für auswärtige Angelegenheiten, Fuji Hisaoyuki, unterzeichnet wurden, unterstreichen laut Nachrichtenportal „Egypt Today“ die 70-jährige Entwicklungszusammenarbeit zwischen den beiden Ländern.
Die Vereinbarungen umfassen ein Entwicklungsdarlehen zu Vorzugsbedingungen in Höhe von 230 Mio Dollar, mit dem der ägyptische Haushalt unterstützt und wichtige Strukturreformen vorangetrieben werden sollen. Darüber hinaus werden Zuschüsse in Höhe von 4,3 Mio Dollar für die Renovierung des Kairoer Opernhauses und die Ausweitung der Automatisierung in der Landwirtschaft verwendet.
Das Entwicklungsdarlehen unterstützt die ägyptische Finanzpolitik und unterstützt gleichzeitig Investitionen des privaten Sektors und einen umweltfreundlichen wirtschaftlichen Wandel. Außerdem soll es den Wettbewerb fördern, die Wirtschaft diversifizieren und das allgemeine Geschäftsklima verbessern, so „Egypt Today“.
Der erste Zuschuss in Höhe von 1,17 Mio Dollar ist für die Renovierung des Opernhauses in Kairo bestimmt, die in Zusammenarbeit mit der japanischen Agentur für internationale Zusammenarbeit und dem ägyptischen Kulturministerium erfolgt. Die Initiative wird die Infrastruktur des Opernhauses modernisieren und die Qualität der Dienstleistungen im nationalen Kulturzentrum verbessern.
Der zweite Zuschuss in Höhe von 2,3 Mio Dollar dient der Ausweitung des Einsatzes erschwinglicher landwirtschaftlicher Automatisierungstechnologien. Dieses Programm zielt darauf ab, die Produktivität zu steigern, die Betriebskosten zu senken und den Lebensstandard von Kleinbauern, insbesondere von solchen mit geringem Einkommen, zu verbessern.
ÄGYPTEN / NAHRUNGSMITTEL: EXPORTE MIT REKORDWACHSTUM
Die ägyptische Lebensmittelindustrie verzeichnete von Januar bis November 2024 ein massives Wachstum: Die Exporte erreichten laut Nachrichtenportal „Egypt Today“ rund 5,5 Mrd US-Dollar. Dies entspricht einem Anstieg von 17 % im Vergleich zu den 4,7 Mrd Dollar, die im gleichen Zeitraum 2023 verzeichnet wurden.
Dies ist der höchste Exportwert und die höchste Wachstumsrate, die jemals in diesem Zeitraum verzeichnet wurden, und übertrifft die Gesamtexporte für das Jahr 2023, die sich auf 5,07 Mrd Dollar beliefen, was einem Anstieg von 474 Mio Dollar entspricht.
Die arabischen Länder blieben der größte Exportmarkt Ägyptens mit einem Anteil von 2,94 Mrd Dollar oder 53 % der gesamten Lebensmittelausfuhren und einem Wertzuwachs von 15 %. Die Europäische Union folgte mit 1,08 Mrd Dollar, was 20 % der Gesamtexporte und einer Wachstumsrate von 33 % entspricht.
Die nicht-arabischen Länder Afrikas trugen 464 Mio Dollar bei, was 8 % der Gesamtausfuhren ausmacht und ein Wachstum von 7 % bedeutet. Die Vereinigten Staaten verzeichneten Exporte im Wert von 302 Mio Dollar, was 5 % der Gesamtausfuhren entspricht und eine Wachstumsrate von 40 % bedeutet.
Andere internationale Märkte trugen 756 Mio Dollar bei, was 14 % der Gesamtausfuhren ausmacht und eine Wachstumsrate von 8 % entspricht.
Saudi-Arabien ist Hauptabnehmer
Unter den einzelnen Ländern war Saudi-Arabien mit Exporten im Wert von 434 Mio Dollar der wichtigste Importeur ägyptischer Lebensmittel, was einem Wachstum von 16 % entspricht. Der Sudan folgte mit 363 Mio Dollar, trotz eines Rückgangs von 20 %. An dritter Stelle rangierten die Vereinigten Staaten.
Libyen und Palästina rundeten die ersten fünf Plätze mit Ausfuhren im Wert von 290 beziehungsweise 275 Mio Dollar ab und erzielten Wachstumsraten von 19 beziehungsweise 26 %.
Die Niederlande erzielten Ausfuhren im Wert von 241 Mio Dollar und lagen mit einem Zuwachs von 104 % an der Spitze des Wachstums, während Marokko mit 201 Mio Dollar eine Steigerungsrate von 80 % verzeichnete.
Die Niederlande waren auch beim absoluten Wachstum unter den Ländern führend, mit einem Anstieg der Exporte um 123 Mio Dollar im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2023. Marokko folgte mit einer Steigerung von 89 Mio Dollar, während die Vereinigten Staaten einen Anstieg von 86 Mio Dollar verzeichneten.
Weitere bemerkenswerte Zuwächse verzeichneten Saudi-Arabien mit 64 Mio, Palästina mit 57 Mio und Spanien mit 53 Mio Dollar. Die Ausfuhren von Somalia und Brasilien stiegen um 50 Mio Dollar, mit Werten von 85 Mio beziehungsweise 97 Mio Dollar.
Zu den wichtigsten Exportprodukten in diesem Zeitraum gehörten Konzentrate für die Herstellung von Erfrischungsgetränken, die mit 502 Mio Dollar an der Spitze lagen, was einem Wachstum von 5 % entspricht.
Mehl und Grütze folgten mit 428 Mio Dollar und einer Steigerungsrate von 7 %, während gefrorene Erdbeeren 364 Mio Dollar erreichten und damit um 13 % zulegten. Die Zuckerexporte beliefen sich auf 357 Mio Dollar, was einen Rückgang von 21 % bedeutet. Speiseöle verzeichneten einen massiven Zuwachs von 169 % und erreichten 283 Mio Dollar.
In der Dekade von 2014 bis November 2024 kumulierten sich die Exporte der ägyptischen Lebensmittelindustrie auf beeindruckende 40,5 Mrd Dollar, was die wachsende Bedeutung des Sektors auf den globalen Märkten und seine Rolle als Motor des Wirtschaftswachstums unterstreicht, so „Egypt Today“ in einer Mitteilung.
GABUN / WIRTSCHAFT & POLITIK: LANGER WEG ZUR DIVERSIFIZIERUNG
Gabun hat nur 2,3 Mio Einwohner und damit wenig mehr als Hamburg. Für Bosch ist das waldreiche Land in Zentralafrika trotzdem ein guter Markt für Industrieboiler, Autoteile und andere Produkte. Hinzu kommt, dass sich Gabun wie andere Länder in der Region aus der engen Bindung an Frankreich lösen will.
Die Öl- und Gasindustrie erbrachte 2023 die Hälfte der Staatseinnahmen und 70 % der Exporte und ist gleichzeitig wichtige Kundin deutscher Firmen. Sie hat Gabun zu einem der wohlhabendsten Staaten Afrikas gemacht. Aber auch zu einem Land, das nur wenig selbst produziert.
Die Ölproduktion ist seit 2021 etwas gestiegen, und höhere Preise haben ebenfalls für mehr Petrodollar gesorgt. Auch 2024 liegt die Förderung nach den Zahlen bis November mit 212.000 bpd um 5 % höher als im Vorjahr. Der Ölminister erwartet ein weiteres kleines Plus durch Investitionen in Offshore-Felder und die Aufbereitung bereits genutzter Vorkommen. Zudem will Gabun 2026 seine erste Produktion von Flüssiggas in Betrieb nehmen.
In der Tendenz jedoch nimmt die Ölförderung seit etwa der Jahrtausendwende ab und die Ressourcen schwinden. Laut Internationalem Währungsfonds wird sich dieser Trend fortsetzen. Die Regierung hofft daher auf eine höhere Wertschöpfung aus anderen, reichlich vorhandenen Rohstoffen. So ist Gabun mit einem Weltmarktanteil von 23 % der zweitgrößte Produzent von Mangan. In Belinga, im Norden des Landes an der Grenze zur Republik Kongo, liegt zudem eines der größten unerschlossenen Eisenerzvorkommen.
Auch in der Landwirtschaft bemüht sich Gabun um eine höhere Wertschöpfungstiefe: Die Behörden richteten eine Sonderwirtschaftszone ein, schufen Steueranreize oder beschränkten die Ausfuhr von unverarbeitetem Holz. Als größter privater Arbeitgeber sieht sich Olam. Der Konzern aus Singapur produziert in Gemeinschaftsunternehmen mit dem Staat Dünger sowie Palmöl und andere agroindustrielle Erzeugnisse.
Dynamik ist durch den Sturz des Langzeit-Herrschers Ali Bongo im August 2023 entstanden. „Wir hatten keinen Staatsstreich, sondern eine Befreiung“, gibt die Chambre de Commerce du Gabon die gängige Erzählung im Land wieder. Ausländische Investitionen seien jetzt besonders willkommen und sicher.
Bei den Bemühungen um Diversifizierung sieht der IWF indes erst wenige Ergebnisse. Zwar stiegen die Exporte von Mangan und Holzprodukten, durch die Verarbeitung von Tropenholz auch zu teuren Möbeln. Allerdings exportiere Gabun immer noch zu fast 90 % weitgehend unverarbeitete Rohstoffe. Und bei den Exportmärkten hat das Land die Abhängigkeit von den USA durch die von China eingetauscht.
Mängel in der Regierungsführung, bei der Steuerverwaltung und in der Infrastruktur: Diese Punkte nannten Unternehmen in Gabun gegenüber dem IWF als wichtigste Hindernisse für eine Diversifizierung. Für die Transportinfrastruktur laufen zwar Straßen- und Bahnprojekte. Sie ist aber löchrig in dem extrem dünnbesiedelten Land, wo fast die Hälfte der Bevölkerung in Libreville wohnt.
Behörden agieren sehr vorsichtig
Einen Einblick in die Arbeit von Behörden gibt ein Kontakt mit einer Investitionsbehörde. Sie wirbt bei einem Besuch mit einer Präsentation um ausländische Firmen. Für die Weitergabe der Datei ist auf Nachfrage aber die Zustimmung des Amtschefs erforderlich, die dann prompt verweigert wird. Ähnlich agiert eine staatliche Agentur, die für die Umsetzung großer Projekte ausländische Partner sucht und deren Mitarbeiter im modernen Ambiente einen dynamischen Eindruck vermitteln. Die informative Präsentation wolle man gerne nachreichen, eine Reaktion allerdings gibt es später auch auf zweimaliges Nachhaken nicht.
Nun stellen Beobachter auch anderswo in Afrika fest, dass sie auf E-Mails keine Antwort bekommen und man die Leute besser per WhatsApp oder am besten gleich in Persona kontaktiert. In Gabuns Behörden kommt nach Erfahrungen eines Investors aber eine große Unsicherheit hinzu. Bedingt wohl auch durch den Regierungswechsel versichere sich jeder dreimal, bloß nichts falsch zu machen. Untere Ebenen prüften ausgiebig, blockierten den Kontakt zu den Entscheidungsträgern und bekämen diese Behäbigkeit von den Chefs auch vorgelebt.
MAROKKO / SCHIFFBAU: MEHR KAPAZITÄT FÜR DEN WARENHANDEL
An den Standorten Agadir, Casablanca, Tan Tan, Tanger West und Dakhla Atlantique werden bisher nur Schiffe repariert und leichte Boote, vor allem für die Fischerei, gebaut. Das ist zu wenig für ein Land mit 3.500 km Küste, das zudem an der Schnittstelle von Atlantik und Mittelmeer liegt und über leistungsfähige Häfen verfügt. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt eine Studie des marokkanischen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates CESE.
Der Status quo der Werften und der Handelsschifffahrt wird der Bedeutung Marokkos als logistische Drehscheibe zwischen Europa und Westafrika nicht mehr gerecht. Das Königreich soll sich unabhängiger von ausländischen Flotten machen und den Bau weiterer Handelsschiffe vorantreiben – aktuell fahren nur 17 Hochseeliner unter marokkanischer Flagge. Da CESE beide Kammern des Parlaments und die Regierung berät, ist davon auszugehen, dass mit der Studie der Startschuss für ein nationales Schifffahrts- und Werftenprogramm gegeben wurde. Zumal dieses Großvorhaben in Regierungskreisen seit längerem diskutiert wird.
Deutsche Werften, aber auch der spezialisierte deutsche Maschinen- und Anlagenbau sowie Architektur- und Planungsbüros stoßen sowohl bei den Regierungsressorts als auch in den Hafen- und Stadtverwaltungen auf offene Ohren, wenn sie entsprechende Kooperationsangebote unterbreiten. Als ein zentraler Ansprechpartner steht unter anderem die staatliche Hafenbehörde Agence Nationale des Ports (ANP) zur Verfügung.
Deutschland exportiert maritime Technologien sowie Werft- und Schiffbautechnik im Jahreswert von rund 40 Mio Euro nach Marokko. Diese Waren und Ausrüstungen werden sowohl für den Ausbau der maritimen Infrastruktur als auch zur Unterstützung der Schiffsreparatur und -wartung eingesetzt. Zu den wichtigsten Technologien und Produkten, die Deutschland in diesem Bereich liefert, gehören:
- leistungsstarke Schiffsantriebe und Motoren (MTU Friedrichshafen, MAN Energy Solutions)
- Getriebe, Propeller, Navigationssysteme und Radartechnik (Siemens, Bosch Rexroth)
- Schweißmaschinen, Kräne, Hebezeuge und andere technische Ausrüstungen, die für Wartungs- und Reparaturarbeiten benötigt werden
- Automatisierungssysteme für Schiffe (Navigation, Kommunikation und Überwachung), um den Energieverbrauch zu optimieren und die Sicherheit zu erhöhen
- Abgasreinigungssysteme wie Scrubber und Ballastwasserbehandlungssysteme
- Containerkräne, Portalkräne und automatisierte Systeme zur Effizienzsteigerung im Güterumschlag eingesetzt (Liebherr, Konecranes)
Die zunehmende Erzeugung grüner Energie und die bevorstehende Produktion von grünem Wasserstoff dürften sich ebenfalls positiv auf die Schiffbauindustrie auswirken.
Werften bleiben importabhängig
Realistischerweise werden Werftprojekte in ihrer Frühphase auf eine reine Montage von mittleren und größeren Wasserfahrzeugen hinauslaufen. Denn weder werden die im Schiffbau verwendeten Stahl- und Eisenlegierungen noch die Innenausrüstungen für Großschiffe wie Motoren, Getriebe, Elektroaggregate sowie hochwertige Schiffstechnik in Marokko hergestellt. Sie müssen noch importiert werden.
Die marokkanische Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um ausländische Investitionen im maritimen Sektor zu fördern. Dazu gehören Steuererleichterungen, Vereinfachungen bei Investitionsgenehmigungen und staatliche Unterstützung bei Infrastrukturprojekten. Außerdem wurde das Schiffbauindustrie-Cluster CINM gegründet, das private und öffentliche Akteure zusammenbringt. Ziel dieser Initiative ist es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, darunter Reedereien, kleinen und mittleren Handwerks- und Zulieferbetrieben sowie Ausbildungszentren zu stärken.
Zwischen den Reparaturwerften Casablanca und Tanger Med bestehen erste Kooperationen mit ausländischen Werften. So führen die beiden marokkanischen Werke Arbeiten in den Bereichen Schiffstechnik, Wartung und Reparatur im Auftrag ausländischer Großkunden, zum Beispiel aus Frankreich und China, durch.
SÜDAFRIKA / AUSSENHANDEL: LISTE DER ANTIDUMPING-ZÖLLE AKTUALISIERT
Südafrika aktualisiert Anhang 2 des Zoll- und Verbrauchsteuergesetzes und passt somit die derzeit geltenden Antidumping-Maßnahmen auf eingeführte Waren an. Von den Maßnahmen sind unter anderem Produkte aus Deutschland betroffen.
Neben dem normalen Zoll kann bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich ein Antidumping- und/oder Ausgleichszoll anfallen. Diese werden allerdings nur festgesetzt, wenn Untersuchungen der zuständigen Stelle (hier: International Trade Administration Commission of South Africa – ITAC) ergeben haben, dass im konkreten Fall Dumping oder Subventionierung durch den Verkäufer/das Exportland vorliegt.
Die Höhe dieses Zolls hängt von den Feststellungen in den jeweiligen Untersuchungen ab. Er kann sowohl als Wert- als auch als spezifischer Zoll erhoben werden.
TUNESIEN / KONJUNKTUR: SCHWACHE FUNDAMENTALDATEN BELASTEN
Tunesiens Wirtschafts- und Liquiditätsaussichten haben sich in diesem Jahr verbessert. Nach Jahren der Sorge um die Fähigkeit Tunesiens, seinen externen Verpflichtungen nachzukommen, ist das Vertrauen in das Land in jüngster Zeit gestiegen. Doch trotz dieser begrüßenswerten Entwicklungen bleiben die kurz- und mittelfristigen Aussichten des nordafrikanischen Landes von erheblichen Herausforderungen und großen makroökonomischen Schwachstellen überschattet.
2024 soll das reale BIP des Landes endlich wieder das Niveau vor der Pandemie erreichen. Bislang verlief die wirtschaftliche Erholung des Landes sehr schleppend und blieb hinter der seiner nordafrikanischen Nachbarn zurück. Zum Vergleich: Alle Nachbarländer – mit Ausnahme des politisch instabilen Libyens – hatten bereits vor zwei Jahren das Niveau des realen BIP vor der Pandemie wieder erreicht oder übertroffen.
Das geringe reale Wirtschaftswachstum von 1,6 %, das für 2024 erwartet wird, ist auf den florierenden Tourismussektor und die privaten Rücküberweisungen zurückzuführen. Dies sind die wichtigsten Deviseneinnahmequellen des Landes, die auch dazu beigetragen haben, die Währungsreserven auf einem angemessenen Niveau zu halten. Darüber hinaus war das Land bisher in der Lage, die laufenden Auslandszahlungen zu decken, wie beispielsweise Rückzahlung einer Euro-Anleihe in Höhe von 850 Mio US-Dollar, die im Februar 2024 fällig wurde.
Schwierige sozioökonomische Bedingungen
Die kurz- und mittelfristigen Aussichten bleiben jedoch verhalten. Für das Jahr 2025 wird ein reales Wirtschaftswachstum von 1,6 % prognostiziert, und auch mittelfristig dürfte das Wachstum durchschnittlich unter 1,5 % liegen. Die Wirtschaftsleistung stagniert schon seit der Jasmin-Revolution, aufgrund von politischer Instabilität und unzureichender Investitionen. Externe Schocks wie die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben die Situation noch verschärft.
Die hohe Auslandsverschuldung und die schwachen öffentlichen Finanzen tragen ebenfalls zur wirtschaftlichen Misere Tunesiens bei. Die Verbesserung der Haushalts- und Finanzlage ist und bleibt eine dringende Herausforderung für das Land. Nach Jahren anhaltender Haushaltsdefizite – für 2024 werden 6 % des BIP prognostiziert – hat Tunesien einen hohen Schuldenstand angehäuft, der für dieses Jahr auf 83,7 % des BIP geschätzt wird.
Um den fiskalischen Druck einzudämmen, haben die Behörden für 2025 verschiedene Reformmaßnahmen geplant, darunter Steuererhöhungen für Privatpersonen mit hohem Einkommen und einige Unternehmen. Reformen, die der IWF als entscheidend für die Verbesserung der makroökonomischen Stabilität ansieht, wie zum Beispiel die Umstrukturierung von Subventionen und die strukturelle Senkung der Lohnsumme, bleiben jedoch aus. Diese werden von der Regierung als mögliche Auslöser sozialer Unruhen gesehen. Unter diesen Umständen dürfte der fiskalische Druck weiter anhalten.
Da Tunesien von den globalen Finanzmärkten abgeschnitten ist und die Verhandlungen mit dem IWF ins Stocken geraten sind, sind die Finanzierungsmöglichkeiten des Landes begrenzt. Unter diesen Umständen verlassen sich die Behörden zunehmend auf den inländischen Bankensektor, um die öffentlichen Defizite zu finanzieren. Dies könnte zu einer Schwächung des inländischen Bankensektors und der Verdrängung der privaten Nachfrage führen, was die Wachstumsaussichten weiter schwächen würde.
Darüber hinaus besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Behörden zu unorthodoxeren Maßnahmen greifen. Sie sind bereits von üblichen wirtschaftspolitischen Eingriffen abgewichen, indem beispielsweise im Februar Devisenreserven zur Rückzahlung von internationalen Krediten genutzt wurden. Darüber hinaus sieht ein neuer Gesetzesentwurf eine Harmonisierung der Geld- und Wechselkurspolitik der Zentralbank mit der Wirtschaftspolitik der Regierung vor. Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, würde es die Unabhängigkeit der Zentralbank schwächen.
WESTAFRIKA / AUSSENHANDEL: ECOWAS FÜHRT DAS ELEKTRONISCHE URSPRUNGSZEUGNIS EIN
Die ECOWAS-Kommission führt schrittweise ein elektronisches Ursprungszeugnis (electronic Certificate of Origin/e-CoO) in den Mitgliedsländern der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) ein. Medienberichten zufolge wurden Nigeria, die Elfenbeinküste, Ghana sowie Senegal als Pilotländer für das neue e-CoO-System ausgewählt. Die vier Länder sollen die digitale Plattform testen, bevor sie vollständig eingeführt wird.
Das derzeitige manuelle Verfahren zur Beantragung eines Ursprungszeugnisses, dessen Aushändigung in Papierform, der Genehmigung durch den Zoll vor der Ausfuhr und die anschließende Vorlage bei den Zollbehörden des Einfuhrlandes als Ursprungsnachweis ist umständlich, zeitaufwändig und betrugsanfällig. Die durchgängige Digitalisierung des Verfahrens soll Transparenz und Vertrauen in das System der Ursprungszeugnisse schaffen. Zudem fördern kürzere Bearbeitungszeiten und geringere Kosten für e-CoC den intraregionalen Handel und stärken die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der ECOWAS-Mitgliedstaaten.
