Der BDEx (Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V.) fungiert als führender Verband für deutsche Unternehmen im Außenhandel. Seine vorrangige Aufgabe besteht darin, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder im Exporthandel zu schützen und zu fördern, indem er sich gezielt für deren Belange im internationalen Handel einsetzt.
Beraten.
Außenwirtschaftsinformation 11/2024
Aktuelles
Britische Regierung kündigt CBAM für 2027 an
Die britische Regierung hat in einer am 30. Oktober 2024 veröffentlichten Stellungnahme bestätigt, dass eine britische Variante des Grenzausgleichsmechanismus für Kohlenstoff (CBAM) zum 1. Januar 2027 eingeführt werden soll. Die Entscheidung geht auf eine am 21. März 2024 von der vorherigen Regierung veröffentlichte Konsultation zurück, zu der innerhalb von zwölf Wochen 340 Antworten von verschiedenen in- und ausländischen Interessengruppen eingingen.
Das britische CBAM wird einen Kohlenstoffpreis auf einige der emissionsintensivsten Industriegüter erheben, die aus den Sektoren Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl nach Großbritannien importiert werden und bei denen das Risiko einer Kohlenstoffverlagerung besteht. Produkte aus dem Glas- und Keramiksektor werden ab 2027 nicht mehr in den Geltungsbereich der britischen CBAM fallen. Das sektorale Ausmaß soll fortlaufend überprüft werden.
Der Wert der Mindestregistrierungsschwelle wird von 10.000 GBP auf 50.000 GBP angehoben, so dass nur noch Unternehmen, die innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten CBAM-Waren im Wert von 50.000 GBP oder mehr einführen, die britischen CBAM-Bestimmungen erfüllen müssen.
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EU will künftig Einfuhren bei laufenden Antidumping-Verfahren erfassen
Die EU-Kommission hat am 24. September 2024 beschlossen, künftig die Einfuhren aller Waren, die Gegenstand von Antidumping- und Antisubventionsverfahren sind, zollamtlich erfassen lassen. Diese Maßnahme soll dabei helfen, unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Bislang wurden die Einfuhren in der Regel nur auf begründeten Antrag der EU-Industrie zollamtlich erfasst. Der Zweck der zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Waren, die Gegenstand der Untersuchung sind, besteht zudem darin, die rückwirkende Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Registrierung wird von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten gemäß den Anweisungen der Europäischen Kommission in den einzelnen Durchführungsverordnungen durchgeführt.
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Bankenverband: Bessere Verzahnung mit Außenwirtschaftspolitik gefordert
Deutschland steht vor der Herausforderung, seine Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungspolitik in einer geopolitisch veränderten Welt enger zu verzahnen, um wirtschaftliche Interessen mit entwicklungspolitischen Zielen zu vereinen und stabile Partnerschaften zu fördern.
Der Bundesverband deutscher Banken hat im Oktober 2024 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem eine stärkere Einbindung des Privatsektors angestrebt wird, um nachhaltiges Wachstum und fairen Wettbewerb im internationalen Kontext zu fördern und die Position Deutschlands in Schwellen- und Entwicklungsländern zu stärken. Beispielsweise fehle es bisher an einer systematischen Integration von Fördermaßnahmen, etwa einer Kombination von Entwicklungshilfe zur Stärkung lokaler Arbeitskräfte mit Exportkreditgarantien – Hermesdeckungen – zur Absicherung deutscher Exporte.
Insgesamt werden in dem Positionspapier sieben Themenfelder aufgegriffen und die jeweiligen Herausforderungen, Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen dargestellt.
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Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle
BAFA gibt Allgemeine Genehmigung Nr. 36 neu bekannt
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 mit Wirkung zum 25. Oktober 2024 neu bekannt gegeben. Die Genehmigung vom März 2024 bezieht sich auf Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender der EU-Mitgliedstaaten, der NATO-Mitgliedstaaten sowie 18 weiterer Staaten.
Im Vergleich zur bisherigen Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 ergibt sich folgende Änderung: In Abschnitt II, Nummer 5.1 und Nummer 5.2 wird der Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele um die Türkei erweitert. Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht.
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 gilt weiterhin bis zum 31. März 2025.
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14 iranische Personen und Einrichtungen wegen Lieferungen an Russland gelistet
Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Oktober 2024 restriktive Maßnahmen gegen sieben Personen und sieben Einrichtungen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Raketen und Drohnen durch Iran an Russland beschlossen. Bereits im März 2024 hatte der Rat der EU angekündigt, dass die EU im Falle eines Transfers ballistischer Raketen und damit verbundener Technologie durch Iran an Russland zum Einsatz gegen die Ukraine bereit wäre, mit erheblichen restriktiven Maßnahmen zu reagieren.
