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Außenwirtschaftsinformation 12/2024

Aktuelles

Ost-Ausschuss startet neue Geschäftsklima-Umfrage

Zum Jahreswechsel führt der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. gemeinsam mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstmals eine große Umfrage zum Geschäftsklima deutscher Unternehmen in den östlichen EU-Mitglieds- und Beitrittsländern durch.

Alle in der Region tätigen Unternehmen sind eingeladen, ihre Erfahrungen, Strategien und Erwartungen für die Region Mittel- und Osteuropa (MOE) mitzuteilen. Teilnehmende Unternehmen können so dazu beitragen, Trends und Potenziale in Mittel- und Osteuropa sichtbar zu machen.

Die Ergebnisse, die auch allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden, sollen Entscheidungsträgern in Wirtschaft und Politik helfen, die Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen weiter zu verbessern.

Die Teilnahme an der Umfrage dauert etwa zehn Minuten und ist anonym.

Weiterführende Informationen:

Informationen zum Datenschutz

Link zum Fragebogen:

German-CEE Business Outlook 2025

ICC veröffentlicht aktualisierte Bibliothek für Musterverträge

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat eine neu gestaltete und aktualisierte Bibliothek der ICC-Musterverträge und -klauseln veröffentlicht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden die Streitbeilegungsbestimmungen in allen Modellen durch die ICC-Streitbeilegungsdienste (ICC Dispute Resolution Services) gründlich überprüft und aktualisiert.

Die ICC-Musterverträge und -klauseln bieten Unternehmen – von Neugründungen über KMUs bis hin zu multinationalen Konzernen – praktische rechtliche Instrumente für internationale Handelsaktivitäten, einschließlich Verkauf, Franchising und Markenlizenzen.

Weiterführende Informationen:

ICC-Bibliothek zu Musterverträgen und -klauseln

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

Aktualisierter Anhang I der Dual-Use-Verordnung in Kraft getreten

Die EU-Kommission hat am 5. September 2024 den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine EU-Regelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Die Delegierte Verordnung, mit der die Aktualisierung des Anhang I vorgenommen wurde, ist nun am 7. November 2024 in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen:

Meldung des BAFA vom 12.11.2024

Anwendungsbereich der Iran-Sanktionen erweitert

Der Rat der EU hat am 18. November 2024 beschlossen, den Anwendungsbereich des EU-Rahmens für restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung Irans für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und für bewaffnete Gruppen und Einheiten im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres auszuweiten. Diese zusätzliche Maßnahme zielt auf die Nutzung von Schiffen und Häfen für den Transfer von unbemannten Flugkörpern (UAVs), Raketen und damit verbundenen Technologien und Komponenten aus iranischer Produktion ab. Sie umfasst auch den Zugang zu den Einrichtungen der Häfen und Schleusen, wie Amirabad und Anzali, und die Erbringung von Dienstleistungen für Schiffe.

Davon ausgenommen sind Schiffe, die aus Gründen der Seeverkehrssicherheit, für humanitäre Zwecke oder im Zusammenhang mit Ereignissen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit oder die Umwelt haben können, Hilfe benötigen.

Zudem wurde die Sanktionsliste um eine Person und vier Einrichtungen erweitert.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 18.11.2024

Rat der EU verlängert Sanktionen im Bereich Menschenrechtsverletzungen

Der Rat der Europäischen Union hat am 2. Dezember 2024 beschlossen, die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen wegen schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstößen unterliegen, um ein weiteres Jahr bis zum 8. Dezember 2024 zu verlängern. Die Globale Sanktionsregelung wurde bereits im Dezember 2020 verabschiedet, um gezielt gegen Akteure vorgehen zu können, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen.

Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen nun für 116 Personen und 33 Organisationen.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 02.12.2024

Syrien-Sanktionsliste erweitert

Im Rahmen der gezielten restriktiven Maßnahmen aufgrund der Lage in Syrien hat der Rat der EU Ende November 2024, kurz vor dem Sturz des Regimes von Bashar al-Assad, die Sanktionsliste um drei weitere Personen erweitert. Bei den drei Personen handelte es sich um den zuvor neu ernannten Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz, Louai Emad El-Din al-Munajjid, den kürzlich wiederernannten Minister für Öl und mineralische Ressourcen, Firas Hassan Qaddour, und den Staatsminister Ahmed Mohammad Bustaji.