Amerika
BRASILIEN / KONJUNKTUR: BEMERKENSWERTE WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
Die neuntgrößte Volkswirtschaft der Welt hat in den letzten Jahren starke Leistungen verbucht. Die Wirtschaft hat sich schneller als andere in der Region von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt und gleichzeitig ihr historisches Leistungshoch übertroffen. Das reale BIP-Wachstum lag zwischen 2021 und 2023 bei durchschnittlich etwa 3,6 % und damit mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt von 1,4 % zwischen 2010 und 2020.
Gleichzeitig belasten ein Umfeld, geprägt durch relativ hohe Zinssätze und ein geringeres Wirtschaftswachstum in China, Brasiliens wichtigster Handelspartner, die Wirtschaft des Landes. Darüber hinaus wurde Brasilien in diesem Jahr von mehreren Naturkatastrophen heimgesucht, zum Beispiel durch verheerende Überschwemmungen in Rio Grande do Sul im April und Mai und die intensivste und längste Dürre seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1950, von der seit Juli fast 60 % des Landes betroffen sind. Dennoch wird für 2024 ein bemerkenswert robustes reales BIP-Wachstum von 3 % prognostiziert.
Neue Triebfedern für die Wirtschaft
Das Wirtschaftswachstum dürfte mittelfristig auf etwa 2,3 % sinken, was auf erhöhte Zinssätze und strukturelle Herausforderungen wie eine unterdurchschnittliche Infrastruktur, bürokratische Hürden, unzureichender Zugang zu Krediten für Unternehmen und hohe Handelsbarrieren zurückzuführen ist.
Dennoch wird davon ausgegangen, dass die Reform zur Steuervereinfachung, die Ende 2023 verabschiedet wurde und mehrere Steuern in einem dualen Mehrwertsteuersystem zusammenfasst, mittelfristig das Wirtschaftswachstum unterstützen wird. Zu den Abwärtsrisiken für die Prognose gehören Brasiliens Anfälligkeit für klimawandelbedingte Naturkatastrophen, die sich seit 1990 verdreifacht haben, schwere Unruhen infolge einer polarisierten Gesellschaft und eine erhebliche Verschlechterung der öffentlichen Finanzen.
Positiv zu vermerken ist, dass höhere Rohstoffpreise und die weitere Erschließung wichtiger Mineralien das Wirtschaftswachstum ankurbeln könnten. Brasilien verfügt über das weltweit drittgrößte Vorkommen an Seltenen Erden, ist aber nur der sechstgrößte Produzent.
Darüber hinaus hat die KI-Revolution ebenfalls großes Potenzial, wird aber derzeit durch begrenzte Investitionen, eingeschränkte Daten und fehlende Rahmenbedingungen gebremst. Außerdem könnte eine Welt, die sich zunehmend in Richtung geopolitischer Blöcke entwickelt, sich sowohl negativ als auch positiv auf die Wirtschaft auswirken. Die Banco Central do Brasil schaffte es durch konsequentes Vorgehen, die Inflation von ihrem Höchststand von 12 auf 3 % zu senken.
Deindustrialisierung birgt Risiken
Brasilien hat große Chancen im Bereich des Rohstoffhandels. Das Land hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten zu einer der Kornkammern der Welt entwickelt und ist der führende Exporteur von Sojabohnen, Zucker, Rindfleisch, Geflügel, Kaffee und Mais. Es ist auch ein wichtiger Akteur auf dem Weltmarkt für Erze und Metalle und der zweitgrößte Exporteur von Eisenerz.
Darüber hinaus dürfte sich das Land zu einem Motor für die grüne Energiewende entwickeln, da es neben dem Export von seltenen Erden der fünftgrößte Lithium- und Kupferproduzent der Welt ist. Seit 2018 ist es außerdem ein Nettoexporteur von Brennstoffen und nach Mexiko der zweitgrößte Ölexporteur in Lateinamerika.
Die Kehrseite der Medaille ist ein besorgniserregender, fortschreitender Deindustrialisierungsprozess. Die Exporte von Industriegütern machten zwischen 1990 und 2007 etwa 45 % der Leistungsbilanzeinnahmen aus, sind seitdem aber allmählich auf fast ein Fünftel im Jahr 2023 zurückgegangen.
Infolgedessen nehmen die Importe von Industriegütern stetig zu, insbesondere aus China, das seine Produktionsüberkapazitäten in einer Vielzahl von Sektoren exportiert. Dies schadete der Wettbewerbsfähigkeit des brasilianischen Produktionssektors, während höhere Einfuhrzölle, die als Reaktion erhoben wurden, seine Wettbewerbsfähigkeit mittelfristig weiter verringern könnten.
Die Diversifizierung wird eine der größten Herausforderungen sein, da die Abhängigkeit Brasiliens von Rohstoffen – obwohl dies sehr weit gefasst ist – das Land anfällig für einen Abschwung der Rohstoffpreise macht, wie in der zweiten Jahreshälfte 2014 und im Jahr 2008 zu beobachten war.
Staatsfinanzen bleiben die Achillesferse
Die Staatsfinanzen sind nach wie vor Brasiliens Schwachstelle. In den Jahren 2016 und 2019 wurden wichtige Reformen umgesetzt, um diese auf einem nachhaltigen Kurs zu halten, aber die Staatsverschuldung – 85 % des BIP Ende 2023 – liegt weiterhin deutlich über dem Durchschnitt der Schwellenländer.
Zudem genehmigte der Kongress einen neuen, flexibleren Finanzrahmen, der eine Erhöhung der realen Ausgaben auf 70 % des jährlichen Wachstums der Steuereinnahmen erlaubt. Wenn bis 2025 kein primärer Haushaltsüberschuss erreicht wird, sinkt dieser Wert auf 50 % des Einnahmenwachstums. Es wird daher erwartet, dass die Staatsverschuldung bis 2029 auf nahezu 100 % des BIP ansteigen wird, was ein außerordentlich hohes Niveau darstellt.
Eine weitere Abschwächung der fiskalischen Ziele, ähnlich den im April angesichts verheerender Überschwemmungen durchgeführten Maßnahmen, könnte diese Zahlen noch weiter zuspitzen. Weitere Reformen werden notwendig sein, um die Staatsverschuldung auf einem nachhaltigen Pfad zu halten.
Allerdings gibt es auch wichtige, ausgleichende Faktoren. Trotz der hohen Staatsverschuldung liegen die öffentlichen Zinszahlungen auf vertretbarem Niveau. Zudem tragen eine überwiegend inländische Investorenbasis – rund 90 % der Schulden sind in inländischer Hand -, der hohe Anteil in brasilianischen Real – rund 94 % der Schulden -, das große Volumen an liquiden Mitteln und die beträchtlichen Bestände der Zentralbank an Staatsanleihen dazu bei, die Risiken zu mindern.
CHILE / KONJUNKTUR: PESO ERREICHT NEUE TIEFSTSTÄNDE
Der chilenische Peso hat kürzlich die psychologische Schwelle von 1.000 Pesos pro US-Dollar überschritten, was eine bemerkenswerte Abwertung darstellt. Dieser Rückgang ist auf eine Kombination interner und externer Faktoren zurückzuführen.
Global betrachtet unterstützt die Stärke des US-Dollars, bedingt durch die anhaltende Widerstandsfähigkeit des US-Arbeitsmarktes und die Erwartung einer vorsichtigen Haltung der US-Notenbank für 2025, die Schwäche des Peso. Laut einer Marktanalyse von Quasar Elizundia, Analyst bei Pepperstone, wird dieser Trend zusätzlich durch lokale Wirtschaftsdaten verstärkt, die hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Das Wirtschaftswachstum in Chile blieb demnach im November bei 2,1 % im Jahresvergleich, was positiv, jedoch hinter den Prognosen zurücklag. Besonders dynamisch zeigen sich Sektoren wie der Bergbau, mit einem Wachstum von 3,5 % im Jahresvergleich, sowie die Güterproduktion, mit einem Plus von 2,7 %. Allerdings verzeichnet der Dienstleistungssektor eine Verlangsamung (0,2 % saisonbereinigt), was die wirtschaftliche Gesamtlage belastet.
Handelssektor im Plus
Der Handel, angetrieben durch den Einzel- und Großhandel, zeigt mit einem Wachstum von 4,8 % positive Impulse, während das verarbeitende Gewerbe mit 1,2 % Wachstum gemischte Signale sendet. In den kommenden Wochen werden wichtige Wirtschaftsdaten wie Handelsbilanz- und Inflationszahlen erwartet. Diese könnten den Druck auf den Peso verstärken oder zu einer Entlastung führen, sollte die Wirtschaft besser als erwartet abschneiden.
LATEINAMERIKA / AGRARSEKTOR: MEHR ALS KAFFEE UND BANANEN
In den vergangenen Jahrzehnten hat der Landwirtschaftssektor (einschließlich Forstwirtschaft, Fischerei, Jagd) in Lateinamerika insgesamt an Bedeutung gewonnen. Impulsgeber sind vor allem Argentinien, Brasilien und Bolivien, während in verschiedenen anderen Staaten wie Chile der Agrarsektor rückläufig ist.
Tatsächlich produziert die Region Lebensmittel für etwa 1,3 Mrd Menschen – etwa das Doppelte seiner eigenen Bevölkerung, so die Welternährungsorganisation FAO. Zu ihr zählen einige der global führenden Agrarexporteure, allen voran Brasilien sowie Argentinien, Mexiko, Chile, Ecuador, Peru und Kolumbien.
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Nachfrage bei steigender Weltbevölkerung und sich ändernder Konsumgewohnheiten hin zu mehr Obst, Fleisch und Milchprodukten baut Lateinamerika seine Position als Agrarexporteur weiter aus, wenn auch mit unterschiedlicher Zielrichtung. Während sich zum Beispiel Mexikos Export überwiegend auf die USA konzentriert, gehen Sojabohnen aus Brasilien und Argentinien vorrangig nach China. Für Kaffee sind die USA und Europa die Hauptdestinationen.
Umweltschutz hat nur niedrigen Stellenwert
Die Exporterfolge haben indessen ihren Preis. Nicht selten gehen sie einher mit einer Ausweitung der Nutzflächen – etwa zu Lasten des Amazonaswaldes oder von Feuchtsavannen oder anderer ökologisch wertvoller Areale. Überdies wuchs gemäß FAO der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Lateinamerika und der Karibik von 2000 bis 2021 mit 182 % auf 1,27 Mio t, deutlich mehr als der weltweite (6 2 %, 3,53 Mio t).
Brasilien ist sogar der weltgrößte Pestizidverbraucher mit fast 720.000 t, vor den USA (457.385 t). Tatsächlich nutzten brasilianische Landwirte 2021 satte 10,9 kg pro ha, viermal so viel wie Bauern in den Vereinigten Staaten. Auch bei chemischen Düngemitteln liegt Brasilien mit Rang 3 weit vorne (allerdings bei drei Ernten im Jahr). Das bedeutet aber nicht, dass es in Brasilien keine Ansätze für grüne Landwirtschaft gäbe.
Kunden fordern mehr Nachhaltigkeit
Insgesamt sind die Länder für nachhaltige Landwirtschaft höchst unterschiedlich aufgestellt. Laut FAO besitzt beispielsweise Argentinien rund 4,2 % aller weltweit zertifizierten organisch genutzten Agrarflächen, Nummer 3 nach Australien und Indien. Mit Blick auf den Anteil zertifizierter Flächen an der Gesamtagrarfläche hat indessen Uruguay die Nase vorn (19,6 %, 2022). Allerdings beruhen diese Werte quasi ausschließlich auf extensiver Weidewirtschaft (95 beziehungsweise 99,9 % der deklarierten Flächen).
Große Durchgriffswirkung in dieser Hinsicht wird den Anforderungen von internationaler Kundenseite zugetraut. Zu einem Meilenstein könnte die EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten werden. Ab dem 30. Dezember 2025 müssen europäische Importeure von Holz, Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Rindern nachweisen, dass diese nicht von nach 2020 entwaldeten Flächen stammen (Kleinst- und Kleinunternehmen haben Frist bis 30. Juni 2026). Betroffen sind die großen Exporteure der genannten Produkte wie Brasilien, Uruguay, Argentinien sowie Mexiko und Paraguay.
Nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch als Qualitätsmerkmal gewinnt die Nachverfolgbarkeit von Produkten etwa für Herkunftsbezeichnung und Markenbildung an Gewicht. Dessen ungeachtet stellt die wachsende Zahl an Zertifizierungserfordernissen, die oft von Land zu Land variieren, die Exporteure vor Ort vor Herausforderungen.
Gerade für kleine Bauern sind sie kaum zu überblicken.
Generell schadet zu viel Chemie der Biodiversität, der Gesundheit und kostet Geld. Mit ihrem 2023 vorgestellten Konzept Bioinsumos will die FAO allen drei Aspekten Rechnung tragen. Eng damit verknüpft ist der Schutz der Böden. Laut FAO ist mittlerweile die Hälfte der Agrarflächen Lateinamerikas von Erosion und Bodenverschlechterung betroffen.
Klimaereignisse senken Erträge und erhöhen Ausfallrisiken
Während Bioinsumos für die meisten Bauern noch ein Fremdwort sind, selbst wenn sie einzelne Segmente des Konzepts bereits praktizieren, erleben so gut wie alle den sich vollziehenden Klimawandel hautnah mit. Besonders gefährdet sind die tropischen und subtropischen Anbaugebiete, aber nicht nur diese – und nicht erst in Zukunft.
Chile beispielsweise leidet seit 2006 in einigen Landesteilen unter ausbleibenden Regenfällen, die von manchen Experten schon als Dauerzustand interpretiert werden. Die Situation hat sich zwar mit dem Wechsel von „La Niña“ zu „El Niño“ verbessert. Doch stattdessen klagen die Landwirte regional über Stürme und Überschwemmungen.
Zwar stellt eine Verlagerung der Anbauflächen in bestimmten Fällen eine Option dar, doch vor allem gefragt sind an die neuen Bedingungen angepasste Pflanzensorten und Technologien.
Gebraucht werden Technologien, Maschinen und Geräte, um die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen – seien es Wasser, Düngemittel oder Herbizide. Nach Aussagen von Branchenfirmen lassen sich schon mit einfachen Mitteln in der Bewässerung große Effizienzsteigerungen erzielen. Eher für größere Agrarbetriebe eignen sich High-Tech-Systeme wie digitales Monitoring oder der Einsatz von Luft- und Satellitenbildern.
Der Druck zu stärkerer Mechanisierung und Automatisierung kommt noch von anderer Seite: Aufgrund der niedrigeren Bevölkerungszuwächse und weil viele Menschen in die Städte ziehen, muss das verfügbare Land von weniger Händen bestellt werden.
MEXIKO / ERNEUERBARE ENERGIE: WIRTSCHAFTLICHER AUFSCHWUNG DURCH GRÜNE QUELLEN
Mexiko setzt bei der Dekarbonisierung seiner Wirtschaft und der Bekämpfung des Klimawandels auf ein wegweisendes Projekt: den Plan Sonora. Dieser umfassende Entwicklungsplan im nördlichen Bundesstaat Sonora soll erneuerbare Energien fördern und die Grundlage für eine nachhaltigere Zukunft schaffen, wie „Mexico News Daily“ berichtet.
Gouverneur Alfonso Durazo bezeichnete das Sonora-Projekt bei einem Treffen mit Energieministerin Luz Elena González in Mexico City als die „wichtigste Wette“ Mexikos im Übergang zu sauberer Energie.
Im Zentrum des rund 7 Mrd US-Dollar schweren Plans steht ein riesiger Solarpark in Puerto Peñasco, an der Nordküste des Golfs von Kalifornien, etwa 100 km von der Grenze zu Arizona entfernt. Der Solarpark soll Strom für neue Industrieparks in Sonora und über 160.000 Haushalte liefern. Teile der Anlage sind bereits in Betrieb, der vollständige Ausbau steht jedoch noch aus.
Ein weiterer Baustein von Plan Sonora ist der Abbau von Lithium, da Sonora über große Vorkommen dieses wichtigen Rohstoffs verfügt. Die Extraktion gestaltet sich jedoch schwierig, da das Lithium in Tonablagerungen gebunden ist. Das staatliche Unternehmen Litio para México arbeitet daran, die technischen Hürden zu überwinden, und erwägt Partnerschaften mit internationalen Firmen, da Mexiko bislang wenig Erfahrung im Lithiumabbau hat.
Durazo und González betonten bei ihrem Treffen, dass sie die erneuerbaren Energieprojekte in Sonora weiter vorantreiben wollen. Mexiko, seit Oktober von der Klimawissenschaftlerin Claudia Sheinbaum regiert, hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 35 % zu reduzieren.
Motor für Investitionen
Laut „Mexico News Daily“ zielt Plan Sonora nicht nur auf die Energiewende, sondern auch auf den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt der Region ab. So zieht das Projekt erhebliche private Investitionen an, etwa das 15 Mrd Dollar teure Erdgasvorhaben des texanischen Unternehmens Mexico Pacific Limited in Puerto Libertad.
Auch die Wettbewerbsfähigkeit Sonoras wird durch den Fokus auf erneuerbare Energien gestärkt. Die Städte Hermosillo und Guaymas wurden jüngst vom Mexikanischen Institut für Wettbewerbsfähigkeit als die wettbewerbsfähigsten Städte ihrer Größenklassen ausgezeichnet.
Zusätzlich soll das Projekt die Beziehungen zu Amerika durch Investitionen in Nearshoring fördern.
PARAGUAY / AGRARSEKTOR: SOJAPRODUKTION ERREICHT 11 MIO T IN DER ERNTESAISON 2023/24
In der Erntesaison 2023/24 wurden in Paraguay auf 3,65 Mio ha Sojabohnen mit einer Gesamtproduktion von 11 Mio t geerntet. Dies entspricht einem durchschnittlichen Ertrag von 3.000 kg pro ha, wie „MercoPress“ unter Berufung auf die paraguayische Kammer der Getreide- und Ölsaatenexporteure und -händler (Capeco) berichtet. Die Ernte brachte Einnahmen von rund 4 Mrd US-Dollar.
Paraguay gehört weltweit zu den führenden Produzenten und Exporteuren von Sojabohnen, wobei das Land in den letzten Jahren seinen Anteil an den Ausfuhren konstant steigern konnte. Bis November 2024 wurden bereits 7,8 Mio t der Sojabohnen exportiert, hauptsächlich nach Argentinien, Brasilien und Russland, erklärte Sonia Tomassone, die Außenhandelsberaterin von Capeco. Diese Länder sind weiterhin die größten Abnehmer.
Paraguayische Sojabohnen haben derzeit Zugang zu 56 internationalen Märkten, und Capeco arbeitet aktiv an der Erschließung neuer Absatzmärkte.
Neben Soja wurde auch Mais auf 750.000 ha angebaut. Hier lag der durchschnittliche Ertrag bei 4.450 kg pro ha und die Gesamtproduktion bei 3,185 Mio t. Beim Weizenanbau wurden 370.000 ha bestellt, was zu einem durchschnittlichen Ertrag von 2.880 kg pro ha und einer Gesamtproduktion von 1,1 Mio t führte.
USA / WIRTSCHAFT & POLITIK: DER NEUE, ALTE PRÄSIDENT – WIE WIRKT SICH DIE ZWEITE AMTSZEIT TRUMPS AUS?
Der Sieg des Republikaners Donald Trump bei den US-Präsidentschaftswahlen gibt ihm eine weitere Chance, auf vielen seiner Prioritäten aus seiner ersten Amtszeit im Weißen Haus aufzubauen. Ein durchsetzungsstarker Ansatz in der Handelspolitik, der sich stark auf Zölle stützt, dürfte neben der Deregulierung ein Schwerpunktbereich sein.
Die wichtigste Frage ist, wie Trump und der Kongress mit dem bevorstehenden Auslaufen der bedeutenden Steuersenkungen umgehen werden, die während seiner ersten Amtszeit als Präsident verabschiedet wurden. Durch die Verlängerung der niedrigeren Grenzsteuersätze für Einzelpersonen und Steuererleichterungen für Unternehmen im Rahmen des „Tax Cuts and Jobs Act“ (TCJA) könnte eine der größten nominalen Steuererhöhungen in der Geschichte der USA abgewendet werden. Dies würde auch zu zusätzlichen Defizitausgaben in Höhe von schätzungsweise 4 bis 5 Bill US-Dollar in den nächsten zehn Jahren führen.
Im Wahlkampf sprach sich Trump für zusätzliche Steuererleichterungen für Privatpersonen und eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 21 auf bis zu 15 % aus. Die politische Realität könnte diese Vorschläge jedoch abschwächen. Der Präsident könnte auch unter Druck geraten, Wege zu finden, um die Fortsetzung der Steuersenkungen von 2017 und etwaige neue zu finanzieren, was ein potenzielles politisches Risiko für bestimmte Branchen und Sektoren darstellt.
Nehmen wir zum Beispiel saubere Energie: Änderungen des Inflation Reduction Act (IRA) während der Biden-Regierung könnten ein Weg sein, um die Verlängerung der Steuersenkungen auszugleichen. Trumps Äußerungen vor der Wahl deuteten darauf hin, dass die Steuergutschriften des IRA für Elektrofahrzeuge und erneuerbare Energien möglicherweise aufgehoben oder angepasst werden könnten. Andere Vorschläge zur Kürzung der Bundesausgaben könnten in die Debatte einfließen und möglicherweise ein Risiko für die betroffenen Branchen darstellen.
Die Bandbreite der möglichen Ergebnisse ist wahrscheinlich groß. Aber jede Vereinbarung, die letztendlich zustande kommt, wird wahrscheinlich immer noch mit bedeutenden Defizitausgaben verbunden sein. Die potenziellen Einnahmen, welche die US-Regierung durch erhöhte Zölle generieren könnte, werden wahrscheinlich auch in die Haushaltsgespräche einfließen. Trump hat wiederholt eine 10-prozentige Grenzsteuer auf alle Waren, die aus dem Ausland in die USA kommen, und einen Zoll von bis zu 60 % auf Importe aus China ins Gespräch gebracht.
Abgesehen von den konkreten Zahlen signalisieren diese Äußerungen, dass Trump in der Handelspolitik wahrscheinlich eine aggressive Haltung einnehmen wird, die über China hinausgehen würde. Ein solcher Ansatz könnte die Voraussetzungen dafür schaffen, Zugeständnisse von anderen Ländern zu erhalten, entweder im Bereich des Handels oder zur Förderung anderer politischer Ziele – beispielsweise Druck auf europäische Verbündete auszuüben, ihre Verteidigungsausgaben zu erhöhen.