Die nun erfolgte Listung umfasst Personen und Einrichtungen, die für die Entwicklung und den Transfer von unbemannten Flugkörpern, Raketen und damit zusammenhängender Technologie an Russland zur Unterstützung seines Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie an bewaffnete Gruppen und Einrichtungen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, verantwortlich sind.
Auf der Liste stehen drei iranische Fluggesellschaften – Saha Airlines, Mahan Air und Iran Air – sowie zwei Beschaffungsunternehmen. Auch zwei Unternehmen, die an der Herstellung von Treibstoff für den Start von Raketen und Flugkörpern beteiligt sind, wurden in die Liste aufgenommen.
Darüber hinaus beschloss der Rat restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Personen aus Politik und Militär, darunter den stellvertretenden Verteidigungsminister Irans, Seyed Hamzeh Ghalandari, sowie Funktionsträger der Qods-Einheit und des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC).
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Weitere EU-Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen in Moldawien
Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Oktober 2024 zudem auch in Moldawien die Sanktionsmaßnahmen auf fünf weitere Personen und eine weitere Organisation ausgeweitet. Hintergrund des bestehenden Sanktionsregimes sind die massiven direkten Versuche Russlands, die Republik Moldau zu destabilisieren, sowie die Herausforderungen, die sich aus Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ergeben.
Auf der erweiterten Liste steht Evghenia Guţul, die als Gouverneurin der autonomen Gebietseinheit Gagausien für die Förderung des Separatismus in dieser Region verantwortlich ist und damit versucht, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen und die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau zu bedrohen. Die Liste umfasst zudem weitere Personen, die für destabilisierende Handlungen in Gaugasien verantwortlich sind, darunter ein Abgeordneter und Medienberater und ein stellvertretender Leiter der Abteilung für auswärtige Angelegenheiten der Region. Ebenfalls gelistet wurde die Nichtregierungsorganisation Evrazia, die auf die Förderung der Interessen Russlands im Ausland abzielt.
Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen nun für 16 natürliche und zwei juristische Personen.
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EU-Sanktionsliste für Myanmar erweitert
Der Rat der Europäischen Union hat am 29. Oktober 2024 auch für Myanmar eine Erweiterung der Sanktionsliste beschlossen. Im Zusammenhang mit der anhaltenden Gewalteskalation in Myanmar nach dem Militärputsch gegen die demokratische Regierung im Jahr 2021 wurden nun drei weitere natürliche Personen und eine Unternehmensgruppe in die Sanktionsliste aufgenommen.
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Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen
Leitfaden zu Übergangsregeln zum PEM-Übereinkommen verfügbar
Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU (GD TAXUD) hat gemeinsam mit Sachverständigen aus der EU und der Türkei Leitlinien zu den Übergangsregelungen zum Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen (PEM) veröffentlicht.
Das Übereinkommen soll die kontinuierliche Modernisierung und Vereinfachung der PEM-Ursprungsregeln erleichtern – ein Netzwerk aus Präferenzabkommen und Protokollen zwischen der EU, den EFTA-Staaten, der Türkei, den Unterzeichnerstaaten der Barcelona-Erklärung, den westlichen Balkanstaaten und den Färöern. Die EU arbeitet derzeit an der Änderung von 21 Ursprungsprotokollen im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum, indem sie bis zur Annahme des überarbeiteten Übereinkommens auf bilateraler Basis neben den Regeln des PEM-Übereinkommens eine Reihe alternativer Ursprungsregeln anwendet. Diese neuen Vorschriften, die von einer großen Mehrheit der PEM-Vertragsparteien gebilligt wurden, enthalten im Vergleich zum derzeitigen PEM-Übereinkommen zahlreiche Verbesserungen und Vereinfachungen.
Das veröffentlichte englischsprachige Leitlinien-Dokument ‚Guidance On Transitional PEM Rules‘ vom August 2024 richtet sich an die Wirtschaft, Zollbehörden und andere interessierte Kreise, um das Verständnis für die parallele Anwendung der beiden Ursprungsregeln zu erleichtern. Es kann auf der Seite der EU-Kommission heruntergeladen werden.
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Handelsabkommen zwischen EU und Ecuador, Peru, Kolumbien in Kraft getreten
Am 1. November 2024 ist das Handelsabkommen zwischen der EU und den lateinamerikanischen Staaten Ecuador, Kolumbien und Peru in Kraft getreten. Der entsprechende Beschluss des Rats der Europäischen Union war am 14. Oktober 2024 angenommen worden. Zuvor waren bereits seit 2013 und 2017 Teile des Abkommens vorläufig angewandt worden.