Die Sanktionen gegen Syrien wurden 2011 als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen des Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung verhängt.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 25.11.2024

Überarbeitete und erweiterte FAQs zu Russlandsanktionen verfügbar

  1. Aktualisierung der FAQ des BMWK

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat seine FAQ zu den Russlandsanktionen überarbeitet. Die Änderungen betreffen insbesondere Klarstellungen zu den Prüfungspflichten im Zusammenhang mit dem Betätigungsverbot für Transportunternehmen (Art. 3l der Russlandsanktionsverordnung) und der sogenannten No-Russia-Clause (Art. 12g bzw. No-Belarus-Clause, Art. 8g der Belarussanktionsverordnung). Die neuen FAQ können hier abgerufen werden (siehe Frage 63 bis 72). Wichtige Punkte:

  • Verbringung: Bei Intra-EU-Verträgen besteht keine Pflicht zur Aufnahme einer No-Russia-Clause, da der Begriff „Verbringung“ nicht im EU-rechtlichen Sinne, sondern als Beförderung, Durchfuhr oder Umladung in ein Drittland zu verstehen ist.
  • Rücklieferungen/Rückexporte:Ist bei der ursprünglichen Handlung (z. B. Verkauf oder Ausfuhr) eine No-Russia-Clause erforderlich, gilt dies grundsätzlich auch für Rücklieferungen.
  • Vertragsgestaltung: Die FAQ der EU-Kommission bieten eine unverbindliche Musterformulierung für Verträge. Entscheidend ist jedoch die „vertragliche“ Vereinbarung – eine einseitige Erklärung genügt nicht. Wenn die No-Russia-Clause in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam Bestandteil des Vertrags wird oder allgemeine Vertragsklauseln die (Wieder-)Ausfuhr in Drittstaaten verbieten bzw. Verträge hinreichende Endverbleibsklauseln enthalten, erfüllen diese grundsätzlich die Anforderungen.
  • Verhältnis zur No-Belarus-Clause:Eine separate Klausel ist nicht notwendig, sofern die No-Russia-Clause um Belarus ergänzt wird und die entsprechenden Vorgaben erfüllt.
  • Sanktionsrechtliche Sorgfaltspflichten: Der Umfang der sanktionsrechtlichen Prüfpflichten, z. B. bei Massenwaren oder Gütern mit Komponenten aus Drittstaaten, wird präzisiert. Verträge mit staatlichen Akteuren in Drittstaaten erfordern keine Klausel, sofern es sich um öffentliche Verträge handelt (Achtung: Nicht jeder Vertrag mit einer Behörde ist automatisch ein öffentlicher Auftrag). Dennoch müssen angemessene Compliance- und Due-Diligence-Maßnahmen umgesetzt werden.
  1. Erweiterung der FAQ der EU-Kommission

    Die EU-Kommission hat ihre FAQ erweitert und dabei eine Guidance zur Interpretation der „Best Efforts“-Pflicht veröffentlicht, nach der gem. Art. 8a der Russlandsanktionsverordnung EU-Unternehmen „nach besten Kräften“ sicherstellen, dass ihre Nicht-EU-Tochtergesellschaften keine Aktivitäten ausüben, die EU-Sanktionen „untergraben“. Dabei wurde klargestellt, für welche Nicht-EU-Tochterunternehmen die Pflicht gilt und welche Aktivitäten davon erfasst sind. Die Erweiterung der FAQs kann hier abgerufen werden.

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

Rat der EU billigt Vorzeigeprojekte 2025 für Global Gateway

Am 2. Dezember 2024 hat der Rat der EU 46 Projekte als Vorzeigeprojekte von Global Gateway für das kommende Jahr gebilligt. Sie sollen als wichtige Beispiele für die Ergebnisse von Global Gateway in den Bereichen Digitales, Klima und Energie, Verkehr, Gesundheit, Bildung und Forschung dienen und zur Stärkung strategischer Partnerschaften beitragen.

Die Global-Gateway-Strategie der EU fördert öffentliche und private Investitionen in Infrastruktur, grüne Energie, Bildung und Forschung für nachhaltige Entwicklung und zielt darauf ab, zwischen 2021 und 2027 weltweit Investitionen in Höhe von bis zu 300 Milliarden Euro zu mobilisieren. Bereits 218 Initiativen aus dem vorangegangenen und dem laufenden Jahr sind in der Liste von Vorzeigeprojekten erfasst.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 02.12.2024

Rat der EU nimmt Verordnung gegen Zwangsarbeit an

Der Rat der EU hat Ende November 2024 die geplante Verordnung zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit – die sog. Forced Labour Regulation – angenommen. Damit ist der Gesetzgebungsprozess final abgeschlossen. Die Verordnung wird in den nächsten Wochen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt dann in Kraft. Sie wird drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten Geltung entfalten.

Worum geht es?

Die Verordnung untersagt das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Binnenmarkt der Union sowie die Ausfuhr von Produkten, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Verordnung betrifft alle Produkte, unabhängig von Herkunft oder Sektor.

Was sind die Kernaspekte der Verordnung?