Einseitige Maßnahmen in Bezug auf Zölle würden jedoch wahrscheinlich zu Vergeltungsmaßnahmen der betroffenen Länder führen. Es ist davon auszugehen, dass die Trump-Regierung versuchen wird, die Bundesvorschriften zurückzunehmen, einschließlich der Bemühungen, die regulatorischen Belastungen für die Öl- und Gasindustrie und den Finanzsektor zu verringern.
Der neue alte Präsident erbt eine Wirtschaft, die robust wächst. Die Inflation liegt zwar weiterhin über dem 2 %-Ziel der Fed, ist aber im Vergleich zu den Höchstständen von 2022 deutlich gesunken. Das Haushaltsdefizit ist jedoch hoch und wird bis Ende 2024 voraussichtlich 7 % des BIP erreichen. Obwohl die Schuldendienstkosten hoch sind – derzeit mehr als 2 % des BIP pro Jahr – gab es während des Wahlkampfs keine Anzeichen dafür, dass die Senkung des Defizits eine Priorität des neuen Präsidenten sein würde. Daher scheint eine Verbesserung in dieser Hinsicht unwahrscheinlich.
In Bezug auf das Wirtschaftswachstum sind alle Augen auf die TCJA gerichtet. Eine Verlängerung auslaufender Bestimmungen könnte zwar die Wirtschaft stützen, der Nettoeffekt könnte jedoch insgesamt neutral sein, wenn dies bedeutet, dass Teile des IRA geändert werden, um die Finanzierung zu unterstützen. Zusätzliche Senkungen der Körperschaftssteuer dürften sich nur schwer durchsetzen lassen, da der fiskalische Spielraum für eine weitere Erhöhung des Defizits begrenzt ist. Sollten sie jedoch umgesetzt werden, könnte sich dies positiv auf das Wachstum auswirken.
Jedoch könnte jeder positive Effekt durch die Unsicherheit in Bezug auf die Zölle aufgehoben werden. An der Inflationsfront könnte die Erhöhung bestehender Zölle und/oder die Einführung zusätzlicher Abgaben auf Importe einen einmaligen Preisschock verursachen. Das Ausmaß würde von der Fähigkeit der Unternehmen abhängen, diese höheren Kosten an die Verbraucher weiterzugeben, was schwer vorherzusagen ist.
Ein weiterer Bereich, den es zu beobachten gilt, ist das Versprechen Trumps, die Einwanderungspolitik zu verschärfen. Eine harte Haltung in diesem Bereich könnte zu einem negativen Schock bei der Versorgung mit Arbeitskräften führen und die Arbeitsmärkte in den USA verschärfen. Im Gegensatz zu höheren Zöllen hätte ein solches Szenario wahrscheinlich einen nachhaltigeren Einfluss auf die Preise.
Insgesamt ist es wichtig, die langfristigen Auswirkungen der Wirtschaftspolitik der neuen Regierung mit Vorsicht zu betrachten. Die letztendlich verabschiedeten Maßnahmen könnten sich stark von den im Wahlkampf versprochenen unterscheiden, und es gibt nur wenige Details zu den Kosten und der Umsetzung. Daher dürfte die Unsicherheit in der Zwischenzeit hoch bleiben.
Drill, baby, drill – Erneuerbare könnten das Nachsehen haben
Kleine Unternehmen waren im Vorfeld der Wahl vorsichtig, sodass mehr Klarheit in der Politik sie dazu veranlassen könnte, ihre Lagerbestände wieder aufzufüllen und ihre Geschäftsausgaben zu erhöhen. Das Potenzial für weitere Senkungen der Unternehmenssteuern und für eine Lockerung der Geldpolitik durch die Fed wäre ebenfalls Rückenwind.
Aus Branchensicht sind die Wahlergebnisse für den Energiesektor wahrscheinlich gemischt. Während Öl- und Gasunternehmen von einem freundlicheren regulatorischen Umfeld profitieren könnten, könnten Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien unter Druck geraten, da befürchtet wird, dass Teile des IRA aufgehoben werden könnten. In anderen Bereichen könnten Finanzwerte von der Hoffnung profitieren, dass eine Trump-Regierung einen weniger strengen Ansatz in Bezug auf Regulierung und Aufsicht verfolgen würde.
In Bezug auf den US-Dollar ist der Ausblick ungewiss. Obwohl Trump sich für eine schwächere Währung ausgesprochen hat, könnten einige seiner vorgeschlagenen Maßnahmen, wie zum Beispiel Zollerhöhungen, zu einer Aufwertung des Dollars führen. Aber auch andere Faktoren werden eine Rolle spielen, darunter die Lockerungspolitik der Fed und die Wirtschaftsleistung der USA im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften weltweit. Insgesamt ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh, um eine Prognose für den Dollar abzugeben. Aber sein Status als Weltreservewährung wird sich wahrscheinlich nicht ändern.
USA / WIRTSCHAFT & POLITIK: WIE TRUMPS ZÖLLE DEN CHINA-HANDEL DER VEREINIGTEN STAATEN VERÄNDERTEN
China steht auf der Liste der US-Importländer nicht mehr auf Platz eins. Mexiko ist im vergangenen Jahr vorgerückt. Die allmähliche Verschiebung hatte bereits im Jahr 2018 begonnen, nachdem der damalige US-Präsident Donald Trump Zölle auf viele chinesische Waren in Kraft gesetzt hatte. Trump hat versprochen, nach seiner Rückkehr ins Weiße Haus im Januar noch weitere Zölle zu verhängen.
Bis zu 60 % auf Waren aus dem Reich der Mitte und 20 % auf solche aus anderen Ländern kündigte der Anfang November wiedergewählte Trump in seinem Wahlkampf an. Die während seiner ersten Amtszeit verhängten Abgaben haben die Nachfrage aus den USA nach ausländischen Waren insgesamt allerdings nicht gebremst. Viele finden einfach neue Wege ins Land. Laut einer Analyse der internationalen Handelsdaten des Census Bureau erreichten die Warenimporte in die USA im Jahr 2023 in Summe einen Wert von 3,1 Bill gegenüber 2,3 Bill US-Dollar im Jahr 2017.
Zu den am stärksten von Zöllen betroffenen Einfuhren aus China gehören Halbleiter, Ledertaschen und Laptops. Der Wert dieser chinesischen Einfuhren lag im vergangenen Jahr im Schnitt 35 % unter dem von 2017.
Große und kleine Unternehmen haben ihre Produktion wegen der Zölle vom Reich der Mitte zu anderen Produktionsstandorten verlegt: Sie befinden sich in Mexiko, Vietnam, Taiwan und Malaysia.
Im vergangenen Jahr machten China-Importe noch 14 % der gesamten Wareneinfuhren in die Vereinigten Staaten aus, das ist der niedrigste Anteil seit fast zwei Jahrzehnten. Viele der Waren, die aus Fabriken in Mexiko und Vietnam kommen, enthalten jedoch nach wie vor Komponenten, die aus China stammen.
Im Jahr 2023 wurden Smartphones im Wert von mehreren Milliarden Dollar aus Indien, Südkorea und Vietnam in die USA eingeführt, was einem Anstieg von 42 % binnen sechs Jahren entspricht. Der Wert von Laptops und Tablets, die aus Vietnam und Taiwan importiert wurden, stieg ebenfalls an, ebenso wie der von Speicher-Chips, die für Videospiele oder das Mining von Kryptowährungen genutzt werden.
Selbst den Handel mit Küchenschränken haben die Importzölle verändert. Im Jahr 2017 wurden aus China Schränke im Wert von etwa 1,3 Mrd Dollar geliefert. Die Summe ist im vergangenen Jahr auf 26 Mio geschrumpft, obwohl das Gesamtvolumen der in die USA importierten Holzschränke weiter gestiegen ist. Hauptsächlich werden sie jetzt aus Vietnam geliefert.
Unternehmen, die Spielzeuge, Sportgeräte und Videospielkonsolen importieren, scheinen bei ihren chinesischen Lieferanten zu bleiben, die von großen Vorteilen in der Lieferkette profitieren. Die Einfuhren dieser Waren aus dem Reich der Mitte erreichten im Jahr 2023 einen Wert von 32 Mrd Dollar, was einem Anstieg von 24 % gegenüber 2017 entspricht.
Einige wenige Produkte – darunter Lithium-Ionen-Batterien und Videospielkonsolen – verzeichneten seit 2017 gar einen sprunghaften Anstieg der Importe. Mehr als 70 % der Importe stammten 2023 aus der Volksrepublik.
USA / ZOLL: HANDELSKRIEG VERSCHÄRFT SICH
Der Konflikt USA-China macht sich auch in Sanktionslisten bemerkbar: Im Mai 2024 hat China den weltweit drittgrößten Rüstungshersteller BDS (eine Boeing-Tochter) aus den USA auf einer chinesischen Sanktionsliste gelistet. Und im August 2024 haben die USA zahlreiche chinesische Firmen auf der US-Entity-Liste gelistet, darunter auch erstmals zwei reine Anschriften (ohne Nennung einer Firma). Was bedeuten diese neuen Einträge auf Sanktionslisten für EU-Exporteure?
Ausgangsfall 1: D in Deutschland möchte die Boeing Defense Space & Security Group (BDS) beliefern. Bei einem Screening gegen Sanktionslisten stellt D zu seiner Überraschung fest, dass dieser Kunde gelistet ist, und zwar auf der chinesischen Unreliable Entity List. Darf D diesen Kunden beliefern?
Ausgangsfall 2: D in Deutschland möchte C in Hongkong beliefern, der sein Geschäft unter folgender Anschrift betreibt: „7/F MW Tower, 111 Bonham Strand, Sheung Wan, Hongkong“. Bei einem Screening gegen Sanktionslisten stellt D eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Listung von C fest, weil allein die exakte Anschrift von C als „Address 10, 7/F MW Tower, 111 Bonham Strand, Sheung Wan, Hongkong“ (also ohne Nennung einer Person oder einer Firma) auf der US-Entity-Liste gelistet ist. Darf D diesen Kunden beliefern?
Abwandlung: Was wäre, wenn der Kunde C umzieht? Muss D dann immer noch diese Listung beachten?
Blacklisting nach Export Control Law
In unserer Analyse des Export Control Law (ECL) Chinas 2020 haben wir darauf hingewiesen, dass es zwei Möglichkeiten eines Blacklisting gibt: erstens nach Art. 18 ECL, wenn gegen Regelungen bezüglich Endverwendungen/Endverwendern oder der nationalen Sicherheit/nationalen Interessen Chinas verstoßen wird oder wenn kontrollierte Güter für terroristische Zwecke verwendet werden. Firmen im China-Geschäft dürfen mit diesen Gelisteten keine Geschäftsbeziehungen eingehen, die kontrollierte Güter zum Gegenstand haben.
Eine zweite Möglichkeit für eine Erfassung auf einer Schwarzen Liste erlaubt Order 4/2020 des chinesischen Handelsministeriums MOFCOM mit der Unreliable Entity List (UEL), welche eigens für ausländische Unternehmen vorgesehen ist. Die Voraussetzungen der Listung sind in Art. 2 der MOFCOM-Order 4/2020 enthalten – die möglichen weitreichenden Konsequenzen sind in deren Art. 10 genannt: Verbot für das gelistete Unternehmen, am China-Handel teilzunehmen, Investitionsverbote in der Volksrepublik, Einreiseverbote für Mitarbeiter des gelisteten Unternehmens, Einschränkungen für den Aufenthaltsstatus der Mitarbeiter des gelisteten Unternehmens, eine Geldbuße (je nach Schwere des Verstoßes) oder andere Maßnahmen.
BDS ist der weltweit drittgrößte Rüstungshersteller. Das Unternehmen wurde am 20. Mai 2024 auf der chinesischen UEL gelistet, weil es wiederholt Raketen, militärische Drohnen, Panzer und andere Rüstungsgüter an Taiwan verkauft hatte. Daraufhin wurden gegen das Unternehmen neben einer Geldbuße Einreise-, Aufenthaltsbeschränkungen und Investitionsverbote für China ausgesprochen – vor allem wurde BDS untersagt, Import- und Exportaktivitäten im Zusammenhang mit der Volksrepublik durchzuführen.
Vorher hatte dies schon das US-Unternehmen Caplugs getroffen: Dieses US-Unternehmen steht nur deshalb auf einer Watch-List, weil es chinesische Güter an auf der UEL gelistete Unternehmen geliefert hatte.
Das MOFCOM hat chinesische Unternehmen dazu verpflichtet, sich zusichern zu lassen, dass aus der Volksrepublik erworbene Waren nicht an Unternehmen weitergegeben werden, die auf der UEL gelistet sind.
Neue China-Listungen
Das BIS (Bureau of Industry and Security) hat am 27. August 2024 beschlossen, für China zwei Adressen zu listen, nämlich die „Address 09“ und „Address 10“ mit folgender Begründung. „Diese Adressen sind für erhebliche Umgehungslieferungen sensitiver Güter nach Russland verantwortlich.“ Offensichtlich konnte das BIS allein die Anschriften herausfinden, ohne dass klar war, um welche Firmen es dabei ging.
Lösung Ausgangsfall 1: Die Listung auf der UEL führt grundsätzlich nicht zu einem weltweiten Handelsverbot. Es geht eher um eine Beschränkung des China-Handels. Wenn D BDS beliefern will, würde dann das Risiko einer eigenen Listung in der Volksrepublik drohen, wenn ein China-Zusammenhang besteht, also dann, wenn es hier um Güter geht, die D von dort bezogen hat, oder wenn in die Transaktion dortige Firmen involviert sind. Dabei ist allerdings unklar, ob schon jeder China-Zusammenhang ausreicht, um eine eigene Listung von D in der Volksrepublik zu begründen, oder ob dafür erforderlich ist, dass eine Vielzahl höherwertiger Güter aus China betroffen ist.
Ein klares Risiko besteht bei einem Bezug zu Taiwan; denn bisher scheint es sich bei allen Einträgen auf der UEL um US-Unternehmen zu handeln, die Rüstungsgüter nach Taiwan geliefert haben. Wenn ein solcher China- oder Taiwan-Zusammenhang besteht, dürfte das Risiko hoch sein, dass D selbst gelistet wird, wenn es an das gelistete BDS liefert.
Lösung Ausgangsfall 2: Die Anschrift des Kunden C entspricht exakt der gelisteten „Address 10“, sodass dieser Kunde auf der US-Entity-Liste gelistet ist. Dies muss von D allerdings nur dann beachtet werden, wenn es hier um auf der Commerce Control List gelistete Güter oder um EAR99-Güter nach Anhang 7 zu Teil 746 EAR geht. Und der erforderliche US-Nexus besteht nur dann, wenn es um Güter unter EAR-Jurisdiktion geht. Bei Gütern „made in Europe“ wäre dies nur dann der Fall, wenn der US-Wertanteil mehr als minimal wäre, wenn er also die De-Minimis-Grenze von 25% (für China und Russland) überschreitet. Wenn es um direkte Produkte aus US-Technologie geht, kann der erforderliche US-Nexus auch aus den Foreign Direct Product-Rules aus § 734.9 EAR abgeleitet werden. Wenn eine dieser Voraussetzungen besteht, muss D als Nicht-US-Person diese Listung von C beachten. Ansonsten kann das Risiko bestehen, dass D wegen der Weiterbelieferung von C selbst auf der US-Entity-Liste gelistet wird.
Abwandlung zu Ausgangsfall 2: Da allein die „Address 10“ gelistet ist, würde die Listung des C mit dessen Umzug zu einer neuen Anschrift wegfallen. Grundsätzlich braucht D dann diese bisherige Listung nicht mehr zu beachten. Allerdings hat D jetzt Red Flags, dass sein Kunde C in erhebliche Umgehungsgeschäfte nach Russland verstrickt ist. Wenn D dann C beliefert, stellt sich die Frage, ob ihm ein Verstoß gegen das EU-Russland-Embargo vorgeworfen werden kann: Dass D trotz bestehender Warnhinweise für eine Umgehungslieferung nach Russland C weiter beliefert, könnte ihm unter Umständen als ein bedingt vorsätzlicher Embargoverstoß gewertet werden, wenn D keine strikten Absicherungsmaßnahmen gegen eine Weiterlieferung nach Russland ergreift.
Resümee
Der Konflikt zwischen USA und China schlägt sich auch auf Sanktionslisten beider Länder nieder. Beijing listet jetzt auf der UEL Firmen wegen Geschäften, die einen deutlichen China- oder Taiwan-Bezug aufweisen, vor allem dann, wenn sie Rüstungsgüter nach Taiwan geliefert haben. Wenn EU-Exporteure diese auf der UEL Gelisteten weiter beliefern oder aber wenn sie Rüstungsgüter nach Taiwan liefern – in beiden Fällen: vor allem mit Gütern, die aus China kommen -, kann es sein, dass diese Exporteure in den Fokus der chinesischen Behörden geraten oder sogar selbst auf der UEL gelistet werden und daraufhin ihr China-Geschäft einstellen müssen, wie es jetzt der Boeing-Tochter BDS ergangen ist.
Die neuen Einträge auf der US-Entity-Liste sind insofern bemerkenswert, als sich diese zum Teil allein mit der Angabe der Adresse begnügen, was zu einem neuen Typ von Sanktionslistung führt, nämlich einem, der ohne Nennung der Firma auskommt. Sofern ein Unternehmen exakt auf dieser Anschrift ansässig ist, gilt es als gelistet – dies muss als Nicht-US-Person dann beachtet werden, wenn der Vorgang unter EAR-Jurisdiktion steht, wenn also die De-Minimis-Grenze überschritten wird oder die FDP-Rules greifen. Bei einem Umzug des Kunden geht zwar die Listung unter – allerdings sollte jetzt unbedingt beachtet werden, dass der EU-Exporteur bezüglich dieses Kunden Warnhinweise für eine Umgehungslieferung nach Russland hat. Ohne strikte Absicherung dürfte eine Belieferung zum hohen Risiko eines Verstoßes gegen das EU-Russland-Embargo führen.
Asien und Ozeanien
AUSTRALIEN / KONJUNKTUR: REGIERUNG PROGNOSTIZIERT GRÖßERES HAUSHALTSDEFIZIT
Der australische Schatzmeister Jim Chalmers hat eine erhebliche Verschlechterung der Haushaltsaussichten der Regierung prognostiziert, da fallende Rohstoffpreise, eine schwächere chinesische Wirtschaft und steigende Ausgabenverpflichtungen den Haushaltssaldo aushöhlen.
Die Regierung prognostiziert in ihrem Halbjahresbericht zur Wirtschafts- und Finanzlage für die nächsten vier Jahre eine Verschlechterung des Haushaltssaldos um rund 22 Mrd australische Dollar (13,94 Mrd US-Dollar) im Vergleich zu den Erwartungen vom Mai, wobei Haushaltsdefizite in den nächsten zehn Jahren die Regel sein dürften.
Das Ausgabenwachstum wird sich im nächsten Jahr voraussichtlich beschleunigen, da „unvermeidliche Ausgabenverpflichtungen“ erfüllt werden, so Chalmers gegenüber den Medien nach der Veröffentlichung des Ausblicks.
Die Regierung prognostiziert ein Haushaltsdefizit von 26,9 Mrd australische Dollar für das Finanzjahr bis zum 30. Juni 2025, was einem Rückgang von 1,3 Mrd Dollar gegenüber den Prognosen vom Mai entspricht, aber die folgenden drei Jahre weisen wesentlich höhere Defizite auf.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Haushalt wurden ebenfalls nach unten korrigiert. So soll die Wirtschaft im Jahr 2025 um 1,75 % wachsen, während im Mai noch ein Wachstum von 2,25 % prognostiziert worden war.
Die Herabstufung folgt auf jüngste BIP-Daten für das dritte Quartal, aus denen hervorging, dass die Wirtschaft nur um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen ist.
Reaktion der RBA wahrscheinlich
Nach den schwachen BIP-Daten signalisierte die Reserve Bank of Australia (RBA), dass sie einer Zinssenkung näher kommt, da sie zunehmend zuversichtlich ist, dass die Inflation zurückgeht.
CHINA / GELDPOLITIK: PBOC LÄSST LEITZINSEN FÜR KREDITE UNVERÄNDERT
Die Notenbank People‘s Bank of China (PBoC) lässt die Leitzinsen unverändert: für einjährige Kredite bleibt er bei 3,1 % und für fünfjährige Kredite bei 3,6 %. Die Notenbanker hatten zuletzt im Oktober die Geldpolitik gelockert, um die nachlassende Inlandsnachfrage anzukurbeln.
Beijing hat sich verpflichtet, die Geldpolitik im nächsten Jahr moderat zu lockern, um den wachsenden Herausforderungen zu begegnen. Von der derzeitig gültigen „vorsichtigen“ Haltung will man sich verabschieden. Ökonomen prognostizieren für 2025 weitere Leitzinssenkungen.
CHINA / GELDPOLITIK: MACAU STELLT PROTOTYP FÜR DIGITALE WÄHRUNG VOR
Nachdem der e-yuan schon seit einer Weile im Einsatz ist, zieht die Sonderverwaltungsregion Macau mit einem Prototyp für die eigene Währung nach. Lei Wai Nong, Sekretär für Wirtschaft und Finanzen von Macau, erklärte „Yicai global“ zufolge, dass die digitale Macau-Pataca, auch bekannt als e-MOP, den Grundstein für die künftige Entwicklung der virtuellen Landeswährung lege.
Der e-MOP werde gesetzliches Zahlungsmittel in der Sonderverwaltungsregion und eine voll konvertierbare Währung sein, ergänzt Chan Sau San, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Währungsbehörde von Macau.
Die digitale Währungsinitiative umfasst „harte“ und „weiche“ Geldbörsen. Erstere werden auf Hardware installiert und sind auf die Bedürfnisse von Touristen, älteren Menschen und anderen weniger technikaffinen Gruppen zugeschnitten.
Letztere werden in Form von einer App angeboten. Neben den üblichen Scan- und Bezahlfunktionen wird diese Anwendung zusätzliche Funktionen wie Geldüberweisungen, Abhebungen von Bankkonten und Aufladungen ermöglichen. Weitere innovative Funktionen sollen in Zukunft entwickelt werden.
Das e-MOP wird erst dann eingeführt, wenn die Infrastruktur fertiggestellt und vollständig getestet ist, um sicherzustellen, dass die Risiken beherrschbar sind, heißt es in dem gestern veröffentlichten Weißbuch.
