Beraten.
Fördern.
Vertreten.

Außenwirtschaftsinformation 7/2024

Aktuelles

Förderung von Geschäftsvorhaben zum Wiederaufbau der Ukraine

Bis 2032 sollen für den Wiederaufbau und der Transformation der Ukraine zu einem modernen Industriestaat 700 Milliarden Euro investiert werden. Die Bundesregierung, die Europäische Union und andere Geber fördern das Engagement von Unternehmen durch verschiedene Programme. Der InfoDesk Ukraine hilft Unternehmen dabei, den richtigen Zugang für Geschäftsvorhaben zu identifizieren. Für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen hat die Agentur Wirtschaft und Entwicklung in Zusammenarbeit mit der AHK Ukraine das STEP-Programm (Successful Tenders and Procurement) geschaffen, das gezielte Beratung für Unternehmen anbietet.

Des Weiteren hat die AHK Ukraine ein Positionspapier mit Vorschlägen der deutsch-ukrainischen Unternehmerwelt für die Fortführung der Geschäftstätigkeit in der Ukraine veröffentlicht.

Weiterführende Informationen:

Webseite des InfoDesk Ukraine

Überblick über das STEP-Programm

Positionspapier der AHK Ukraine vom Juni 2024

Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die LKW-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge für den Güterverkehr bestimmt sind oder dafür genutzt werden.

Handwerksfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Die Handwerkerausnahme gilt nur für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die von einem Handwerksbetrieb eingesetzt werden.

Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen oder mehr gibt es keine Handwerkerausnahme.

Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und dabei

  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen notwendig sind, einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör, und/oder
  • handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Französische Regierung verschiebt Verbot von Styrolpolymer-Verpackungen

Das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können, wurde von der französischen Regierung von 2025 auf 2030 verschoben. Das geplante Gesetz basiert auf einer künftigen EU-Verordnung, die vorsieht, dass alle Verpackungen bis 2030 recycelbar sein und bis 2035 im industriellen Maßstab recycelt werden sollen. Da die Verordnung jedoch noch nicht in Kraft getreten ist, wurde eine Verschiebung des Gesetzesvorhabens beschlossen, um Projekten für Kunststoffharze Zeit zum Erfolg zu geben.

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

Umfangreiches 14. EU-Sanktionspaket gegen Russland beschlossen

Der Rat der EU hat am 24. Juni 2024 ein 14. Paket wirtschaftlicher und gegen Einzelpersonen gerichteter restriktiver Maßnahmen gegen Russland angenommen. Diese Maßnahmen zielen auf hochwertige Sektoren der russischen Wirtschaft wie Energie, Finanzen und Handel ab und erschweren es noch mehr, EU-Sanktionen zu umgehen.

Zu den Maßnahmen gehören:

  • Restriktive Maßnahmen gegen weitere 116 Personen und Organisationen
  • Verbot des Wiederverladens von russischem Flüssigerdgas im Hoheitsgebiet der EU zum Zwecke der Umladung in Drittländer
  • Verbot von neuen Investitionen und die Bereitstellung von Gütern, Technologien und Dienstleistungen für die Fertigstellung von bestimmten im Bau befindlichen LNG-Projekten
  • Wirtschaftsbeteiligte aus der EU, die auf dem Schlachtfeld in der Ukraine gefundene oder für die Entwicklung russischer Militärsysteme entscheidende Kampfgüter an Drittländer verkaufen, müssen Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einführen
  • Verbot der Nutzung des russischen „Systems zur Übermittlung von Finanzmitteilungen“ (SPFS)
  • Verbot von Transaktionen mit bestimmten Kredit- und Finanzinstituten sowie Anbietern von Kryptowerten mit Sitz außerhalb der EU, die Sanktionen unterliegen
  • Politische Parteien, Stiftungen und NGOs in der EU dürfen keine Finanzmittel mehr vom russischen Staat und Stellvertretern annehmen
  • 27 Schiffe wurden in die Sanktionsliste aufgenommen und das EU-Flugverbot erweitert
  • Ermöglichung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund der Umsetzung von Sanktionen und Enteignungen
  • Verbot der Ein- und Ausfuhr von ukrainischen Kulturgütern unter bestimmten Umständen

Zudem hat der Rat der EU am 28. Juni 2024 gegen zwei weitere Personen und vier Organisationen restriktive Maßnahmen beschlossen. Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen der EU nun für mehr als 2.200 Personen und Organisationen.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 24.06.2024

Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates

Pressemitteilung des Rats der EU vom 28.06.2024

Neue Sanktionsmaßnahmen der EU gegen Belarus

Für die Beteiligung Belarus‘ am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat der Rat der EU am 29. Juni 2024 restriktive Maßnahmen angenommen, die auf die belarussische Wirtschaft abzielen. Im Bereich Handel, Dienstleistungen und Verkehr sowie Verhinderung der Sanktionsumgehung wurden Maßnahmen beschlossen und bereits bestehende verlängert.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 29.06.2024

Sanktionen gegen weitere Beteiligte an der Finanzierung der Hamas beschlossen

Für die Beteiligung Belarus‘ am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat der Rat der EU am 29. Juni 2024 restriktive Maßnahmen angenommen, die auf die belarussische Wirtschaft abzielen. Im Bereich Handel, Dienstleistungen und Verkehr sowie Verhinderung der Sanktionsumgehung wurden Maßnahmen beschlossen und bereits bestehende verlängert.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 29.06.2024

Informationen zu weiteren Sanktionsmaßnahmen finden Sie hier.

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

Zoll veröffentlicht ATLAS-Codierungen für die Ausfuhranmeldungen

Die Generalzolldirektion hat am 2. Juli 2024 die Codierungen für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr veröffentlicht. Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. die Verbote nicht gelten.