  • Die Kommission wird eine Datenbank zu Sektoren und Produkten mit möglichen Risiken von Zwangsarbeit einrichten, um die zuständigen Behörden bei der Prüfung möglicher Verstöße gegen diese Verordnung zu unterstützen.
  • Basierend auf einer Risikoanalyse können die Kommission (bei Zwangsarbeit außerhalb der EU) oder die nationalen Behörden (bei Zwangsarbeit im Inland) Ermittlungen einleiten.
  • Die Kommission wird eine Datenbank mit Risikoprodukten bzw. -orten einrichten, um die nationalen Behörden bei der Bewertung von möglichen Verstößen der Verordnung zu unterstützen.
  • Informationsaustausch: Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen Informationen mit anderen Mitgliedstaaten teilen, wenn diese Verstöße bemerken.

Was sind die Konsequenzen im Falle eines Verstoßes?

  • Unternehmen, die den Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, werden mit einer Geldstrafe belegt. Die Regelungen diesbezüglich werden von den Mitgliedstaaten beschlossen.
  • Die Hersteller der verbotenen Produkte werden verpflichtet, die Produkte vom EU-Markt zu nehmen. Die Produkte können jedoch unter Umständen wieder zugelassen werden, wenn die Zwangsarbeit aus der Lieferkette eliminiert wurde.

Weiterführende Information:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 19.11.2024

Neue CBAM-Factsheets für Hersteller verfügbar

Für den Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwertes (CBAM) sind nun neue Informationsblätter für Hersteller von CBAM-Waren in Nicht-EU-Ländern verfügbar. Die Merkblätter enthalten wichtige Informationen zu allen CBAM-Produkten (Aluminium, Eisen und Stahl, Elektrizität, Zement, Düngemittel und Wasserstoff) und sind auf Unternehmen zugeschnitten, die CBAM-Waren herstellen, die anschließend in die EU exportiert werden.

Die neuen Merkblätter sind auf der CBAM-Webseite der EU-Kommission unter Brancheninformationen im speziellen Informationskasten für Nicht-EU-Hersteller in den folgenden Sprachen verfügbar: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Türkisch, Arabisch, Hindi, Serbisch, Ukrainisch und Mazedonisch.

Weitere Informationen:

Carbon Border Adjustment Mechanism – European Commission

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

Interministerieller Ausschuss entscheidet über Ukraine-Investitionskredite

Der Interministerielle Ausschuss (IMA) hat erneut über mehrere Anträge für Investitionen in der Ukraine positiv entschieden und dabei vollumfängliche Deckungen – einschließlich Kriegsrisiko – für das zu investierende Kapital und die fälligen Erträge übernommen. Ursprünglich bestehende Einschränkungen im Deckungsumfang für Beteiligungen und Darlehen konnten zuletzt nahezu vollständig abgebaut werden.

Weiterführende Informationen:

DIA-Report Nr. 57 – Investitionsgarantien

Veranstaltungen

Webinar: Recht und Wirtschaft in China zum Jahreswechsel

Die wirtschaftliche Lage und Stimmung in China zum Jahresanfang 2025 sind durchmischt. Greifen die Stimulusmaßnahmen? Was erhoffen sich die deutschen Unternehmen vor Ort? Und wie stellen sie sich auf die komplexe geopolitische Lage 2025 ein?

Die Veranstaltung gibt einen Überblick zum Wirtschaftsumfeld, zu wesentlichen Rechtsentwicklungen des Jahres 2024 und zur digitalen Geschäftspraxis Chinas. Ebenso wird eine gute Vorbereitung von Geschäftsreisen in den Blick genommen.

Das Webinar richtet sich vor allem an Unternehmen, die in China geschäftlich tätig sind oder dies werden möchten.

Datum:           Freitag, 17. Januar 2025

Uhrzeit:          10:30 – 12:00 Uhr

Ort:                 Online

Link:                Recht und Wirtschaft in China zum Jahreswechsel

Save the date: Online-Veranstaltung: Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen und Geschäftsmöglichkeiten im Irak

Gleich zwei Webinare organisieren die DIHK, die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK), Euler Hermes und der BDI zum irakischen Markt.

Hintergrund ist, dass Euler Hermes Anfang Juni 2024 für die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland ein Memorandum of Cooperation (MoC) mit der Trade Bank of Iraq (TBI) unterzeichnet hat.

Ziel dieser strategischen Partnerschaft ist es, den irakischen Privatsektor durch die Förderung deutscher Exporte in das Land zu stärken. Zudem schafft es einen Rahmen, um die Chancen der Sovereign Guarantee Initiative der Regierung der Republik Irak zu nutzen und somit den Zugang der irakischen Wirtschaft zu Finanzierungen durch internationale Banken sowie zu Maschinen und Technologien zu erleichtern, die von deutschen Unternehmen angeboten werden. Euler Hermes übernimmt Exportkreditgarantien für deutsche Exportgeschäfte bis zu einem Volumen von 1 Mrd. Euro.

Datum:           Dienstag, 28. Januar 2025

Thema:           Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen und Geschäftsmöglichkeiten

Link:                Anmeldelink folgt hier