Kurzfristig werde sich die Anwendung der digitalen Pataca auf den Einzelhandel konzentrieren, so Chan. Mittel- und langfristig soll es auf den Großhandel ausgeweitet werden, sobald die Software- und Hardware-Infrastruktur ausgereifter ist, und schließlich soll es auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden.
Fokus auf Südamerika
Die Einführung des e-MOP soll den Einwohnern und Unternehmen von Macau ein bequemeres und sichereres Instrument für Finanztransaktionen bieten, sagte Lei. Auch soll die digitale Währung die Zusammenarbeit zwischen der Sonderverwaltungsregion und anderen Regionen, insbesondere portugiesischsprachigen Ländern, werden.
Das e-MOP wird sich strikt an die Umtauschvereinbarungen und Regulierungsprinzipien internationaler Organisationen für digitale Zentralbankwährungen halten, sagte Chan.
CHINA / WIRTSCHAFT & POLITIK: US-FIRMEN PASSEN SICH BEIJINGS REALITÄT AN
In der ersten Amtszeit von Donald Trump hatten US-Unternehmen vor einem Handelskrieg mit China noch gewarnt. Jetzt, da Trump sich auf seine zweite Amtszeit vorbereitet, sind die US-Firmen wie Apple, Nike und auch Einzelhändler mit Blick auf die Beziehungen zwischen den Washington und Beijing weitgehend still geworden. Der Grund: Sie sehen das Reich der Mitte nicht mehr als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
„US-Unternehmen sind bei Geschäften in China eher vorsichtig“, sagt Anja Manuel, Geschäftsführerin des Aspen Security Forum und Beraterin für amerikanische Unternehmen, die im Ausland tätig sind. 2023 lag China als Abnehmer von US-Produkten bereits hinter Mexiko und Kanada. Nach Angaben des U.S. Census Bureau beliefen sich die amerikanischen Exporte in die Volksrepublik in jenem Jahr auf 147,8 Mrd US-Dollar, etwa 4 % weniger als im Vorjahr.
Während viele US-Konzerne immer noch stark im Reich der Mitte engagiert sind, haben andere ihr Engagement zurückgefahren. Die US-Handelskammer in China, die mehr als 800 hauptsächlich heimische Unternehmen im Land vertritt, hat erklärt, dass ihre Mitglieder neue Investitionen mittlerweile in anderen Ländern tätigen. Nachdem die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt über Jahrzehnte hinweg jährlich um fast 10 % zulegen konnte, werden es 2024 noch 5 % sein. 2025 wird auch dieses Ziel nur noch schwer zu erreichen sein, sagen Wirtschaftsexperten voraus.
US-Unternehmen nahmen lange Risiken wie den Verlust geistigen Eigentums und politischen Druck Beijings in Kauf, wegen des Wachstumspotenzials. Das Beispiel Starbucks zeigt jedoch, wie sich die Lage verändert hat. 2016 hielt der damalige CEO Howard Schultz China für den größten Markt. Heute unterbieten lokale Ketten Starbucks, und das Unternehmen fällt hinter Luckin Coffee zurück.
In ihrem Bestreben nach Autarkie verlangt die chinesische Regierung von staatlichen Konzernen, dass sie US-Technologien in der Computerinfrastruktur durch heimische Alternativen ersetzen. Das betrifft etwa Produkte von Microsoft und von Oracle. Im August kündigte IBM an, seine Forschungs- und Entwicklungsabteilung in China mit mehr als 1.000 Mitarbeitern aus Wettbewerbsgründen zu schließen.
Autobauer GM verliert an Boden
General Motors hat in den zurückliegenden zehn Jahren in dem asiatischen Land mehr Fahrzeuge verkauft als in den USA. 2007 hieß es noch, der Transfer von Technologie und Know-how in das Reich der Mitte lohne sich für einen Zugang zu dem Markt. Im Dezember musste der Konzern jedoch nicht zahlungswirksame Belastungen in Höhe von mehr als 5 Mrd Dollar für das vierte Quartal ankündigen. Der Anteil des US-Herstellers am chinesischen Automarkt ist von 13,7 % im Jahr 2018 auf 8,4 % im Jahr 2023 gesunken. Dort dominieren jetzt heimische Marken wie BYD.
Aber auch Washington hat es amerikanischen Unternehmen erschwert, in der Volksrepublik Geschäfte zu machen. Der Senator Tom Cotton beschrieb das Reputationsrisiko für Unternehmen, die Lobbyarbeit für ihr China-Geschäft machen, kürzlich so: „Wenn Sie im Namen Chinas in den Ring steigen, sollten Sie damit rechnen, geschlagen zu werden“, sagte Cotton auf einer Konferenz des „Wall Street Journal“.
US-Regierungsvertreter haben erklärt, sie hätten Anträge auf den Verkauf von Technologie im Wert von mehreren Milliarden Dollar an China abgelehnt oder widerrufen.
Die meisten US-Firmen, die in der Vergangenheit viel Zeit und Geld in den Aufbau von Geschäften in das Reich der Mitte investiert haben, sind nach Einschätzung des ehemaligen Diplomaten Kurt Tong inzwischen nicht mehr geneigt, ihre Investitionen mit öffentlichen Lobby-Kampagnen in Washington zu verteidigen. „Wenn sich ein Unternehmen an den Kongress oder die Regierung wendet und sagt, dass unsere Investitionen in China Einkommen, Arbeitsplätze oder Exporte für die Vereinigten Staaten generieren“, dann laute die Antwort: „Sie sollten das einfach in den Vereinigten Staaten investieren. Ende der Diskussion“, sagte Tong, der jetzt geschäftsführender Partner bei der Unternehmensberatungsfirma The Asia Group ist.
Einige Firmen versuchen trotzdem, Trumps Team zu überzeugen, von höheren China-Importzöllen Abstand zu nehmen.
INDIEN / INVESTITIONEN: CHINA PLUS X-PROFITEUR
Der Standort Indien erlebt seit rund drei Jahren einen massiven Zustrom von deutschen Unternehmen aller Branchen und Größen. Das Spektrum geht hier weit hinaus über das erstmalige Beobachten des Marktes und erste Schritte mit einer eigenen Niederlassung.
Praktiker erleben eine bisher nicht erlebte Nachfrage nach Direkteinstieg durch einen Produktionsbetrieb, sei es durch Erwerb eines bestehenden Unternehmens oder als Greenfield-Projekt, ergänzend nach wie vor auch in der Option des Joint Venture. Bereits in Indien etablierte – gerade auch mittelständische – Unternehmen erweitern die Kapazitäten durch Aufbau weiterer Produktionsstandorte.
Daneben nutzen nun auch mittelgroße Firmen Indien als Standort für die Schaffung von Kapazitäten in den Bereichen Ingenieurleistungen und Informationstechnologie, welche als „Global Competence Center“ dem gesamten Unternehmen weltweit zur Verfügung stehen.
Die Disruption vieler Geschäftsmodelle während der Pandemie hat vielfach zu einer „China Plus X“-Strategie geführt. Indien profitiert dabei als Standort von einer jahrelangen stetigen Reformpolitik im Bereich des „Ease of Doing Business“ und ebenfalls langjährig stabiler staatlicher Strategien in diversen Schlüsselbranchen.
Herausforderungen wie dem schwierigen Umgang mit lokalen Steuerbehörden wurde durch konsequente Digitalisierung begegnet, Veranlagungsverfahren werden nunmehr nahezu vollständig über eine Online-Plattform abgewickelt.
Auch sonst sind die meisten Standardprozesse im Bereich Compliance auf Bundesebene auf digitaler Basis ausgestaltet. Das früher kaum handhabbare Umsatzsteuersystem wurde ersetzt durch ein komplett digitales Allphasen-System, welches die Steuerplanung maßgeblich vereinfacht.
Lokale Wertschöpfung ein Vorteil
Von staatlicher Seite wird massiv in alle Bereiche der Infrastruktur investiert, hier besteht offensichtlich Nachholbedarf. Dies eröffnet Märkte für Produkte und Dienstleistungen auch deutscher spezialisierter Anbieter. Auch mittelgroße Unternehmen sehen hier massives Potenzial, sei es alleine oder in Kooperation mit lokalen Partnern.
Gleichzeitig sind in den meisten öffentlichen Ausschreibungen konkrete Vorgaben über lokale Wertschöpfung enthalten, welche eine nachhaltige Präsenz vor Ort erfordern. Im privaten Bereich werden Importe von Fertigprodukten in der Regel mit nennenswerten Einfuhrabgaben belegt, auch hier ist eine lokale Wertschöpfung daher häufig sinnvoll, um im Preiswettbewerb bestehen zu können.
Massive Förderungen
Das bevölkerungsreichste Land der Welt bietet ein einheitliches und gewachsenes Rechts- und Steuersystem für Investoren. Viele Bundesstaaten verfolgen nun das ausdrückliche Ziel, gerade auch deutsche mittelständische Investoren zu gewinnen. Für die Ansiedlung von Produktionsunternehmen können nennenswerte staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Der Subkontinent bietet für nahezu alle Branchen mehrere Industrie-Cluster als Ansiedlungsoptionen. Eine strukturierte Standortauswahl als Teil eines Vorhabens ist daher sinnvoll.
Grundstücke stehen in staatlichen Industrieparks in Erbpacht und auch außerhalb zum Eigentumserwerb zur Verfügung. Ein rechtssicherer Erwerb und sachgerechte Erschließung erfordern jedoch besondere Sorgfalt aufgrund teilweise komplexer rechtlicher und tatsächlicher Rahmenbedingungen in diesem Bereich.
Investitionen in nahezu allen Bereichen sind zu 100 % für ausländische Unternehmen freigegeben, sodass volle Flexibilität besteht bei der Strategie, eine eigene Tochtergesellschaft oder ein Joint Venture zu wählen.
„Global Competence Center“
Indien als Standort für die bereits erwähnten „Global Competence Center“ sieht man in der Praxis bei fast allen etablierten Unternehmen. Große deutsche und andere westliche Konzerne verfügen in diesen Bereichen bereits über deutlich fünfstellige Mitarbeiterzahlen, auch der Mittelstand holt hier seit etwa drei Jahren massiv auf.
Innerhalb eines bestehenden Produktionsstandortes werden Ressourcen geschaffen, welche nicht für den lokalen Bedarf konzipiert sind, sondern für den Bedarf der anderen Gruppenunternehmen. Entwurfszeichnungen, Kalkulationen und natürlich auch Arbeiten in allen Bereichen von IT und Software können ganz oder in Teilen aus Indien bereitgestellt werden. Unternehmen, welche dies einmal eingeführt haben, bauen dies meist sehr zügig weiter aus, oft dann auch in Form getrennter rechtlicher Einheiten.
Bei indischen Arbeitnehmern ist das Modell eines solchen Offshoring-Zentrums allgemein bekannt, was die Mitarbeitergewinnung sehr erleichtert. Anwerbung und Halten passender Mitarbeiter erfordert hier natürlich auch Aufmerksamkeit und Geduld, ist jedoch an geeigneten Standorten gut machbar.
Sorgfältige Planung unerlässlich
Das regulatorische Umfeld und die Geschäftskultur in Indien bleiben trotz massiver Reformen und Erleichterung anspruchsvoll. Sorgfältige Planung und ausreichende interne und externe Ressourcen sind erforderlich, um die großen Potenziale zu erschließen. Die vielen Erfolgsbeispiele deutscher Unternehmen aller Größen zeigen, dass dies gut gelingen kann.
Die indische Regierung bietet seit einigen Jahren durch die Plattform „Make In India Mittelstand!“ Beratung und Netzwerk speziell für deutsche Unternehmen an. Hier können für einen Markteinstieg ebenso wie für eine Expansion wertvolle Informationen eingeholt werden. Ein Knowledge Partner und verschiedene Fachpartner stellen für Mitglieder kostenfrei Wissen und erste Orientierung zur Verfügung (miim@indianembassy.de). Dieses Angebot zeigt einmal mehr das strategische Interesse Indiens, als Standort für deutsche Unternehmen attraktiv zu sein.
JAPAN / KONJUNKTUR: GROßKONZERNE LEICHT POSITIVER GESTIMMT
Die Stimmung unter den großen japanischen Produzenten hat sich im letzten Quartal des Jahres leicht verbessert, was nur eine Woche vor der mit Spannung erwarteten Sitzung der japanischen Notenbank ein weiteres Indiz für eine Konjunkturerholung ist. Die Signale zu den Aussichten für das kommende Jahr sind uneinheitlich: Während sich die heimische Autoproduktion erholt, bestehen Befürchtungen über eine globale Konjunkturabkühlung.
Wie aus der vierteljährlichen Tankan-Umfrage der Bank of Japan (BoJ) hervorgeht, ist der Hauptindex für die Stimmung unter den großen Produzenten in den drei Monaten bis Ende September auf plus 14 Punkte gestiegen, nach plus 13 Punkten im Vorquartal. Ökonomen hatten mit plus 12 Punkten gerechnet.
Der Index gibt den Anteil der Unternehmen an, die ihre Geschäftslage als günstig bezeichnen, abzüglich derer, die sie als ungünstig einstufen.
Die Umfrage ergab einige positive Anzeichen, die auf eine baldige Zinserhöhung durch die Zentralbank hindeuten.
Die japanischen Konzerne planen, ihre Investitionsausgaben in dem im März 2025 endenden Geschäftsjahr um 11,3 % zu erhöhen, gegenüber 10,6 % in der vorangegangenen Umfrage. Dies deutet darauf hin, dass die Unternehmen ihre Geschäftsaussichten zuversichtlicher einschätzen.
Die Umfrage zeigt auch, dass die japanischen Unternehmen davon ausgehen, dass die Inflation über dem Ziel der Notenbank von 2 % liegen wird. Sie erwarten einen allgemeinen Preisanstieg innerhalb eines Jahres um 2,4 %, was gegenüber der Prognose in der September-Umfrage unverändert ist.
Erwartungen auf Zinserhöhung steigen
Notenbankgouverneur Kazuo Ueda hat angekündigt, die Zinsen weiter anzuheben, solange sich die Wirtschaft und die Preise im Einklang mit den Prognosen der Bank entwickeln.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Tankan-Ergebnisse „die Einschätzung der BoJ, dass die Wirtschaft und die Preise auf dem richtigen Weg sind, ändern oder sie davon abhalten werden, eine weitere Zinserhöhung in Betracht zu ziehen“, sagte Ryosuke Katagi, Wirtschaftsexperte bei Mizuho Securities.
SÜDKOREA / KONJUNKTUR: REGIERUNG SENKT WACHSTUMSPROGNOSE 2025
Südkoreas Regierung hat die Wachstumsprognose für das laufende Jahr gesenkt. Das Wachstum des Landes werde sich aufgrund schwächeren Exportwachstums und schleppender Erholung der Binnennachfrage verlangsamen.
Das Bruttoinlandsprodukt der viertgrößten Volkswirtschaft Asiens wird 2025 voraussichtlich um 1,8 % wachsen, teilte Südkoreas Wirtschafts- und Finanzministerium in einem halbjährlichen Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung mit. Im Juli war die Regierung noch von Wachstum von 2,2 % ausgegangen.
Damit würde sich das Wachstum gegenüber dem für 2024 geschätzten BIP-Wachstum von 2,1 % verlangsamen, so das Ministerium.
Das Exportwachstum dürfte sich aufgrund des intensiven Wettbewerbs in der Halbleiterindustrie und anderen wichtigen Industrien abschwächen. Die Unsicherheit im Welthandel werde aufgrund der Veränderung der US-Politik in Richtung Protektionismus unter der neuen Trump-Regierung zunehmen, so der Bericht des Ministeriums.
Die südkoreanischen Exporte werden dem Bericht zufolge 2025 voraussichtlich um 1,5 % steigen, deutlich schwächer als die 8,2 % im abgelaufenen Jahr.
Die Inlandsnachfrage in Südkorea werde sich den Prognosen zufolge zwar verbessern, aber nur langsam, und die Bauinvestitionen dürften vorerst schwach bleiben.
Inflation geht zurück
Das Ministerium geht davon aus, dass die Inflation in Südkorea 2025 durchschnittlich 1,8 % betragen wird und damit ebenfalls schwächer sein wird als die zuvor prognostizierten 2,1 %. Im Jahr 2024 lag die Inflation im Durchschnitt bei 2,3 %.
Dem Bericht zufolge dürfte der Leistungsbilanzüberschuss des Landes im Jahr 2025 auf 80 Mrd US-Dollar sinken von geschätzten 90 Mrd Dollar im Vorjahr.
Europa
DEUTSCHLAND / AUSSENHANDEL: FREIHEIT FÜR DEN HANDEL
Von Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen
Liebe Leserinnen und Leser,
„Wir stehen selbst enttäuscht und sehen betroffen, den Vorhang zu und alle Fragen offen“ – das Jahr 2024 lässt uns Händler, wie Brecht es treffend beschrieb, einigermaßen atemlos und mit fragendem Blick zurück.
Begann das Jahr mit düsteren wirtschaftlichen Aussichten angesichts einer schwächelnden Weltwirtschaft und anhaltenden Konflikten, endete es mit dem Paukenschlag des Ampel-Scheiterns. Bis zuletzt hatten wir im Verband gehofft, dass sich die Koalitionäre zusammenreißen und doch noch einige dringend benötigte Entlastungen für den Mittelstand beschließen.
Nun beginnt 2025 mit einer Neuwahl, die als fernes Licht am Horizont eine dringend benötigte Wende in der Wirtschaftspolitik zumindest erhoffen lässt.
Dies wäre für uns alle auch bitter nötig, zu tief hängen auch zu Beginn des Jahres wieder die dunklen Wolken und trüben die Aussichten ein.
Mit dem Amtsantritt von Donald Trump droht die (Handels-)Welt, wie wir sie kennen, zu Ende zugehen. Wie hoch auch immer die Zölle ausfallen werden, die er für den Beginn seiner Amtszeit weitreichend angekündigt hat, der Konflikt zwischen den USA und China wird sich verschärfen.
Keine gute Nachricht für eine Außenhandelsnation in der Rezession. Die Herausforderung wird sein, eine Balance zwischen wirtschaftlicher Kooperation mit China und der geopolitischen Allianz mit den USA zu finden. Auch Trumps Abneigung gegen die WTO ist kein Geheimnis, sodass ich schwere Zeiten für den regelbasierten Welthandel anbrechen sehe.
Verschärft sich der Konflikt mit China, droht eine Blockbildung – USA und der Westen vs. BRICS + X. Dies macht es für deutsche Unternehmen komplizierter, die Volatilität des Geschäftes nimmt zu.
Aus meiner Sicht kann die einzige Antwort auf diese Situation lauten: Einigkeit und Stärke in Europa.
Die Vertiefung des EU-Binnenmarktes muss in Brüssel ganz oben auf die Agenda. Gerade unsere EU-Nachbarn wie Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, aber auch Spanien, bieten große Potenziale für unsere Schlüsselbranchen Maschinenbau und Automobil.
Neben der Stärke des eigenen Marktes müssen wir Europäer aber zwingend auch auf möglichst diversifizierte Lieferketten bauen können. Damit das gelingt, muss sich in Brüssel dringend die Haltung zum Umgang mit Freihandelsabkommen ändern. Die EU muss sich wieder auf die wesentliche Funktion der Handelspolitik rückbesinnen und den Austausch von Waren und Dienstleistungen in das Zentrum ihrer handelspolitischen Aktivitäten rücken. Das heißt konkret: Handelspolitik muss wieder die Geschäftstätigkeiten von Unternehmen flankieren und darf nicht nur Mittel zur Verwirklichung anderer Zwecke sein. Verhandlungen, die maßgeblich dadurch scheitern, dass wir unsere Partner auf etwas verpflichten wollen, was wir für moralisch richtig erachten, können wir uns nicht mehr leisten.
Wenn wir beispielsweise 2025 nicht die Verhandlungen zu dem immens wichtigen Freihandelsabkommen mit Indien beerdigen wollen, müssen sich die Anspruchshaltung der EU substantiell ändern und die Handlungsfähigkeit erhöhen. Ein notwendiger Schritt dahin wäre auch, neue Handelsabkommen nur noch als EU-Only-Abkommen zu behandeln.
Deutschland muss dringend wieder eine Führungsrolle in der EU übernehmen. Nur so können die eben angesprochenen Veränderungen auch rechtzeitig durchgesetzt werden. Die neue Bundesregierung ist gut beraten, sich auf das langjährige wirtschaftliche Erfolgsmodell Deutschlands zurückzubesinnen – wir sind und bleiben eine Exportnation.
Und auch, wenn die Zeit der Wunschzettel nun vorbei ist. Zum Abschluss möchte ich die Forderungen formulieren, die uns Händlern im kommenden Jahr, vor allem auch langfristig, die Arbeit sehr erleichtern würden:
- Der Unionszollkodex (UZK) darf erst dann weiter reformiert werden, wenn die Probleme der Umsetzung der aktuellen Fassung behoben sind und ausreichend Umsetzungskapazitäten unter Einbeziehung der Wirtschaft geschaffen wurden.
- Der deutsche Zoll muss modernisiert sowie personell und technisch hinreichend ausgestattet werden.
- Die klimapolitischen Sektorleitlinien für die Exportkreditgarantien müssen ansatzlos gestrichen werden.
- Die Handhabung der Exportkontrolle muss vereinfacht werden, die Verhängung von Sanktionen muss maßvoll erfolgen, sie stellt idealerweise das letzte Mittel dar.
- Die Einordnung von Gütern als Dual-Use-Güter und die entsprechende Ausweitung der nationalen Ausfuhrliste sind zu vermeiden. Stattdessen sollten die Einordnung und Kontrolle ausschließlich durch die dafür auf EU-Ebene vorgesehene Dual-Use-Verordnung erfolgen.
Auch wir Unternehmerinnen und Unternehmer müssen unsere Hausaufgaben machen. Ein firmenindividuelles Risk-Management/-Monitoring kann helfen, geopolitische Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf den Handel frühzeitig zu erkennen und damit Absatzmärkte zu sichern sowie Lieferketten resilient zu gestalten. Wir können die Rohstoffrückgewinnung durch Recycling steigern, denn Ressourcensouveränität ist in Zeiten dramatischer Abhängigkeiten von Rohstoffen erfolgskritisch.