Weiterführende Informationen:

Informationsschreiben des ITZ Bund vom 02.07.2024

ICC stellt neues digitales Handelsinstrument vor

Die Internationale Handelskammer hat ein neues digitales Handelsinstrument, ICC Genesis, auf den Markt gebracht. Es bietet einen neuen Weg für den Handel im Rahmen von Freihandelsabkommen, indem es den Prozess der Rechnungsselbstdeklaration vereinfacht.

Derzeit sind weltweit mehr als 360 Freihandelsabkommen in Kraft, doch die fehlende Standardisierung und das geringe Wissen über das Verfahren der Rechnungsselbsterklärung im Rahmen von Freihandelsabkommen kann für Unternehmen, die importieren oder exportieren wollen, ein kostspieliges Hindernis darstellen, insbesondere für kleinere Unternehmen.

Mit ICC Genesis haben Exporteure eine klare Orientierung, um das Verfahren zur digitalen Zertifizierung von Erklärungen über Kammern abzuschließen, die als vertrauenswürdige dritte Partei zwischen Regierungen und Unternehmen agieren.

Weiterführende Informationen:

Meldung des ICC vom 01.07.2024

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

Neues Deckungsinstrument für Exporte in die Ukraine

Deutschland erweitert seine bereits sehr weitreichende Deckungspolitik für die Ukraine um ein spezielles Deckungsinstrument zur Absicherung kurzlaufender Geschäfte: die Ukraine-Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (Ukraine-APG). Damit können Exporteure, die aktuell keinen APG-Vertrag haben, in bestimmten Einzelfällen kurzlaufende Geschäfte gegen Forderungsausfälle absichern.

Üblicherweise werden mehrere Länder in eine APG einbezogen, um das Risiko zu streuen. Mit dem neuen Angebot ermöglicht der Bund Exporteuren im Einzelfall, die bewährte Absicherung unter der APG zu nutzen. Damit soll der Handel zwischen Deutschland und der Ukraine forciert werden. Dies ist umso wichtiger, da private Kreditversicherer weiterhin keine Ukraine-Risiken absichern.

Weiterführende Informationen:

EKG-Report 353 vom 26.06.2024

BMWK veröffentlicht Überblick zu Export- und Investitionsgarantien

Das BMWK hat am 25. Juni 2024 eine Übersicht über die Exportkredit- und Investitionsgarantien für den deutschen Mittelstand veröffentlicht. Um es deutschen Unternehmen zu ermöglichen, auch in Lateinamerika, Afrika, Asien oder Osteuropa Fuß zu fassen und ihre Rolle als „Global Player“ zu schärfen, bietet die Bundesregierung verschiedene Förderinstrumente an, insbesondere Exportkredit- sowie Investitionsgarantien.

Die Bundesregierung hatte für die Garantieinstrumente 20 Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Einen Überblick über das Entlastungspaket des Bundes findet sich in auf der BMWK-Webseite.

Weiterführende Informationen:

Online-Artikel des BMWK vom 25.06.2024

Veranstaltungen

Online-Event zur Absicherung und Finanzierung von Auslandsgeschäften

In zwei von der IHK Aachen und der IHK Koblenz organisierten Online-Veranstaltungen wird Eva Stupp von der Euler Hermes Aktiengesellschaft die Grundlagen der Hermesdeckungen anhand von Praxisbeispielen darstellen. Weitere Themen sind Neuerungen wie die Klimastrategie, die Forfaitierungsgarantie sowie verbesserte Bedingungen des OECD-Konsensus.

Zudem wird Herwig Maaßen von PricewaterhouseCoopers GmbH in der Veranstaltung Investitionsgarantien in ihren Grundzügen und aktuellen Entwicklungen präsentieren.


Datum: Dienstag, 24. September 2024

Uhrzeit: 10:00 – 12:00 Uhr

Ort: Online

Link zur Registrierung: IHK Koblenz

 

Datum: Mittwoch, 6. November 2024

Uhrzeit: 10:00 – 12:00 Uhr

Ort:  Online

Link zur Registrierung: IHK Aachen


Weiterführende Informationen:

www.exportdialog.de

www.investitionsgarantien.de

Deutscher Lieferkettentag 2024

Die Sicherung, Ausgestaltung und Diversifizierung der Lieferketten sind als Topthemen auf die Agenda der deutschen Wirtschaft gerückt. Berichtspflichten, eine zunehmende Defragmentierung der globalisierten Welt sowie sicherheitspolitische Herausforderungen zwingen Unternehmen in einen permanenten Anpassungsprozess.

Unter dem Motto Globalisierung unter Druck? Lieferketten sichern und diversifizieren laden bevh, BGA, BME und MITTELSTANDSVERBUND nach Berlin ein. In diesem Jahr stehen folgende Themen auf der Agenda:

  • Sicherung der Handelswege. Deutschlands Rolle in EU und NATO
  • Eine Wirkungsanalyse. Praktische Erfahrungen mit dem Lieferkettengesetz
  • US-Wahlergebnis. Eine Einordnung
  • Lösungen in der Lieferkette

Freuen Sie sich auch in diesem Jahr auf Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wieder wird der intensive Dialog mit dem Publikum im Zentrum der Panels stehen. 

 

Datum: Mittwoch, 6. November 2024

Uhrzeit: 10:30 – 16:30 Uhr

Ort:     Verbändehaus Handel – Dienstleistung – Tourismus

Am Weidendamm 1A

10117 Berlin

Link zur Registrierung: Deutscher Lieferkettentag 2024 (eveeno.com)

Weiterführende Informationen:

Deutscher Lieferkettentag 2024 | Deutscher-Lieferkettentag