Und natürlich sind die eigenen Strukturen laufend zu hinterfragen, ist weiter an der Automatisierung der Prozesse und der Optimierung der Strukturen und Systeme zu arbeiten.
Doch lassen Sie mich positiver schließen, als ich angefangen habe. Die vergangenen Jahre mit ihren Krisen haben gezeigt, dass die deutschen Händlerinnen und Händler mit Unternehmergeist, Einfallsreichtum und Flexibilität auch sehr schwere Zeiten durchgestanden haben. Politisch scheint sich nach drei sehr wechselhaften Jahren endlich der Wind hin zu mehr Wirtschaftskompetenz zu drehen. Lassen Sie uns gemeinsam optimistisch ins neue Jahr starten!
Ich wünsche Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien einen guten und gesunden Start ins neue Jahr und freue mich weiterhin auf den Austausch mit Ihnen.
DEUTSCHLAND / AUSSENHANDEL: GRÖßERES EUROPA, STÄRKERE EU: ÖFFNUNG NACH OSTEN FÜR MEHR WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Cathrina Claas-Mühlhäuser, Vorsitzende, Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
Das Jahr 2024 hat die deutsche Wirtschaft erneut vor große Herausforderungen gestellt. Die Folgen sind ablesbar an den gängigen ökonomischen Fieberkurven, ob Wachstum oder Insolvenzentwicklung. Es sind keine hellseherischen Fähigkeiten nötig, um vorauszusagen, dass das vor uns liegende Jahr nicht weniger herausfordernd sein wird.
Der anhaltende Krieg in der Ukraine, die Konflikte im Nahen Osten, die Regierungswechsel in Washington und Berlin und nicht zuletzt der drohende Handelskrieg zwischen den USA und China, vielleicht auch zwischen den USA und Europa, schaffen ein unsicheres Umfeld. Wenn Unternehmen eines nicht mögen, dann ist es Unsicherheit.
Die EU und insbesondere Deutschland sind in dieser globalen Gemengelage wirtschaftlich besonders verletzlich. Hohe Energiepreise, Produktivitätsdefizite, vernachlässigte Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und andere Zukunftstechnologien sowie die ungünstige demografische Entwicklung beeinträchtigen Europas Wettbewerbsfähigkeit in einer Zeit, in der diese stärker herausgefordert wird denn je. Das hat man auch in Brüssel verstanden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angekündigt, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu einer Priorität ihrer zweiten Amtszeit zu machen. Im Herbst hat der ehemalige Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi im Auftrag der Kommission bereits einen Katalog mit Maßnahmen vorgelegt. Der Fokus liegt dabei auf der Vertiefung des europäischen Binnenmarkts.
Dies ist zweifellos ein wichtiger Ansatz. Ich meine aber, die Vertiefung muss durch eine Erweiterung des EU-Binnenmarkts und durch starke Partnerschaften mit den östlichen EU-Anrainern ergänzt werden.
Man kann es gar nicht oft genug betonen: Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien sind immens wichtig für die deutsche Wirtschaft. Bis Ende 2022 – das sind die aktuellsten Zahlen – hatten deutsche Unternehmen dort über 157 Mrd Euro investiert und beschäftigten dort rund 2 Mio Menschen. Auf die 29 Länder in Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien entfallen trotz des tiefen Einbruchs im Russland-Handel fast ein Fünftel des deutschen Außenhandels. Das ist mehr als doppelt so viel wie mit China. Unser Nachbar Polen ist inzwischen sogar vor China der viertwichtigste deutsche Absatzmarkt.
Dabei ist Mittel- und Osteuropa längst nicht mehr bloß die verlängerte Werkbank der deutschen Wirtschaft. Natürlich profitieren deutsche Unternehmen weiterhin von attraktiven Produktionsbedingungen im Osten. Aber die Region bietet eben auch ein innovationsfreundliches Umfeld, eine lebhafte Start-up-Szene und niedrigere Forschungs- und Entwicklungskosten. Manche Länder dort sind Vorreiter in der digitalen Verwaltung.
Der Wissensaustausch kann helfen, die Digitalisierung in Deutschland und anderen EU-Ländern zu beschleunigen. Die Region hat großes Potenzial für erneuerbare Energien und Energieeffizienz und kann somit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die EU unabhängiger von Energieimporten zu machen und die Energiekosten im Griff zu behalten. Austauschprogramme und gemeinsame Bildungsoffensiven können das Know-how in der gesamten EU und damit langfristig deren Produktivität steigern.
Es ist daher höchste Zeit, an die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte der EU-Erweiterungen nach Osten seit 2004 anzuknüpfen und die Länder des Westlichen Balkans, die Ukraine, Moldau und perspektivisch hoffentlich auch Georgien weiter in die europäischen Strukturen zu integrieren. Mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau und den Fortschritten in den Beitrittsgesprächen mit Ländern des Westlichen Balkans hat Brüssel im Vorjahr die Türen in Richtung Erweiterung weiter geöffnet. Nun muss die EU so schnell wie möglich aufnahmefähig gemacht werden. Gleichzeitig müssen auch die Beitrittskandidaten notwendige Reformen zügig umsetzen.
Neben dem Ausbau des europäischen Binnenmarkts sind aber auch engere Handelsbeziehungen mit den Ländern des Südlichen Kaukasus und Zentralasiens erforderlich. Zu Recht fordert der Draghi-Report den Abschluss weiterer Handelsabkommen und industrieller Partnerschaften, um Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen oder Produktionskapazitäten zu reduzieren. Gerade hat die EU das jahrzehntelang verhandelte Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten unterzeichnet. Die neue EU-Kommission muss nun auch die Beziehungen zu den östlichen EU-Anrainern im Südkaukasus und Zentralasien zügig und verbindlich ausbauen. Gerade Zentralasien mit seinen 80 Mio Einwohnern gewinnt als Wirtschaftsstandort, Energie- und Rohstofflieferant und als Logistik-Hub rasant an Bedeutung.
Mit einer Vielzahl von Aktivitäten und Projekten ebnet der Ost-Ausschuss deutschen Unternehmen den Weg auf die Märkte Mittel- und Osteuropas. Ganz oben auf unserer Agenda steht auch 2025 die Beteiligung am Wiederaufbau der Ukraine durch die Einbindung der privaten Wirtschaft. Daneben treibt der Ost-Ausschuss in ganz Mittel- und Osteuropa spannende Projekte zur Förderung der grünen Transformation und zur Fachkräfteausbildung voran. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die europäische Integration der Länder des Westlichen Balkans sowie die Harmonisierung von technischen Normen und Standards mit Zentralasien.
Vor dem Hintergrund des Regierungswechsels in den USA brauchen wir jetzt mehr denn je ein starkes, großes und geeintes Europa. Dabei sind auch neue Konzepte gefragt: Warum nicht über stufenweise Beitrittsprozesse oder Teilmitgliedschaften sowie großzügigere Übergangsregelungen nachdenken, um zu schnelleren Ergebnissen zu kommen? Denn die Welt wartet nicht auf die oft schwerfällige EU-Bürokratie. Nie war die Gefahr größer als heute, im internationalen Wettbewerb zwischen den USA und China abgehängt zu werden. Mutige Reformen in der EU mit klarem Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Erweiterung sowie enge Partnerschaften mit den östlichen EU-Nachbarn wären darauf die richtige Antwort.
DEUTSCHLAND / AUSSENHANDEL: SIGNALE AUS BERLIN UND BRÜSSEL GEBRAUCHT – MERCOSUR ALS LICHTBLICK
Dr. Volker Treier, Außenwirtschaftschef, Mitglied der DIHK-Hauptgeschäftsführung
Mut und Zuversicht sind mehr gefragt denn je, wenn wir uns die rasanten Veränderungen in der Welt anschauen. Wir – die verfasste deutsche Wirtschaft – sind gut darin, das, was an den globalen Märkten gerade passiert, zu analysieren und zu kommentieren, um uns dann mahnend an die Politik zu wenden.
Die kritische Stimme lässt uns zwar oft als Miesepeter dastehen, selbst wenn es zahlenbasierte Ausblicke sind. Aber es nützt ja nichts. Es gibt nichts zu beschönigen und nur auf Sicht zu fahren, wäre zu riskant für unseren Wirtschaftsstandort.
Auch Unternehmen brauchen verlässliche Planungsgrundlagen. Angesichts vieler, rascher Veränderungen weltweit fällt es Betrieben zunehmend schwerer, einen Forecast zu erstellen.
Denn viele Gesetzmäßigkeiten, die wir seit jeher als Grundlage angenommen haben, haben sich gewandelt. So fragt man sich, welche Handelsbeschränkungen als Nächstes folgen oder wie es sein kann, dass der DAX stetig ansteigt – trotz trüben Wirtschaftsaussichten.
Ich habe an dieser Stelle schon einmal aufgezählt, was uns im Außenhandel alles beschränkt, wie viele Regeln dazu gekommen sind. Und dennoch haben Sie unbeirrt weitergemacht. Dafür danke ich Ihnen und applaudiere Ihrer Courage als Außenhändler, Ihrer unermüdlichen Anpassungsgabe an neue Regeln, Handelsbarrieren und sogar drohenden Piratenangriffen.
Wir werden uns selbstverständlich weiter für ihre Regeln im Außenhandel einsetzen und nicht müde werden, auf viele unnötige, sich teils widersprechende, Regeln hinzuweisen und für ihre Abschaffung zu kämpfen. Denn haben Sie sich schon mal gefragt, wie viele Regeln die Politik abgeschafft hat im Verhältnis zu denen, die sie erlassen hat und auch noch stolz darauf ist? Wir brauchen dringend konkrete Signale aus Berlin und viel wichtiger aus Brüssel, um die Wirtschaft zu unterstützen und zu entlasten – und nicht immer noch mehr bürokratische Aufgaben, die unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb in die Knie zwingen.
Gegen gute Regeln ist ja nichts einzuwenden. Ein Regelwerk, das rund 25 Jahre gedauert hat – echten Lichtblick – ist das geplante Mercosur-Abkommen. Der Abschluss der Verhandlungen der EU mit den Mercosur-Staaten ist ein wahrer Meilenstein für die EU-Handelspolitik. Gerade in Zeiten großer globaler Unsicherheit schafft das Abkommen für unsere Unternehmen, sofern es dann wirklich ratifiziert ist, endlich die dringend benötigte Planungssicherheit und die Öffnung wichtiger Märkte. Diesen Schwung müssen wir jetzt nutzen, um auch besser heute als morgen bei Freihandelsabkommen mit anderen wichtigen Playern, wie Indien und Indonesien, auf die Zielgeraden zu kommen. Damit können die EU und Deutschland ein entschiedenes Zeichen gegen Protektionismus und für offene Weltmärkte setzen.
Wenn ich mir von der Politik zum Start ins neue Jahr etwas wünschen darf, so ist es, die belastbaren Beziehungen, die unsere Außenhändler in der Welt haben, nicht durch unüberlegte, ideologisch getriebene Aktionen zu torpedieren. Stattdessen müssen Wege gefunden werden, die unsere Position in diesen fragilen Zeiten in der Welt stärken.
DEUTSCHLAND / KONJUNKTUR IFO-GESCHÄFTSKLIMA STÄRKER EINGETRÜBT ALS ERWARTET
Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft ist im Dezember stärker gefallen als erwartet. Der ifo-Geschäftsklimaindex sank auf 84,7 Punkte (Vormonat: 85,6), wie das Münchner ifo Institut nach seiner monatlichen Umfrage unter rund 9.000 Managern mitteilte. Volkswirte hatten einen Rückgang auf 85,5 Punkte erwartet.
Der ifo-Index ist das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer und gilt als zuverlässiger Indikator für die Entwicklung der nächsten sechs Monate.
Der Index zur Beurteilung der aktuellen Lage der befragten Unternehmen kletterte im Dezember auf 85,1 Punkte (84,3). Die Prognose der Ökonomen hatte auf einen Stand von 84 gelautet. Der Index für die Geschäftserwartungen fiel auf 84,4 Zähler (87). Die befragten Volkswirte hatten einen Anstieg auf 87,5 Punkte erwartet.
DEUTSCHLAND / KONJUNKTUR: IFO-PRÄSIDENT FUEST SCHLÄGT WACHSTUMSAGENDA VOR
Der Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, Clemens Fuest, hat eine Trendwende in der Wirtschaftspolitik gefordert. Er legte im Rahmen der Munich Economic Debates eine „Wachstumsagenda 2030“ vor, wie das Institut mitteilte. Es gelte vor allem, Investitionen zu fördern, Effizienz zu steigern und Steuer- und Transfersysteme anzupassen.
In seiner Rede sprach Fuest den Angaben zufolge von einer „problematischen wirtschaftlichen Situation Deutschlands“ und wies dabei insbesondere auf die schrumpfende Bruttowertschöpfung der Unternehmen hin, auf die sinkende Zahl von Arbeitsstunden pro Beschäftigtem und auf den Rückgang von Unternehmensinvestitionen.
Letztere lägen deutlich unter dem Wert von 2019. Damit Deutschland wieder Erfolgsgeschichten schreiben könne, brauche es Fortschritte bei der Anpassung an die Klimaerwärmung bei gleichzeitigem Anstieg des Energieangebots. Deutschland müsste durch die Anwendung neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz in Staat und Unternehmen erhebliche Produktivitätsfortschritte erzielen.
Nötig sei ein massiver Strukturwandel zu mehr Wertschöpfung bei mittelständischen Firmen, Hidden Champions und erfolgreichen Start-ups, der den Rückgang im Automobilbau und bei energieintensiven Industrieunternehmen überkompensiere.
Eine vermehrte Zuwanderung von Arbeitskräften und eine Verlängerung der Arbeitszeit pro Beschäftigtem müsste das Job-Angebot stabilisieren. Schließlich müsste Deutschland durch einen vertieften europäischen Binnenmarkt, neue Handelsabkommen und eine bessere Verteidigungsfähigkeit weniger anfällig für Veränderungen der geopolitischen Lage sein.
Aus diesem Zielbild ergibt sich laut Fuest die Notwendigkeit, die Wirtschaftspolitik deutlich zu verändern: Eine Neuausrichtung der Staatsausgaben hin zu Investitionen in Verteidigung, Bildung, Klimaschutz und Infrastruktur und weg von nicht zielgenauen und Beschäftigung hemmenden Sozialtransfers, Subventionen und sonstigen nicht prioritären Staatsausgaben.
Eine neue Energiepolitik, in der Klimaziele über Marktmechanismen erreicht würden und in der auch Atomenergie wieder genutzt werde. Ein radikaler Abbau von Bürokratie, auch über die Abschaffung verfehlter Regulierungen. Ein Steuersystem, das Arbeit und Investitionen entlaste und gleichzeitig Konsum und Grunderwerb stärker belaste. Geboten wären laut Fuest zudem eine eigene Agenda für mehr Innovationen und Start-ups sowie eine Vertiefung des europäischen Binnenmarktes und neue Freihandelsabkommen.
Als Beispiel für den Umgang mit geopolitischen Herausforderungen führte Fuest den Angaben zufolge die israelische Wirtschaft an. Dort finanziere man die hohen Kriegskosten mit einer Mischung aus erhöhter Neuverschuldung, einer Erhöhung der Umsatzsteuer sowie der Kürzung anderer Ausgaben. Trotz der ständigen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Krisen sei es gelungen, in Israel die Staatsschulden zu begrenzen, in Bildung zu investieren und eine der weltweit erfolgreichsten Start-up-Strukturen aufzubauen.
EU / FORSCHUNG & ENTWICKLUNG: GLOBAL-GATEWAY-PROJEKT COPPHIL STARTET IN DEN PHILIPPINEN
Die Europäische Kommission fördert im Rahmen ihrer Global-Gateway-Initiative auch Projekte in den Philippinen. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung, für die insgesamt 466 Mio Euro bereitstehen. Im Bereich digitale Transformation und Konnektivität wurde 2023 das „National Copernicus Capacity Support Action Programme for the Philippines“ (CopPhil) gestartet.
Es ist eines von 14 Global-Gateway-Leuchtturmprojekten in Südostasien und das einzige in den Philippinen. Ziel von CopPhil ist der Aufbau des ersten Erdbeobachtungssystems in Südostasien. Dabei werden die mit Hilfe der europäischen Sentinel-Satelliten gewonnenen, hochauflösenden Geoinformationen in Echtzeit in einem Datenzentrum mit einer Kapazität von 720 Terabyte in den Philippinen gespiegelt und lokal gespeichert (Mirror Site). Diese Daten können dann beispielsweise von Behörden, Forschungseinrichtungen, aber auch von privaten Unternehmen in den südostasiatischen Ländern kostenlos für ihre jeweiligen Zwecke und Anwendungen genutzt werden.
Für das CopPhil-Programm hat sich im Rahmen der Team-Europe-Initiative die Europäische Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten Frankreich und Finnland sowie der Europäischen Weltraumorganisation ESA zusammengeschlossen. Das Leuchtturmvorhaben wird von der EU mit 10 Mio Euro aus den Mitteln für die bilaterale Zusammenarbeit unterstützt. Projektpartner auf philippinischer Seite sind die Philippine Space Agency und das Department of Science and Technology. Die philippinische Raumfahrtbehörde ist auch für den Aufbau der physischen Infrastruktur und den Betrieb des Datenzentrums zuständig.
Im Oktober 2024 ging die Mirror Site offiziell online und die Copernicus-Geodaten sind seitdem öffentlich zugänglich. In der nächsten Projektphase geht es darum, Anwendungen für die Daten sowie konkrete Geschäftsmodelle zu entwickeln. Das Einsatzgebiet ist dabei sehr breit. So können mit den Daten zur Bodenbewegung auf einer Fläche von 150.000 qkm regionale Frühwarnsysteme für Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche aufgebaut werden.
Das zweite Anwendungsgebiet ist die Kartierung von natürlichen und menschengemachten Veränderungen der Bodenbedeckung. Die Behörden können anhand der Satellitendaten beispielsweise die Baumdichte überwachen und auf diesem Weg illegale Abholzungen erkennen. Die Geodaten kartieren zudem die Anbauflächen unter anderem von Mais, Bananen und Zuckerrohr mit einer Auflösung von zehn Metern. Das ermöglicht es, deren Anbau zu optimieren.
CopPhil bietet darüber hinaus Potenzial in den Bereichen Raumplanung, Smart-Farming und nachhaltigem Tourismus. Ein weiteres Einsatzgebiet ist der Seeverkehr. Da Copernicus Informationen über Wind- und Wellenbedingungen liefert, kann anhand dieser Daten der Treibstoffverbrauch von Schiffen optimiert werden.
Im Rahmen des CopPhil-Programms will die EU privatwirtschaftliche Initiativen und die Entwicklung von Geschäftsmodellen, die auf einer Nutzung der Copernicus-Daten beruhen, finanziell unterstützen. Hierfür sind weitere 10 Mio Euro vorgesehen.
GROSSBRITANNIEN / WIRTSCHAFT & POLITIK: EIGENES CBAM GEPLANT
Ab 2027 will das Vereinigte Königreich eine Emissionsabgabe auf Einfuhren erheben. Der damalige britische Finanzminister Jeremy Hunt hatte die Einführung im Dezember 2023 angekündigt. Nun konkretisiert die Labour-Regierung die Pläne. Dabei berücksichtigt sie die Ergebnisse einer Konsultation zur CBAM-Umsetzung, an der sich sowohl britische Unternehmen und Verbände als auch Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern beteiligt haben.
Vorbild für den UK CBAM ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU. In den Details unterscheiden sich beide Maßnahmen jedoch zum Teil deutlich.
Der Anwendungsbereich orientiert sich am EU-CBAM, ist jedoch nicht identisch: Betroffen sind Waren, deren Herstellung besonders energieintensiv ist. Dazu zählen die Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Zement. Die Auswertung der Konsultation enthält in Annex B eine Liste der betroffenen Waren inklusive KN-Codes.
Entgegen der ursprünglichen Planung werden Keramik und Glas nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zum EU-CBAM ist Strom nicht vom UK Pendant umfasst. Änderungen des Anwendungsbereichs sind nach einer Überprüfung nach 2027 möglich.
Emissionswerte müssen erfasst werden
Maßgeblich für die Berechnung sind direkte sowie indirekte Emissionen. Deutsche Unternehmen mit Kunden in Großbritannien müssen damit rechnen, dass ihre britischen Kunden spätestens ab 2027 tatsächliche Emissionswerte für die gelieferten Waren anfordern. Analog zum EU-CBAM sieht der britische eine Überprüfung der tatsächlichen Emissionswerte durch akkreditierte, externe Prüfer vor.
Neben der Nutzung tatsächlicher Emissionsdaten soll es möglich sein, auf Standardwerte zurückzugreifen. Die britische Regierung plant keine länderspezifischen, sondern globale, produktbezogene Standardwerte zur Verfügung zu stellen. Eine Mehrheit der Wirtschaftsbeteiligten hatte in der Konsultation länderspezifische Standardwerte gefordert. Sobald erste Erfahrungen mit der Umsetzung nach 2027 vorliegen, plant die britische Regierung diese Forderungen nach länderspezifischen Standardwerten sowie weitere alternative Ansätze zum Umgang mit Standardwerten zu prüfen.
CBAM-Pflichten und Kosten entstehen bei der Einfuhr und Abfertigung zum freien Verkehr. Bei Waren, die im Drittland veredelt und danach wieder eingeführt werden, müssen nur die Emissionen berücksichtigt werden, die im Drittland entstanden sind. Für Rückwaren entstehen keine CBAM-Kosten.
Kosten hängen vom CO₂-Preis ab
CBAM ist ein Klimaschutzinstrument, das gleichzeitig für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Herstellern im Vereinigten Königreich und Importeuren sorgen soll. Ziel ist es sicherzustellen, dass der CBAM-Preis dem CO₂-Preis im Vereinigten Königreich entspricht. Ein bereits gezahlter CO₂-Preis im Exportland soll Berücksichtigung finden.
Bei der Berechnung der Kosten wählt die britische Regierung einen anderen Ansatz als die EU: Der Preis soll quartalsweise festgesetzt werden, während die EU den Preis anhand des wöchentlichen Durchschnittspreises der ETS-Zertifikate berechnet. Der ETS-Preis bildet den Emissionspreis in der EU ab.
Während die EU-Verordnung kaum Ausnahmen vorsieht, gilt im UK-CBAM eine de-minimis Schwelle von 50.000 Pfund über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Ausschlaggebend ist, ob diese Schwelle
- innerhalb der letzten zwölf Monate oder
- in den nächsten 30 Tagen überschritten wird.
Abgerechnet wird CBAM als Steuer, die am Ende eines Abrechnungszeitraums abgeführt wird. Der erste Abrechnungszeitraum umfasst zwölf Monate. Unternehmen sollen fünf Monate Zeit bekommen, um den ersten Bericht einzureichen und die CBAM-Steuer zu begleichen. Damit wäre der erste Bericht zum 31. Mai 2028 fällig. Ab 1. Januar 2028 soll die Abrechnung quartalsweise erfolgen. Es gilt eine Frist von einem Monat nach Quartalsende.
Nächste Schritte bis zur Umsetzung
Die britische Regierung hat zugesichert, die Ergebnisse der Konsultation im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Der Gesetzesentwurf sowie die Entwürfe für Durchführungsbestimmungen liegen noch nicht vor. Sie müssen im parlamentarischen Verfahren beraten und verabschiedet werden.
Die britische Regierung kündigte an, die Stakeholder Konsultation auch im Gesetzgebungsverfahren fortzusetzen. Gleichzeitig plant sie, eine internationale CBAM-Gruppe zu gründen. Dabei möchte sie Regierungen wichtiger Exportländer beteiligen.
Die britische Regierung verfolgt mit der CO₂-Grenzausgleichsabgabe dieselben Ziele wie die EU-CBAM soll zum Klimaschutz beitragen. Gleichzeitig soll die Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit der britischen Industrie sicherstellen, indem auf Einfuhren ein CO₂-Preis erhoben wird, der dem entspricht, den britische Unternehmen für die Herstellung im Vereinigten Königreich zahlen müssen. Zudem soll der CBAM das sogenannte Carbon Leakage verhindern, das heißt die Verlagerung von Produktionsstätten in Drittländer, in denen weniger strenge Klimaschutzinstrumente gelten.
GROSSBRITANNIEN / ZOLL: BEITRITT ZUM TRANSPAZIFISCHEN HANDELSABKOMMEN JETZT IN KRAFT
Der Beitritt Großbritanniens zum transpazifischen Freihandelsabkommen trat am Sonntag in Kraft und markiert dessen erste Erweiterung seit dem Inkrafttreten im Jahr 2018, wie „Kyodo“ berichtet.
Durch die Teilnahme Großbritanniens am „Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership“ (TPP) erhöht sich die Zahl der Mitglieder auf 12, wodurch der Anteil des Blocks an der globalen Wirtschaftsleistung von 12 auf 15 % steigt.
Seit dem Austritt aus der EU bemüht sich Großbritannien, den Handel mit der indo-pazifischen Region zu fördern, und unterzeichnete ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Japan, das 2021 in Kraft trat.
Die anderen Mitglieder sind Australien, Brunei, Kanada, Chile, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam. Während der ersten Amtszeit von Donald Trump waren die Vereinigten Staaten aus dem TPP-Rahmenabkommen ausgetreten.
SCHWEDEN / INVESTITIONEN: DER GUTE RUF EILT VORAUS
Schweden gilt grundsätzlich als attraktives Investitionsziel. Gut ausgebildete Arbeitskräfte, eine wettbewerbsfähige und äußerst offene Wirtschaft, stabile politische Rahmenbedingungen und eine gute digitale Infrastruktur machen das Land zu einem bevorzugten Standort für ausländische Investoren.
Ein weiteres Argument für eine Geschäftstätigkeit ist – zumindest im nordwesteuropäischen Vergleich – die relativ niedrige Körperschaftssteuer von derzeit 20,6 %.
Strukturelle Gegebenheiten wie hohe persönliche Steuerbelastungen und Mehrwertsteuern, erhöhte Arbeitskosten, ein schwieriger Wohnungsmarkt, hohe allgemeine Lebenshaltungskosten sowie vergleichsweise starre Arbeitsgesetze stehen den Vorteilen jedoch als Herausforderung gegenüber.
Wettbewerbsfähiger und innovativer Markt
Schweden gilt im europäischen Vergleich als extrem innovativ und wettbewerbsfähig. Im IMD World Competitiveness Ranking 2024 verbesserte sich das skandinavische Land um zwei Plätze nach oben auf den 6. Platz. Insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und Unternehmenseffizienz punktete das Land.
Auch im Korruptionsindex von Transparency International belegt Schweden einen der vordersten Plätze und gilt als eines der Länder mit der geringsten Korruption weltweit.
Mario Draghi, ehemaliger Präsident der Europäischen Zentralbank, hat Schweden erst kürzlich als Best Practice angeführt: Die schwedische Tech-Branche sei doppelt so produktiv wie der Durchschnitt der Europäischen Union. Das zeige, dass sich technologischer Fortschritt und ein funktionierender Sozialstaat keineswegs ausschließen, sondern sich vielmehr bestens ergänzen können.
Speziell bei der Innovationsstärke ist Schweden ein Vorreiter. Bei Betrachtung der europäischen Tech-Branche hat Schweden die meisten Unicorns pro Einwohner hervorgebracht, 41 an der Zahl. Besser schneidet nur Estland ab.
Impact-Business bestimmt die Start-up-Szene
Schwedens florierende Start-up-Szene sorgt mit Blick auf die wenigen Einwohner im Land immer wieder für Aufsehen. Trotz der Pandemie haben schwedische Start-Ups ihren Wert in den letzten fünf Jahren verdoppelt – im Jahr 2023 konnten sie etwa 4,7 Mrd Euro an Investitionen anziehen. Dabei wurden nahezu 75 % des gesamten Risikokapitals von Impact-Unternehmen aufgebracht. Darunter wird im Allgemeinen ein Geschäftsmodell verstanden, das eine langfristige und nachhaltige Ausrichtung mit nachweislich positiver Wirkung auf Wirtschaft, Gesellschaft sowie Umwelt haben.
Schweden verzeichnete im Jahr 2023 zwar einen starken Rückgang der ausländischen Direktinvestitionen in Höhe von 34 %. Trotzdem waren die Zuflüsse noch mehr als doppelt so hoch wie der Jahresdurchschnitt im Zeitraum 2004 bis 2023. Das Königreich festigt damit weiterhin seine Position als viertattraktivster Investitionsmarkt Europas nach Frankreich, Deutschland und Spanien. Zwar sind auch die Zuflüsse deutscher FDI gesunken. Allerdings spricht ein leicht steigender deutscher FDI-Bestand dafür, dass an den grundlegenden bilateralen Wirtschaftsbeziehungen nicht gerüttelt wurde.
Laut nationalem Statistikamt SCB entfallen etwa 72 % der FDI-Bestände in Schweden auf den Dienstleistungssektor und 28 % auf das verarbeitende Gewerbe. Mit Blick auf einzelne Wirtschaftszweige hat die Bergbauindustrie in den Jahren 2019 bis 2022 das stärkste Wachstum, nämlich 48 %, verzeichnet. Gleich an zweiter Stelle folgen Unternehmensdienstleistungen mit 46 %, gefolgt von IT und Telekommunikation mit 20 %.
Laut Investitionsdatenbank fDI Markets sind deutsche Unternehmen die drittgrößten Investoren in Schweden.
Am 1. Dezember 2023 traten die lang erwarteten neuen schwedischen FDI-Vorschriften in Kraft. Sie sehen ein Screening von Investitionen in sogenannte schützenswerte Unternehmen vor. Damit sollen ausländische Direktinvestitionen vermieden werden, die die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährden. Obwohl das Gesetz auf die Regulierung außereuropäischer Direktinvestitionen abzielt, müssen auch schwedische und in der EU ansässige Investoren ihre Investitionen anmelden. Ein Verbot kann nur gegen nicht-EU Unternehmen ausgesprochen werden.
Regierung erkennt den Bedarf und erhöht die Mittel
Die erste Adresse für ausländische Unternehmen ist die Wirtschaftsförderagentur Business Sweden. Für das Jahr 2025 sieht die Regierung eine Erhöhung der Mittel der Agentur vor. Beispielsweise soll Business Sweden rund 1,4 Mio Euro erhalten, um Investitionshindernisse sowohl für schwedische als auch für ausländische Unternehmen zu identifizieren und zu beseitigen. Zudem ist für nächstes Jahr eine Investitionskonferenz geplant, um Schwedens Position als attraktives Ziel für FDI zu stärken. Dafür werden Business Sweden im Budget 2025 knapp 900.000 Euro bereitgestellt.
Für deutsche Unternehmen, die am schwedischen Markt interessiert sind, bietet sich als erste Anlaufstelle die Deutsch-Schwedische Handelskammer an.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich um eine regionale Förderung zu bewerben. Ab einem Grenzwert von umgerechnet etwa 2 Mio Euro ist das Tillväxtverket, also die schwedische Agentur für Wachstum, als Verteilstelle von Investitionshilfen zuständig. Bei geringeren Unterstützungsleistungen sind hingegen die Regionen die richtigen Ansprechpartner.
SCHWEIZ / RECHT: ZPO WIRD INTERNATIONALISIERT
Derzeit verfügen die Kantone Zürich, Bern, Aargau und St. Gallen über Handelsgerichte. Mit der novellierten ZPO werden die Grundlagen dafür gelegt, dass die Kantone das Handelsgericht über die bereits bestehenden Zuständigkeiten hinaus auch für internationale Handelsstreitigkeiten für zuständig erklären können (neuer Artikel 6 Absatz 4 c.). Voraussetzung wird sein, dass im entsprechenden Kanton eine örtliche Zuständigkeit besteht, zum Beispiel durch eine Gerichtsstandsvereinbarung. Weiter ist erforderlich, dass die Streitigkeit die geschäftliche Tätigkeit mindestens einer Partei betrifft, dass die Parteien der Zuständigkeit des Handelsgerichts zustimmen, und dass der Streitwert mindestens 100.000 Franken beträgt.
Gleichzeitig mit der Einführung der internationalen Handelsgerichtsbarkeit werden die Vorschriften für die Verfahrenssprache liberalisiert. Derzeit müssen Gerichtsverfahren zwingend in der Amtssprache des zuständigen Kantons geführt werden. Künftig können die Kantone vorsehen, dass das Verfahren in einer anderen Landessprache geführt werden kann – und in den Fällen der vorgenannten internationalen Handelsgerichtsbarkeit auch auf Englisch. Dies müssen die Parteien allerdings ausdrücklich beantragen (neuer Artikel 129 Abs.2 ZPO).
Weitere Neuerungen gibt es, wenn es um englischsprachige Schiedsverfahren geht. Unter dem neuen Recht können die Kantone vorsehen, dass die vor staatlichen Gerichten zur Unterstützung von Schiedsverfahren geführten Hilfsverfahren – beispielsweise die Ernennung von Schiedsrichtern oder die Mitwirkung bei der Beweisaufnahme – auf Antrag der Parteien in englischer Sprache geführt werden, wenn die Schiedsvereinbarung auf Englisch verfasst ist oder das Schiedsverfahren auf Englisch geführt wird.
Künftig können schweizerische Gerichte – mit Einverständnis der Parteien – mündliche Verhandlungen per Videokonferenz durchführen, und zwar entweder rein virtuell oder hybrid (neue Artikel 141a und 170a ZPO).
Bei ausländischen Parteien und Zeugen kann es allerdings Einschränkungen geben. Denn die gerichtliche Befragung oder Anhörung einer sich im Ausland aufhaltenden Person stellt grundsätzlich einen Eingriff in die Souveränität des ausländischen Staates dar. Deshalb muss vorab sichergestellt sein, dass das Recht des betreffenden Staates eine solche grenzüberschreitende Handlung eines schweizerischen Gerichts überhaupt zulässt. Im umgekehrten Fall, wenn eine sich in der Schweiz aufhaltende Person für ein ausländisches Gerichtsverfahren mittels Video- oder Telefonkonferenz befragt werden soll, ist hierfür eine Genehmigung des Bundesamts für Justiz erforderlich.
Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen
Ebenfalls zum 1. Januar 2025 tritt die Schweiz dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen (HGvÜ) bei. Das HGvÜ regelt die Zuständigkeit der vereinbarten Gerichte in internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen. In der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich, in Mexiko, Singapur, Montenegro sowie in der Republik Moldau und der Ukraine gilt das Übereinkommen bereits heute. Andere Staaten – unter anderen die USA und China – haben es unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
Als internationales Übereinkommen geht das HGvÜ dem nationalen Recht vor, insbesondere dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG). In den meisten Fällen dürfte im Verhältnis zur EU das Luganer Übereinkommen vorrangig anzuwenden sein. Allerdings gilt dieses seit dem Brexit nicht mehr für Großbritannien, weshalb in diesem Verhältnis das HGvÜ eine neue Rechtsgrundlage für die internationale Anerkennung von gerichtlichen Zuständigkeiten und Urteilen schafft.
In Sachen Gerichtskosten hatte bisher die Klägerin in der Regel die gesamten Kosten vorzuschießen. Wenn sie vollumfänglich obsiegte, hatte sie zwar einen Erstattungsanspruch, aber damit natürlich auch das Inkassorisiko. Nach der revidierten ZPO kann das Gericht von der klagenden Partei – von Ausnahmen abgesehen – nur noch maximal die Hälfte der zu erwartenden Gerichtskosten verlangen. Zudem behält das Gericht einen Kostenvorschuss nur in dem Umfang ein, in dem die Partei, die den Vorschuss geleistet hat, zur Zahlung der Gerichtskosten verpflichtet wird. Dies bedeutet, dass die siegreiche Klägerin, der keine Kosten auferlegt werden, den Vorschuss zurückerstattet erhält. Demgegenüber hat das Gericht die Kosten von der unterlegenen beklagten Partei, die kostenpflichtig geworden ist, einzufordern.
SCHWEIZ / WIRTSCHAFT & POLITIK: NEUREGELUNG DER BEZIEHUNGEN ZUR EU
Die Schweiz und die EU haben ihre Beziehungen neu geregelt, doch es wird noch etwas Zeit vergehen, bis die neuen Regeln in Kraft treten. Bis dahin gelten Übergangsmaßnahmen. Die Verhandlungen wurden erforderlich, nachdem die Schweiz im Jahr 2021 den Ansatz eines von der Europäischen Union favorisierten „Rahmenabkommens“ verworfen hatte.
Dieser Ansatz hätte ein Abkommen hervorgebracht, in dem allgemeine Regeln, die für eine Vielzahl von Abkommen gelten, „vor die Klammer gezogen“ worden wären. Dies hätte eine erhebliche verwaltungstechnische Erleichterung gebracht. Mit dem nun gefundenen Kompromiss gibt es eine sogenannte Paketlösung.
Derzeit nimmt die Schweiz in fünf Bereichen am EU-Binnenmarkt teil: Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft und Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Künftig werden zwei weitere Bereiche dazu kommen, und zwar Strom und Lebensmittelsicherheit. In diesen Bereichen wird die Schweiz künftig geänderte europäische Rechtsnormen übernehmen müssen, erhält jedoch ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung relevanter EU-Rechtsakte. Sie kann die Übernahme auch verweigern, wobei die EU in diesem Fall Ausgleichsmaßnahmen ergreifen darf.
Die beihilferechtlichen Regelungen der EU gelten künftig für die Bereiche Luftverkehr, Landverkehr und Strom. Das bedeutet, dass die Schweiz sich künftig keine Wettbewerbsvorteile durch staatliche Subventionierung dieser Branchen gegenüber Wettbewerbern aus der EU verschaffen darf, sodass im Binnenmarkt ein „level playing field“ gewährleistet ist.
Personenfreizügigkeit bleibt
Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz vom 21. Juni 1999 gilt seit dem 1. Juni 2002. Es dürfte im Wesentlichen unverändert bleiben, allerdings wird die Schweiz in dieser Materie künftig das europäische Recht dynamisch übernehmen. Außerdem wird das im EU-Recht geltende Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren in der Schweiz nur Erwerbstätigen offenstehen. Perioden von vollständiger Sozialhilfeabhängigkeit über sechs Monate zählen für die Berechnung der Fünfjahresfrist nicht.
Die „Schutzklausel“ des Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens wird konkretisiert. Wenn sich die Parteien nicht über Vorliegen oder Nicht-Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen – insbesondere „schwerwiegender wirtschaftliche und sozialer Probleme“ – einigen können, wird der Gang zum Schiedsgericht möglich sein. Wenn Maßnahmen einseitig ergriffen werden, kann die andere Seite verhältnismäßige Ausgleichsmaßnahmen ergreifen.
Das bereits existierende Abkommen über Landverkehrsdienstleistungen wird internationale Strecken zwischen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz nach wie vor ermöglichen, allerdings künftig mit der Erweiterung, dass auch schweizerische Passagiere innerhalb der Schweiz ein- und aussteigen können. Die Route an sich muss allerdings international sein, also beispielsweise Stuttgart – Basel – Zürich.
Im Luftverkehr geht die Liberalisierung sogar noch weiter. Hier sollen künftig schweizerische Fluglinien auch beispielsweise innerdeutsche oder innerfranzösische Flüge anbieten dürfen – und umgekehrt.
Der Abschluss der Verhandlungen ist der materielle Abschluss. Formell wird er voraussichtlich im Frühjahr 2025 durch die Paraphierung der endgültigen Texte durch die Chefunterhändler erfolgen. Danach beginnt der Ratifizierungsprozess.
In der Zwischenzeit wird es in einigen Sachbereichen Übergangsregelungen geben. Insbesondere für die Assoziierung der Schweiz mit den Programmen „Horizont Europa“, „Digitales Europa“ und „Euratom“ für Forschung und Ausbildung ist – vorbehaltlich der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Programme der Union – der Start für Januar 2025 vorgesehen.
Somit können sich Schweizer Antragsteller bereits 2025 für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieser Programme bewerben. Eine Verfallsklausel macht deutlich, dass die Assoziierung endet, wenn das Paket nicht ratifiziert wird.
Weitere Übergangsregelungen gelten zur Sicherstellung eines sicheren und reibungslosen Betriebs der Stromnetze, für gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und beim Landverkehr, wo bereits geltende Übergangsmaßnahmen verlängert werden, so dass sich die Schweiz auch nach dem Ende des Jahres 2025 an der Eisenbahnagentur der EU beteiligen kann.
Osteuropa und Zentralasien
KASACHSTAN / AUSSENHANDEL: FRACHTTRANSPORT ÜBER MITTLEREN KORRIDOR STEIGT
Das Volumen der über die Transkaspische Internationale Transportroute (TITR), auch bekannt als Mittlerer Korridor, transportierten Güter ist in den ersten elf Monaten des Jahres 2024 um 63 % auf 4,1 Mio t gestiegen. Das berichtete der Pressedienst des kasachischen Premierministers laut „Astana Times“.
Im gleichen Zeitraum stieg der Container-Verkehr auf der Route um das 2,6-fache auf insgesamt 50.500 TEU. Der Mittlere Korridor verzeichnet weiterhin ein erhebliches Wachstum. Seine Umschlagskapazität beträgt jetzt 6 Mio t pro Jahr, darunter 100.000 TEU an Container-Sendungen.
Das 2024 eröffnete Trans-Caspian Transport Corridor Coordination Center soll die Route effizienter und wettbewerbsfähiger machen. Ziel ist es, Lieferzeiten zwischen Europa und Asien auf 15 Tage zu verkürzen. Beteiligt sind Kasachstan, Aserbaidschan, Georgien, die Türkei und China, was die globale Bedeutung der Strecke hervorhebt.
Kasachstans Straßennetz mit über 450.000 Lastwagen ist zentral für den Güterverkehr, doch die Belastung erfordert strenge Gewichts- und Maßkontrollen. Um diese Probleme zu lösen, plant Kasachstan bis 2025 die Installation von 220 automatischen Messstationen (AMS). Diese Systeme werden das Gewicht und die Abmessungen von Fahrzeugen kontinuierlich überwachen, um die Einhaltung der Verkehrsvorschriften zu gewährleisten und die Integrität der nationalen Straßen zu erhalten.
Kasachstan integriert Sergek-Technologie für automatisches Fahrzeugwiegen während der Fahrt.
KASACHSTAN / INFRASTRUKTUR: AUSBAU DES SCHIENENNETZES FÜR GLOBALE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Kasachstans Eisenbahnnetz ist eine strategische nationale Ressource – unverzichtbar für ein Land von solcher Größe und ohne direkten Zugang zu den Weltmeeren, berichtet die „Central Times of Asia“. Bis 2030 plant das Land die Modernisierung von 11.000 km Autobahnen und den Bau von über 5.000 km neuer Eisenbahnstrecken.
Zu den Projekten zählen der zweigleisige Ausbau der Strecke Dostyk-Moyinty, eine Umgehungsstrecke bei Almaty und neue Linien wie Darbaza-Maktaaral sowie Bakhty-Ayagoz.
Steigende Frachtmengen
Die Dostyk-Grenzstation ist ein zentraler Knotenpunkt für den Export nach China und den Ost-West-Transit. Wachsende Frachtmengen belasten die Infrastruktur: 2023 wurden dort in zehn Monaten 15,2 Mio t abgewickelt, ein Anstieg von 15 % gegenüber dem Vorjahr. Um die Kapazität von derzeit 12 auf 60 Zugpaare täglich zu erhöhen, begann Ende 2022 der Ausbau der Dostyk-Moyinty-Strecke. Bislang wurden 635 der geplanten 836 km fertiggestellt, wobei das Projekt bis Ende 2025 abgeschlossen sein soll. Die Bauarbeiten umfassen 62 Brücken, 242 Rohrleitungen und die Beteiligung von 24 Bauunternehmen.
Auch an der Altynkol-Grenzstation, der zweiten wichtigen Verbindung nach China, ist die Kapazität ausgeschöpft. Der Bau der neuen 272 km langen Bakhty-Ayagoz-Strecke soll die Kapazität um weitere 20 Mio t erhöhen.
Die geplante 73 km lange Umgehungsstrecke bei Almaty wird die Transportkapazität um 17 Mio t jährlich erhöhen und den Verkehr im Stadtgebiet um 40 % entlasten. Die Maßnahme soll Lieferzeiten verkürzen und die Umweltbedingungen in der Stadt verbessern.
Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist die Darbaza-Maktaaral-Strecke, die 20 Mio t Fracht jährlich bewältigen soll. Ein neuer Grenzübergang zu Usbekistan wird den Druck auf die bestehende Strecke Saryagash-Taschkent verringern und den Güterverkehr durch Zentralasien bis nach Afghanistan und Iran beschleunigen. Gleichzeitig wird das Projekt die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Turkestan fördern.
Die Investitionen in die Schieneninfrastruktur spiegeln das Ziel wider, ein unverzichtbarer Transitkorridor in der globalen Wirtschaft zu werden.
KASACHSTAN / TELEKOMMUNIKATION: SÜDKOREA BRINGT PRODUKTION NACH ZENTRALASIEN
Silk Road Electronics und Samsung Electronics haben eine Vereinbarung unterzeichnet, um eine Fernseherproduktion in Kasachstan aufzubauen, wie die „Times of Central Asia“ berichtet. Die Partnerschaft wird die neueste Reihe von Samsung-Fernsehern, einschließlich Premium-Modellen, herstellen, um der Nachfrage im Land und Zentralasien gerecht zu werden. Die neue Produktionslinie wird im Komplex von Silk Road Electronics in Saran, im Gebiet Karaganda, eingerichtet.
„Samsung Electronics, als langjähriger Technologieführer, verpflichtet sich, näher an seinen Verbrauchern zu sein. Die Produktionsaufnahme in Kasachstan wird die Verfügbarkeit unserer Produkte auf dem lokalen Markt erhöhen“, sagte Jong Yujin, Präsident von Samsung Electronics Central Eurasia.
Die Lokalisierung der Produktion werde voraussichtlich erhebliche Vorteile bringen, einschließlich der Entwicklung der Industrieinfrastruktur und der Schaffung neuer Arbeitsplätze. „Wir werden weltweit führende Produkte zu erschwinglichen Preisen für kasachische Verbraucher anbieten“, fügte Alexander Kritsky, Direktor von Silk Road Electronics, hinzu und betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit.
Modernisierung und Expansion
Das von der Industrieentwicklungsfonds unterstützte Projekt soll im zweiten Quartal 2025 starten, wobei die in Kasachstan produzierten Fernseher voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte auf den Markt kommen werden.
Silk Road Electronics ist in den Räumlichkeiten des ehemaligen Karagandarezinotechnika-Werks tätig, das über 61.000 qm umfasst. Rund 25 Mrd Tenge (etwa 46 Mio Euro) wurden in die Modernisierung der Anlage investiert. Der Hauptinhaber des Werks ist das usbekische Unternehmen Artel, das unter seiner Marke verschiedene Haushaltsgeräte produziert, darunter Fernseher, Waschmaschinen und Herde. Artel arbeitet mit der Meridian Company und SPK Saryarka zusammen. Die Meridian Company gehört Andrei Lavrentiev, der auch Qarmet leitet.
Zuvor hatte Samsung Electronics Pläne angekündigt, die Produktion von Waschmaschinen im Saran-Werk aufzubauen.
POLEN / MASCHINENBAU: AUTOMATISIERUNG AUSGEBREMST
Unternehmen in Polen haben im vergangenen Jahr weniger Industrieroboter eingekauft. Das geht aus dem Jahresbericht des Branchenverbandes International Federation of Robotics (IFR) hervor. Laut der Untersuchung schrumpfte die Zahl der neu installierten Roboter im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 15 %. Es war der zweite Rückgang in Folge.
Ein Blick auf die einzelnen Wirtschaftszweige zeigt, dass sich vor allem die energieintensiven Industrien mit Investitionen zurückhielten. Metallhersteller und -verarbeiter, aber auch Unternehmen aus der Mineralstoffindustrie kauften weniger Roboter ein. Nicht überall gab es ein Minus: Dank der Investitionen bei den Kfz-Zulieferern wuchsen die Absatzzahlen in der Automobilindustrie.
Bemerkenswert: Wirtschaftszweige, die bislang als schwach automatisiert gelten, scheinen verstärkt auf Roboter zu setzen. Lebensmittelunternehmen in Polen kauften 2023 mehr als doppelt so viele davon wie im Vorjahr.
Der insgesamt schwächere Absatz im Jahr 2023 führt dazu, dass Polen gegenüber anderen Ländern in der Region zurückfällt. Zwar gingen auch im Nachbarland Tschechien die Absatzzahlen zurück, allerdings lag das Minus hier bei nur 3 %. Ungarn und die Slowakei melden sogar ein Absatzplus von 31 und 48 %. In allen drei Ländern – Tschechien, Slowakei und Ungarn – gibt es anteilig deutlich mehr Industrieroboter als in Polen.
Kein Grund zur Schwarzmalerei
Blickt man weiter zurück, dann fällt allerdings auf, dass die Verkaufszahlen in Polen weiterhin auf einem hohen Niveau liegen. So wurden seit 2021 jedes Jahr mehr Roboter installiert als in den Jahren vor der Corona-Pandemie.
Ob der nächste Aufschwung noch 2024 kommt, bleibt fraglich. Laut der Statistikbehörde GUS (Glówny Urzad Statystyczny) investierte die Industrie im ersten Halbjahr 2024 rund 7 % weniger in Maschinen und Anlagen als im Vorjahr. Die Zahlen beziehen sich auf Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Energieintensive Wirtschaftszweige kürzen weiterhin ihre Budgets. Auch Hersteller von elektrischer Ausrüstung machen Abstriche.
Automatisierungsdienstleister in Polen suchen daher neue Absatzchancen im Ausland. Ein Beispiel ist Taskoprojekt – Polens größter Integrator von KUKA-Robotern. „Wir erledigen derzeit Aufträge unter anderem in Österreich, Ungarn, Deutschland, Frankreich, Spanien und Mexiko. Wir verhandeln auch über einen Großauftrag in Schweden. Außerdem bauen wir unsere Position auf dem US-amerikanischen Markt aus“, sagt Taskoprojekt-Geschäftsführer Jakub Stažnczak.
Ausgenommen vom Investitionsstopp in Polen sind Hersteller von Schienenfahrzeugen. Laut GUS gaben sie im ersten Halbjahr 2024 rund 32 % mehr für Maschinen aus als im Vorjahr. Stažnczak bestätigt diesen Trend: „Wir führen ein großes Projekt für einen polnischen Hersteller von Schienenfahrzeugen durch. Das Unternehmen hat neue Aufträge in Mittel- und Osteuropa erhalten. Jetzt erweitert es seine Anlagen, um den Kundenwünschen zu entsprechen.“
Der Auftrag in der Bahnindustrie markiert einen neuen Trend: „Investitionen in die Automatisierung galten lange Zeit als ungewöhnlich in Branchen, in denen das Produktionsvolumen gering ist. Deshalb bauen wir heute oft Mehrzwecklinien, auf denen mehrere Produkte verarbeitet werden können, zum Beispiel verschiedene Modelle von Schienenfahrzeugen. Kostendruck in der Wirtschaft und Innovationen in der Automatisierung sorgen dafür, dass sich Investitionen schneller auszahlen“, rechnet Stažnczak vor.
Freigabe von EU-Geldern verzögert
Die IFR verbindet große Erwartungen mit den im Frühjahr 2024 freigegebenen EU-Geldern. Ein Streit zwischen der damaligen polnischen Regierung und der Europäischen Kommission verhinderte zuvor die Auszahlung. „Die verzögerte Freigabe führte zu aufgestauten Investitionen, die voraussichtlich in den Jahren 2024 und 2025 getätigt werden“, schreibt der Branchenverband.
EU-Förderprogramme für Automatisierung stoßen auf Interesse. Im September 2024 gab das zuständige Ministerium die Gewinner einer Vergaberunde bekannt. Große Unternehmen, die ihre Produktion automatisieren wollen, konnten sich auf Zuschüsse bewerben. Das Budget lag bei 240 Mio Euro aus dem europäischen Wiederaufbaufonds. Die Gelder reichten nur für ein Viertel aller Anträge.
Lebensmittelhersteller geben Gas
Zu den Gewinnern gehört der Anhängerhersteller Wielton. Auffällig: Die Lebensmittelindustrie treibt die Automatisierung weiter voran. Polnische Molkereien wie Polmlek und Mlekovita konnten sich Fördergelder sichern, ebenso der Nudelproduzent Lubella.
Der deutsche Hersteller von Filtersystemen für Fahrzeuge Hengst Filtration darf sich ebenfalls freuen. Das Unternehmen bekommt 235.000 Euro. Die Gesamtkosten des Projekts am polnischen Standort Gogolin liegen bei 4,7 Mio Euro.
Doch nicht nur Großbetriebe interessieren sich für Fördergelder. Das zeigt ein EU-Fonds für Ostpolen. Lokale Unternehmen konnten insgesamt 24 Mio Euro für Investitionen in Roboter abrufen. Wie die staatliche Industrieagentur PARP (Polska Agencja Rozwoju Przedsiebiorczožsci) bekanntgab, lag der Wert aller Anträge Ende September 2024 mehr als siebenmal so hoch.
RUMÄNIEN / WIRTSCHAFT & POLITIK: BEITRITT ZUM SCHENGEN-RAUM NUN OFFIZIELL
Rumänien und Bulgarien sind seit Mittwoch vollwertige Mitglieder des grenzkontrollfreien Schengen-Raums. Österreich gab nach rund zwei Jahren im Dezember sein Veto gegen den Beitritt der beiden osteuropäischen Länder auf.
Bereits im März wurde mit „Air Schengen“ für Rumänien und Bulgarien ein erster Schritt gesetzt. Seit 1. Januar 2025 sind Rumänien und Bulgarien nun vollständig im Schengen-Raum: Reisende per Auto und Bahn zwischen Rumänien und Ungarn müssen an den 17 bisherigen offiziellen Übergängen keine Dokumente mehr vorzeigen.
Zwischen Bulgarien und Rumänien gab es insgesamt 14 offizielle Grenzübergänge, davon zwei auf Brücken über den Grenzstrom Donau und sieben per Fähre. Auf rumänischer Seite solle es nur noch stichprobenartige unangekündigte Kontrollen geben, auf einem 30 km breiten Gebiet an den Grenzen, teilte das Innenministerium in Bukarest mit, wie Medien berichteten.
Die fehlende Vollmitgliedschaft im Schengen-Raum habe Bulgarien bisher jährlich über 834 Mio Euro gekostet, berichtete der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EESC) in Brüssel, ein Beratungsgremium der EU. Rumänien habe dadurch jährlich 2,32 Mrd Euro an Einnahmen verloren, hieß es weiter vom EESC.
RUSSLAND / RECHT: VERBOTENER MITVERKAUF
Die EU-Kommission sieht im Verkauf von Unternehmensanteilen (Share-Deal) an einer russischen Tochtergesellschaft, die über sanktionierte Güter oder Technologien verfügt, einen verbotenen „mittelbaren“ Verkauf gelisteter Güter. Diese Rechtsauffassung ist jedoch zweifelhaft und wird von den deutschen Behörden nicht geteilt.
Aus den Artikeln 2, 2a, 3, 3b, 3c, 3f, 3h und 3k der Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ergibt sich ein Verbot des mittelbaren Verkaufs der in den jeweiligen Verordnungsanhängen gelisteten Güter und Technologien.
Umstritten ist, wie weit der Begriff des mittelbaren Verkaufs zu verstehen ist. Einerseits wird vertreten, dass der mittelbare Verkauf personenbezogen sei, also den Verkauf gelisteter Güter über einen (oder mehrere) Zwischenhändler verbiete.
Andererseits wird vertreten, dass ein mittelbarer Verkauf sachbezogen sein könne, also auch den Verkauf eines nicht gelisteten Hauptproduktes verbiete, wenn dieses gelistete Bestandteile enthalte.
Hieran knüpft der Gedanke des mittelbaren Verkaufsverbots bei Share-Deals an. Das Unternehmen selbst sei dabei quasi als „Hauptgegenstand“ und die einzelnen Assets des Unternehmens seien als dessen „Bestandteile“ anzusehen. Handelt es sich bei diesen um gelistete Güter, so werden nach dieser Lesart bei einem Verkauf der Anteile an einer russischen Tochtergesellschaft die gelisteten Güter mittelbar verkauft. Da mittlerweile nahezu alle Wirtschaftsbereiche von den Sanktionen betroffen sind, dürfte praktisch jedes russische Unternehmen über gelistete Güter verfügen.
Position der EU-Kommission
Die Europäische Kommission (Kommission) hat in ihren Antworten auf „Frequently Asked Questions“ (FAQ) zum Russland-Embargo zu dieser Problematik Stellung genommen, die für Russland-Exit-Strategien von Unternehmen höchst relevant ist. Ein Share-Deal sei demnach bereits dann grundsätzlich verboten, wenn die zu verkaufende Gesellschaft (Target) gelistete Assets halte, da der Käufer dann auch die Kontrolle über die gelisteten Güter der Gesellschaft erlange.
Der Verkauf der Unternehmensanteile komme damit einem indirekten Verkauf der gelisteten Güter gleich und sei daher vom sanktionsrechtlichen Verbot erfasst.
Hierfür sei es nicht erforderlich, dass der Käufer sämtliche Unternehmensanteile an der russischen Tochtergesellschaft erwerbe. Unerheblich sei ferner, ob sich die Güter bereits in Russland befinden. Dabei spiele auch keine Rolle, ob sie aufgrund von Beschränkungen seitens der russischen Regierung nicht wieder aus Russland ausgeführt werden dürfen.
Nach Auffassung der Kommission ist daher für einen solchen Share-Deal zwingend eine Ausnahmegenehmigung nach Art. 12b Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erforderlich. Eine solche Genehmigung kann jedoch nur bis zum 31. Dezember 2024 erteilt werden, wenn der Verkauf dem Divestment aus Russland dient und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Da die Frist mit dem 14. Sanktionspaket auf das jetzige Enddatum verlängert wurde, steht zu erwarten, dass es möglicherweise auch zu einer weiteren Verlängerung der Frist über den 31. Dezember 2024 hinaus kommt.
Andere Auffassungen
Die Rechtsauffassung der Kommission vermag nicht zu überzeugen. Nach der hier vertretenen Gegenposition fallen Share-Deals nicht unter die güterbezogenen Russland-Sanktionen. Hierfür sprechen im Wesentlichen folgende Argumente:
Bei einem Share-Deal sind Gegenstand des Verkaufs richtigerweise nicht die gelisteten Güter, die sich im Eigentum des Targets befinden, sondern die Gesellschaftsanteile. Der Eigentumsübergang findet also auf der Ebene der Unternehmensanteile selbst statt, während das Eigentum an den Assets unverändert bei der zu verkaufenden Tochtergesellschaft verbleibt.
Da sich güterbezogene Sanktionen stets auf konkrete Güter beziehen, liegt es nahe, dass der EU-Verordnungsgeber auch nur an die in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 konkret genannten Güter anknüpfen möchte. Der Wortlaut von Art. 12b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 umfasst jedenfalls Unternehmensverkäufe beziehungsweise Geschäftsanteilsübertragungen explizit nicht.
Zudem trägt die Rechtsauffassung der Kommission zur Unbestimmtheit der Artikel 2, 2a, 3, 3b, 3c, 3f, 3h und 3k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bei, da aus dem Gesetz nicht ersichtlich ist, ab welcher Beteiligungshöhe von einer Kontrolle auszugehen ist. Die Ansicht der Kommission ist daher schon aus Gründen der Rechtssicherheit abzulehnen.
Auch die Systematik der jeweiligen Normen spricht gegen eine Anwendung auf Share-Deals. Die betreffenden Verbotsnormen untersagen regelmäßig, gelistete Güter „zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen“. Die drei letztgenannten Tatbestände erfordern stets eine Bewegung der Güter, weshalb es naheliegt, diese Güterbewegung auch für den Verkaufstatbestand zu fordern. Beim Share-Deal findet eine solche Güterbewegung jedoch nicht statt.
Schließlich sprechen auch Sinn und Zweck der Sanktionsvorschriften gegen die Kommissions-Auffassung: Die russische Wirtschaft soll durch die Sanktionen geschädigt werden, ausländische Investoren sollen Russland verlassen. Wenn dies durch die Auslegung von Sanktionsvorschriften verhindert oder zumindest erschwert werden würde, wäre dies sinnwidrig. Einem etwaigen Bedürfnis nach Kontrolle und Information könnte auch durch entsprechende Meldepflichten Rechnung getragen werden.
Das BAFA hält jedenfalls nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an der oben skizzierten Gegenposition fest, wonach Share-Deals nicht unter die güterbezogenen Sanktionen fallen. Nicht alle EU-Mitgliedstaaten teilen offenbar diese Auffassung.
TSCHECHIEN / FAHRZEUGE: HÖHERE MAUTGEBÜHREN TRETEN IN KRAFT
Zu den Änderungen, die mit dem Neujahrstag in Tschechien in Kraft treten, gehören auch höhere Preise für die Autobahnvignette, berichtet „Radio Prag“. Die Jahresgebühr steigt um 140 tschechische Kronen (5,56 Euro) auf nun 2.440 Kronen (96,93 Euro) an. Bei der Monatsvignette kommen 30 Kronen dazu, sodass sie jetzt 460 Kronen kostet. Und für zehn Tage werden 290 Kronen fällig.
Für Autos mit Gasantrieb sowie Plug-in-Hybride ändert sich nichts, und es gelten weiterhin die alten Gebühren. Fahrer von E-Autos und Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb müssen dagegen wie zuvor gar nichts für die Autobahnnutzung im Land bezahlen.
TSCHECHIEN / KONJUNKTUR: IN DIE TOP 10 DER EU
Deutschlands Nachbarland startet einen weiteren Versuch, den wirtschaftlichen Aufholprozess gegenüber den westlichen EU-Mitgliedern zu beschleunigen. Schon im Herbst 2023 hatte Premierminister Petr Fiala eine Zukunftsvision und einen „Neustart“ für die Tschechische Republik präsentiert. Seitdem hat sich allerdings wenig getan.
Im Gegenteil: Die Wirtschaftskrise verschärft sich, Investoren machen immer häufiger einen Bogen um den Standort und die Zukunftsaussichten trüben sich ein. Das Finanzministerium korrigierte die Konjunkturprognose im August nach unten. Statt 1,4 % Wachstum beim Bruttoinlandsprodukt erwartet die Behörde jetzt nur noch ein Plus von 1,1 % für 2024. Die Bruttoanlageinvestitionen werden dieses Jahr sogar schrumpfen – erstmals seit dem Coronajahr 2020.
Tschechiens neuer Industrieminister Lukás Vlcek hat deshalb eine weitere Strategie vorgestellt, die darauf abzielt, die Wirtschaft zu transformieren und eine höhere Wertschöpfung zu erzielen. Bis 2040 soll Tschechien zu den zehn führenden EU-Ländern beim BIP pro Kopf gehören.
Im Interview mit der Tageszeitung „Hospodárské noviny“ verwies Vlcek darauf, dass sich das tschechische Wirtschaftsmodell erschöpft habe. Für mehr Wertschöpfung brauche es mehr Investitionen in das Humankapital und in die Infrastruktur. Tschechien sollte die Chancen der globalen grünen Transformation nutzen, sagte der Industrieminister.
Mit der Umsetzung der neuen Strategie will die Regierung langfristiges, nachhaltiges Wachstum erreichen, die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und mehr Wohlstand generieren. Bis Februar 2025 soll ein Umsetzungsplan vorliegen.
Elf Prioritäten für die Aufholjagd
Die Regierung definiert in ihrer Strategie elf Prioritäten:
- Bildung: Mehr Kreativität und gesunde Konkurrenz in den Schulen, Unternehmergeist fördern, neue Generation auf rasch verändernde Wirtschaft vorbereiten
- Arbeitsmarkt: Leistungs- und Sozialsystem soll zur Arbeit motivieren, Fähigkeiten jedes Einzelnen werden voll ausgeschöpft
- Gesundheit und widerstandsfähigere Gesellschaft: Investitionen in Prävention und Programme für gesunden Lebensstil
- Innovation und Forschung: Schnelle Umsetzung von Forschungsergebnissen in praktische Innovationen
- Unternehmensfreundliches Umfeld: weniger Bürokratie und effizientere Verwaltung
- Energie und Umwelt: Förderung emissionsfreier Energiequellen bei gleichzeitigem Schutz der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit
- Ausbau der Infrastruktur: Umfassender Investitionsplan, der den langfristigen Bedarf des Landes berücksichtigt
- Schutz der kritischen Infrastruktur: Schlüsselbereiche der Wirtschaft besser schützen, einschließlich der digitalen Infrastruktur
- Öffentliche Finanzen: langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sichern
- Internationale Zusammenarbeit: Förderung der Marke „Tschechien“ als Land der Innovationen und Kreativität, Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, mehr Einfluss in EU und Nato
- Kapitalverfügbarkeit: mehr Anreize zu investieren; verbesserter Zugang zu Finanzierungen; Innovationen im Finanzsektor unterstützen
Geschäftswelt wenig euphorisch
Fachleute in Tschechien kritisieren, dass die Strategie nur wenig Neues enthalte. Mehr Bildung und Forschung, weniger Bürokratie und Modernisierung der Infrastruktur waren schon im Fokus der Vorgängerregierungen. Die Umsetzung der Strategie kostet viel Geld und kollidiert mit den Sparplänen des Finanzministers. Der Anteil der Forschungsausgaben am BIP stagniert seit fünf Jahren.
Die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer in Prag vermisst „einen konkreten Weg, der zum Ziel eines höheren Mehrwerts führt“. Der geschäftsführende Vorstand Bernard Bauer fragt: „Wer soll tschechische High-Tech-Produkte in Zukunft kaufen?“ Der Blick müsse sich also nicht nur nach innen auf Strukturreformen richten, sondern auch auf neue Zielmärkte.
Autoindustrie besonders bedroht
Wie sehr Tschechiens Wirtschaftsmodell bedroht ist, zeigte Anfang Oktober eine Studie des Internationalen Währungsfonds IWF. Die Autoren sprechen von einem „Elektroauto-Schock“ für das Land. Das BIP werde in den nächsten fünf Jahren um 1,5 % schrumpfen, da die Nachfrage nach lokal produzierten Komponenten für Autos mit Verbrennungsmotoren sinkt.
Zugleich werden chinesische Hersteller den Marktanteil tschechischer Autobauer nach unten drücken, heißt es in der Analyse. Die Verlagerung der Produktion könnte zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten in der Automobilindustrie führen, was soziale und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringt.
Die IWF-Experten schlagen vor, mehr ausländische Direktinvestitionen im Bereich E-Mobilität zu fördern. Tschechien und weitere betroffene Länder wie Ungarn und die Slowakei sollten in Innovationen investieren und Arbeitskräfte umschulen.
Beim BIP pro Kopf zu jeweiligen Preisen liegt Tschechien derzeit auf Platz 16 in Europa. Gerechnet nach Kaufkraftparitäten belegt das Land Rang 14. Das ist die beste Platzierung aller EU-Mitglieder in Mittelosteuropa. Doch selbst bei dieser Kennziffer müsste die tschechische Wirtschaftsleistung je Einwohner um 15 % zulegen, um das bislang zehntplatzierte Finnland einzuholen.
ZENTRALASIEN / RECHT: MINDESTLÖHNE STEIGEN
In den zentralasiatischen Ländern – Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und der Mongolei – werden zum Jahresende die Haushaltsgesetze veröffentlicht. Damit werden auch die jeweiligen Mindestlöhne und die monatlichen Bemessungsgrundlagen für staatliche Abgaben wie Zölle, staatliche Gebühren und Bußgelder bekannt.
Im Vergleich zu den anderen zentralasiatischen Ländern ist der durchschnittliche Mindestlohn in Tadschikistan nach wie vor am niedrigsten. Kasachstan weist im Vergleich im Durchschnitt die höchsten Lohnkosten in Zentralasien auf. Nur die Mongolei hat einen höheren monatlichen Mindestlohn.
Die kasachische Regierung verabschiedete am 5. Dezember 2023 das Gesetz über den republikanischen Haushalt für die Jahre 2024 bis 2026. Das Gesetz legt den monatlichen Berechnungsindex fest. Für das Jahr 2024 beträgt der monatliche Berechnungsindex 3.962 Tenge oder etwa 7,47 Euro.
- Damit beträgt der monatliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024: 85.000 Tenge
- Die gesetzliche Mindestrente beträgt 28.215 Tenge.
- Der Wert des Existenzminimums für die Berechnung des Betrages für die die soziale Grundversorgung beträgt 43.407 Tenge.
Damit stellt Kasachstan sein Sozialversicherungssystem breiter auf. Zudem werden Pflichtbeiträge um einen Zusatzbeitrag erhöht.
Änderungen in Usbekistan seit Oktober in Kraft
In Usbekistan wurde der Mindestlohn bereits zum 1. Oktober 2024 per Erlass vom 12.08.2024 (PF-108-sonum) erhöht. Der Mindestlohn beträgt damit brutto 1.155.000 Usbekistan-Sum (circa 85 Euro). Der Mindestlohn in Usbekistan ist für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Rechtsform und den Arbeitsverhältnissen, als untere Grenze der Entlohnung von Arbeitnehmern, die die festgelegten Arbeitsnormen vollständig erfüllt haben, verbindlich.
Zeitgleich regelt der Erlass auch den Berechnungsindex für die Höhe der Verträge, Geldbußen, Zölle und anderen staatliche Dienstleistungen. Der Betrag liegt bei 375.000 Usbekistan-Sum.
3.147 Som ab 2026 in Kirgisistan
Der kirgisische Präsident unterzeichnete am 14. Dezember 2023 das Haushaltsgesetz der Republik Kirgisistan für das Jahr 2024 und die Jahre 2025 bis 2026. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es setzt die Höhe des geschätzten monatlichen Mindesteinkommens für die Berechnung der Einkommensteuer für 2024 fest: 2.534 Som (27,86 Euro), ab Anfang 2025 dann 2.863 Som und ab 2026 wird mit 3.147 Som gerechnet.
Zu beachten ist, dass das monatliche Mindesteinkommen für jede Stadt Kirgisistans gesondert festgelegt wird. Für die größten Städte wie Bischkek beträgt sie 12.234 Som und für die Stadt Osch 12.649 Som.
Tadschikistan hat die niedrigste Grenze
Tadschikistan erhöht den Mindestlohn und die Renten zum 1. Juli 2024. Dies teilte die Regierung in der jährlichen Pressemitteilung zum Ende des Jahres 2023 mit. Der Mindestlohn im Land soll auf 800 Somoni (TJS) (circa 71 Euro) im Monat erhöht werden. Zurzeit beträgt der Mindestlohn 600 TJS. Zudem werden Versicherungs-, Arbeits- und Sozialabgaben sowie dazugehörigen Zuschläge um 30% des festgelegten Berechnungsindexes erhöht.
Im Vergleich zu anderen zentralasiatischen Ländern ist der Durchschnittsmindestlohn nach wie vor am niedrigsten. Im Durchschnitt weist Kasachstan im Vergleich die höchsten Lohnkosten auf.
In Turkmenistan legt der präsidiale Erlass den jährlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 1.280 Turkmenistan-Manat (circa 346 Euro) fest. Die Höhe des jährlichen Mindestlohns soll zur Regulierung der Monatslöhne verwendet werden. Zudem wird die minimale Berechnungsbasis für die gesetzliche Rente in Höhe von 500 Manat und für soziale Leistungen in Höhe von 470 Manat festgelegt.
Nationaler Ausschuss beschließt Erhöhung um 20 %
In Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 12 vom 12. Oktober 2023 des Nationalen Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 660.000 Togrog (circa 183 Euro) pro Monat geändert. Zuletzt wurde der Mindestlohn im Jahr 2023 auf 550.000 Togrog erhöht. Der Mindestlohn wird entsprechend des mongolischen Mindestlohngesetzes angepasst, wenn die Gesamtschau der Veränderung bestehend aus Lebenshaltungskosten der Bevölkerung, des Beschäftigungsniveaus und der Inflationsrate angepasst werden muss.
Naher Osten und mittlerer Osten
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE / UMWELTSCHUTZ: EMISSIONSHANDEL WIRD EINGEFÜHRT
Die Vereinigten Arabischen Emirate wollen bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen die Emirate auf den Emissionshandel. Ende Dezember ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Kabinett-Resolution Nummer 67 über das nationale Register für Emissionshandel in Kraft getreten.
Resolution Nr. 67 ergänzt das Bundesdekret Nummer 11 über die Reduzierung der Effekte des Klimawandels, das im Mai 2025 in Kraft treten wird. Während das Bundesdekret auf allgemeine Weise die Ziele zur Reduzierung der Effekte des Klimawandels festlegt, geht es bei der Resolution um ein konkretes Mittel zur Erreichung dieser Ziele – und zwar um die Bepreisung von Treibhausgas-Emissionen.
Unternehmen mit einem jährlichen Kohlendioxid/CO₂-Ausstoß ab 500.000 t oder deren Äquivalent sind verpflichtet, ihre Emissionen zu messen und darüber zu dokumentieren (Artikel 4 der Resolution). Große Emittenten müssen sich zudem in das nationale Register für Emissionshandel eintragen lassen.
Dieses Register führt das emiratische Ministerium für Klimawandel und Umweltschutz (Artikel 5 der Resolution). Unternehmen mit einem Ausstoß unter 500.000 Jahrestonnen CO₂-Äquivalent können sich freiwillig registrieren lassen. Die Registrierung ist erforderlich, damit diese Teilnehmer ihre Emissionsrechte veräußern können (Artikel 3 Ziffer 3 der Resolution). Wenn sie sich registrieren lassen, sind sie – wie große Emittenten – verpflichten, ihre Emissionen zu messen und zu dokumentieren.
Bei den großen Emittenten kommen nur bestimmte Unternehmen aus energieintensiven Sektoren in Betracht. So geht aus Berechnungen der US-amerikanischen Agentur für Umweltschutz hervor, dass 500.000 t CO₂-Äquivalent einem jährlichen Energiekonsum von 67.148 Haushalten entspricht.
Die Pflichten nach Artikel 4 der Resolution treffen auch Unternehmen, die ihren Sitz in einer Freizone haben – ebenso Konzerne und Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
Gute Chancen für Cap-and-Trade-Mechanismus
Artikel 8 Ziffer 1 Resolution Nr. 67 bestimmt, dass große Emittenten Emissionsrechte erwerben können, um ihre Treibhausgasemissionen auszugleichen und klimaneutral zu werden. Dagegen haben Unternehmen mit einem Jahresausstoß von weniger als 500.000 t CO₂-Äquivalent das Recht, ihre Emissionsrechte zu verkaufen (Artikel 8 Ziffer 2 der Resolution).
Diese Vorschriften könnten den Weg für den aus der Europäischen Union bekannten Cap-and-Trade-Mechanismus ebnen: Nach diesem Mechanismus steht Unternehmen ein gewisses Kontingent an Treibhausgasemissionen zu. Wollen diese Konzerne über das Kontingent hinaus emittieren, müssen sie dazu Rechte erwerben. Diese Emissionsrechte erhalten diejenigen Unternehmen, die ihr Verschmutzungskontingent nicht ausschöpfen.
Damit in den Vereinigten Arabischen Emiraten Emissionsrechte gehandelt werden können, bedarf es einiger regulatorischer und institutioneller Voraussetzungen. In regulatorischer Hinsicht steht nicht fest, ob die in Artikel 4 Resolution Nr. 67 festgelegten 500.000 Jahrestonnen CO2-Äquvalent kostenlos sind oder einen Preis haben, ebenfalls fehlt es an einem Zeitplan, der eine schrittweise Reduzierung dieser Obergrenzen in Höhe von 500.000 CO2-Äquvalent vorgibt.
Denn nur durch die Reduzierung dieser Obergrenzen, verteuern sich Emissionsrechte und steigen Anreize, weniger Treibhausgas auszustoßen.
Was die institutionelle Dimension betrifft, so muss noch das nationale Register für Emissionshandel errichtet werden. Für dieses Register gelten die Vorgaben von Artikel 6 des Übereinkommens von Paris. Schließlich müssen auch Börsen geschaffen werden, auf denen Emissionsrechte ähnlich wie Wertpapiere gehandelt werden können.
Auch wenn das Gesetz bereits in Kraft getreten ist, haben Unternehmen, die in die Kategorie „große Emittenten“ fallen, eine Schonfrist bis zum 28. Juni 2025.
Welt
WELT / ROHSTOFFE: GLOBALE BATTERIEKAPAZITÄTEN SIND AUSREICHEND FÜR ELEKTROMOBILITÄTSZIELE BIS 2030
Laut einer aktuellen Studie reichen die globalen Rohstoffreserven und geplanten Projekte zur Batterieproduktion aus, um die Ziele für den Übergang zur Elektromobilität zu erreichen. Der Umweltforschungsverbund ICCT betonte in einer veröffentlichten Analyse, dass die angekündigten Produktionskapazitäten in den USA und der EU „mehr als ausreichend“ sind, um den Bedarf für 2030 mit heimischer Produktion zu decken.
Es wird jedoch betont, dass ein Großteil der geplanten Investitionen auch tatsächlich umgesetzt werden muss, damit die Ziele erreicht werden können. Die Studie analysierte die großen internationalen Märkte, darunter die USA, die EU, China sowie Indien und Indonesien, und verglich die zu erwartende Nachfrage nach Batterien und den dafür nötigen Rohstoffen mit den angekündigten Produktionskapazitäten und den verfügbaren Ressourcen.
Das Ergebnis zeigt, dass die Produktionskapazitäten in der EU und in den USA voraussichtlich schnell ansteigen werden, um 99 % beziehungsweise 130 % der Inlandsnachfrage bis 2030 zu decken. Selbst wenn nur die Projekte berücksichtigt werden, die mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ umgesetzt werden, würde in der EU noch immer 72 % und in den USA sogar 103 % der Nachfrage gedeckt werden.
China wird auch in den kommenden Jahren vor allem als Exporteur von Batterien agieren, da sich der Großteil der bestehenden und geplanten Produktionskapazitäten dort befindet.
2023 machte das Reich der Mitte bereits 84 % der weltweiten Kapazitäten aus, und bis 2030 könnten es noch immer 67 % sein. Indien und Indonesien könnten bis Ende des Jahrzehnts voraussichtlich 49 % beziehungsweise 44 % ihres eigenen Bedarfs decken. Diese Zahlen belegen, wie sich die globalen Lieferketten und die Produktion von Batterien weltweit anpassen werden.
Global sind auch die Reserven an den benötigten Rohstoffen ausreichend, wie das ICCT betonte. Wenn der Bedarf bis 2050 durch Lithium-Ionen-Batterien gedeckt wird, die bereits 2024 auf dem Markt sind, würde der Materialbedarf lediglich 49 % der Lithium-Reserven und jeweils 38 % der Nickel- und Kobalt-Reserven beanspruchen. Dies stellt sicher, dass ausreichend Rohstoffe für die kommende Produktionswelle zur Verfügung stehen.
Die Studie zeigt zudem auf, dass der Abbau dieser wertvollen Ressourcen durch technologische Anpassungen reduziert werden könnte – beispielsweise durch den Einsatz kleinerer Batterien. Dies würde nicht nur die Kosten für E-Autos senken, sondern auch den Materialbedarf bis 2035 um 28 % verringern. Solche Innovationen könnten den gesamten Prozess noch effizienter gestalten.
Die Untersuchung berücksichtigt auch die Auswirkungen der Krise bei Northvolt, dem schwedischen Batteriehersteller, der im November in den USA Gläubigerschutz beantragt hatte, um eine Restrukturierung zu ermöglichen. Dennoch soll der Bau der Batterie-Zellfabrik in Heide, Schleswig-Holstein, wie geplant fortgesetzt werden.
WELT / SERVICE: GRENZENLOSE DIENSTLEISTUNGEN DURCH KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Der Report der WTO vom 21. November 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass die Regeln des General Agreement on Trade in Services (GATS) eine wichtige Rolle spielen bei der Gestaltung einer Regulierungsumgebung, die die Entwicklung und Nutzung der Künstlichen Intelligenz fördert.
Die WTO identifiziert insofern drei Wechselwirkungen zwischen der KI und dem internationalen Dienstleistungshandel:
- Künstliche Intelligenz ist im WTO-Regelwerk unter „Computer and Related Services“ verankert. In der Klassifikation der WTO, basierend auf der UN Provisional Central Product Classification (CPC), finden sich unter den Ziffern 84 ff. zahlreiche Dienstleistungen, die mit KI in Verbindung stehen, wie „data processing“ (CPC 843) und „database services“ (CPC 844), da KI auf den Zugang und die Verarbeitung von Daten angewiesen ist.
- Ebenso wichtig sind Telekommunikationsdienstleistungen (CPC 752 ff.), da KI auf Kommunikationsinfrastruktur angewiesen ist, um Erkenntnisse zu gewinnen und weiterzugeben, oft auch grenzüberschreitend.
- KI wird auch als Hilfsmittel in vielen Dienstleistungsbereichen wie Übersetzungen, Bildung sowie Finanz- und Gesundheitsdiensten genutzt, die häufig elektronisch erbracht werden. Der technologische Fortschritt und die KI ermöglichen die elektronische Erbringung und den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen in größerem Umfang und zu geringeren Kosten. Zudem steigert sich der Zugang zu internationalen Märkten, Kapital und Investitionen.
Die meisten GATS-Regeln, wie Marktzugang (Artikel XVI) und Inländerbehandlung (Artikel XVII), gelten nur, wenn Mitgliedstaaten Marktzugangsverpflichtungen übernommen haben. Der Bericht zeigt, dass von 141 schedules 84 (60 %) Verpflichtungen für Computer Services enthalten. Im Vergleich zu anderen Dienstleistungen ist das hoch. Die genaue Marktzugangsregelung variiert je nach Erbringungsart, wobei die persönliche Dienstleistung vor Ort stärker eingeschränkt ist als andere Formen. Bei Computer- und Telekommunikationsdiensten ist diese jedoch zunehmend weniger relevant.
Neben „Marktzugang“ und „Inländerbehandlung“ fördert das GATS auch andere Regelungen zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, bei denen KI eine Rolle spielen kann. Dazu gehören die Meistbegünstigungsklausel (Artikel II), Transparenzpflichten (Artikel III) und insbesondere die Pflichten zur verhältnismäßigen, diskriminierungsfreien Regulierung des Dienstleistungsverkehrs (Artikel VI). Viele WTO-Mitglieder, einschließlich der EU, haben eine Verpflichtungserklärung (Services Domestic Regulation – SDR) abgegeben, um die nationale Regulierung zu verbessern, etwa durch bessere Information über Anforderungen und elektronische Antragstellung, wo möglich.
KI wirft aber auch neue Fragen auf: zum Beispiel, ob häufig „Legal Tech“ genannte KI zur Rechtsberatung unter dem Vorbehalt der ausreichenden Qualifikation steht, den das GATS ausdrücklich erlaubt.
WELT / VERTRIEBSSYSTEME: AUCH OHNE BURGER UND POMMES?
In Zeiten zunehmender regulatorischer Vorgaben an Lieferketten sehnen sich viele Unternehmer nach einem geordneten Vertriebssystem. Das Franchising bietet hierfür interessante Ansätze. Längst ist das Vertriebsmodell verbreiteter als dies nach außen wahrnehmbar ist, und bietet sich für mehr als nur den Verkauf von Burgern und Pommes an.
Franchising ist vor allem wegen der großen internationalen Fast-Food-Ketten bekannt. Doch auch über die Systemgastronomie hinaus erfreut sich das Franchising als Vertriebsmodell großer Beliebtheit, unter anderem auch in den Bereich Dienstleistungen, Handel und Handwerk. So erwirtschafteten 2023 die etwa 910 in Deutschland aktiven Franchisesysteme einen Umsatz von 147 Mrd Euro.
Sowohl für den Franchise-Geber als auch für den Franchise-Nehmer kann dies ein attraktives Vertriebssystem darstellen. Bei zahlreichen Vorzügen sind jedoch auch rechtliche Herausforderungen zu beachten.
Franchise ist ein Vertriebsmodell, bei dem der Franchise-Nehmer das Recht erhält, das Konzept, die Marke und die Produkte oder Dienstleistungen des Franchise-Gebers zur Führung einer eigenen Franchisefiliale zu nutzen. Im Gegenzug zahlt der Franchise-Nehmer Gebühren, die oft in Form einer Startlizenz und regelmäßiger Umsatzbeteiligung erfolgen und verpflichtet sich, den Betrieb im Sinne des Franchise-Gebers zu führen. Dieser stellt dabei nicht nur alle notwendigen Lizenzen, Nutzungsrechte und Know-How, sondern oft auch Schulungen, Marketing und betriebliche Unterstützung bereit. Die Führung der Filiale liegt dann Verantwortung des Franchise-Nehmers.
Vorteile des Modells
Aus Sicht des Franchise-Gebers bietet sich die Wahl dieses Vertriebsmodells vor allem dann an, wenn ein einheitlicher (globaler) Marktauftritt sowie konsistenter Qualitätsstandard gewünscht ist und der Franchise-Geber Kontrolle über seine Produkte behalten möchte. Zudem bietet es den Vorteil, seine Marke und sein Geschäftskonzept schnell und kostengünstig zu verbreiten.
Der Franchise-Nehmer dagegen profitiert von einem (häufig – aber Achtung: nicht immer!) erprobten Geschäftsmodell und vom Know-how des Franchise-Gebers. Dem Franchise-, Handelsvertreter- oder Vertragshändlervertrag sind gemein, dass sie den Absatz von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen durch einen selbständigen Absatzmittler zum Ziel haben. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass Handelsvertreter im Namen des Unternehmens Verträge abschließen oder Verträge vermitteln. Mit dem Vertragshändler hat das Franchise hingegen gemein, dass beide im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit dem Kunden Verträge schließen.
Der Unterschied ist aber, dass die Organisation im Franchise-System viel straffer ist. Den Franchise-Geber treffen Beratungs- und Schulungspflichten, sowie Kontrollrechte gegenüber dem Franchise-Nehmer. Zudem sind Letztere regelmäßig verpflichtet, Außenauftritt und Produktausstattung nach den Vorgaben des Franchise-Gebers zu gestalten, wofür dieser Lizenzen einräumt. Der Franchise-Nehmer hat diesbezüglich also deutlich weniger unternehmerische Freiheit als in anderen Vertriebsmodellen.
Rechtliche Besonderheiten
Im deutschen Recht ist das Franchise-Recht bislang nicht gesetzlich geregelt. Es ist vor allem durch die Rechtsprechung geprägt, was es für juristische Laien schwer macht, den Überblick zu behalten.
Bereits vorvertraglich treffen den Franchise-Geber umfassende Aufklärungs- und Rücksichtnahmepflichten. Grund hierfür ist, dass der Franchise-Nehmer in der Regel Existenzgründer ist und damit ein erhebliches Macht- und Informationsgefälle zwischen den Parteien besteht. Zwar bestehen auch Grenzen der Aufklärungspflicht, sodass der Franchise-Geber nicht als Existenzgründerberater fungieren muss. Dennoch treffen den Franchise-Geber umfassende Pflichten wie die Aufklärung über das Konzept des Franchise-Systems und die Grundlage der Rentabilitätsbewertung.
Des Weiteren ist im deutschen Recht zu beachten, dass dem Franchise-Nehmer als Existenzgründer oft ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss zusteht. Wird der Franchise-Nehmer hierüber nicht informiert, so verlängert sich die Widerrufsfrist.
Darüber hinaus unterliegen Franchise-Verträge in der Regel der AGB-Kontrolle, wenn sie mit einer Vielzahl von Franchisenehmern geschlossen werden und der Franchise-Geber diese einseitig bestimmt.
Spätestens bei Planung einer Expansion des Franchise-Systems über die nationalen Grenzen hinaus werden die länderspezifischen Vorgaben zum Abschluss eines Franchise-Vertrages unübersichtlicher. Andere europäische Länder haben eigene Franchise-Gesetze, sodass teils strengere Voraussetzungen insbesondere im vorvertraglichen Stadium zu beachten sind.
Ausblick auf LkSG
Am 24.4.2024 wurde durch das Europäische Parlament die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet, welche durch den deutschen Gesetzgeber in dem Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) bis Mitte 2026 umzusetzen ist. Durch das CSDDD wird der Anwendungsbereich des LkSG nun auch auf Franchise-Unternehmen ausgeweitet. Ab einem gewissen Schwellenwert werden auch Franchise-Geber unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen. Dies bedeutet, dass auch Franchise-Unternehmen verpflichtet sein werden, ihre Lieferketten auf Nachhaltigkeit und Menschenrechte zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.