Der Handel zwischen der EU und den drei Andenländern hatte im Jahr 2023 einen Umfang von insgesamt rund 33 Milliarden Euro. Das Übereinkommen ermöglicht nun die schrittweise Öffnung der Märkte und eine Erhöhung von Handel und Investitionen zwischen den Vertragsparteien wird erwartet.
Konkret beinhaltet das Abkommen Folgendes:
- Marktöffnung für Waren, Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen und Investitionen
- Neue Vorschriften über nichttarifäre Hemmnisse, Wettbewerb, Transparenz und Rechte des geistigen Eigentums
- Bilateraler Streitbeilegungsmechanismus und Mediationssystem für nichttarifäre Hemmnisse
- Kooperationsvereinbarungen zu Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Produktionsmodernisierung, Handelserleichterung und Technologietransfer
- Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, darunter einem transparenten Schiedssystem und Verfahren zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft
Weiterführende Information:
EU einigt sich auf Mehrwertsteuer-Paket
Am 5. November 2024 hat der Rat der Europäischen Union eine Einigung für EU-weite Vorschriften über die Mehrwertsteuer erzielt. Mit neuen Vorschriften für elektronische Rechnungen und die Echtzeitmeldung von Daten sowie über digitale Plattformen abgewickelte Geschäfte soll dieses Gesetzgebungspaket zur Bekämpfung von Steuerbetrug beitragen, Unternehmen unterstützen und die Digitalisierung fördern.
Konkret enthält das aus einer Richtlinie, einer Verordnung und einer Durchführungsrichtlinie bestehende Paket folgende Änderungen im Mehrwertsteuersystem:
- Vollständige Digitalisierung der MwSt-Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze bis 2030
- Verpflichtung von Online-Plattformen zur Zahlung von MwSt für Kurzzeitvermietung von Unterkünften und für Personenbeförderung in den meisten Fällen, in denen einzelne Dienstleistungserbringer keine MwSt erheben
- Verbesserung und Ausweitung der einzigen Anlaufstellen für die MwSt im Internet
Weitere Informationen:
EU-Kommission stellt neue Kombinierte Nomenklatur vor
Die Europäische Kommission hat die aktualisierte Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) für das Jahr 2025 vorgestellt, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die KN ist in Anhang I der KN-Grundverordnung (Verordnung des Rates (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif) geregelt und wird jährlich im Amtsblatt der EU aktualisiert.
Das Statistische Bundesamt wird zudem eine detaillierte Übersicht der Änderungen für die Außenhandelsstatistik zeitnah zur Verfügung stellen, um den Übergang für die Rechtsanwender zu erleichtern.
Die Änderungen sind in der entsprechenden Durchführungsverordnung wie folgt gekennzeichnet:
★ – Neue Codenummern
■ – Bestehende Codenummern mit geändertem Inhalt
Die neue Version findet sich hier:
Exportfinanzierung / -Kreditsicherung
Vereinfachtes Prüfungsverfahren für APG-Kleinlimits
Im ersten Halbjahr hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien (EKG) in Höhe von 7,9 Mrd. Euro übernommen. Dies ist rund ein Viertel weniger als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Damals hatte der Bund mehrere Großprojekte in Deckung genommen.
Die Entschädigungszahlen blieben weiterhin moderat. Bis zum 30. Juni 2024 beliefen sie sich auf 76,5 Mio. Euro.
Weiterführende Informationen:
Veränderungen bei OECD-Länderklassifizierung
Für vier der ausgewählten Staaten der Regionen Lateinamerika und Karibik sowie West- und Zentralafrika haben die OECD-Expertinnen und Experten eine veränderte Bewertung des Länderrisikos vorgenommen.
Die Bewertungen für Aruba, Cabo Verde, Costa Rica und Jamaika verbesserten sich jeweils um eine Kategorie in der insgesamt siebenstufigen Klassifizierung.
Weiterführende Informationen:
Einblicke in Konferenz zur Exportfinanzierung
In der November-Ausgabe des Exportkreditgarantien-Berichts schildern Finanzierungsexpertinnen und -experten ihre Eindrücke von der „Export Financing Conference“, die im September 2024 in Vietnam stattfand.
Südostasien wird als dynamische Wachstumsregion beschrieben, in der Investitionstätigkeiten und Projekte gerade im Energiesektor im Aufwind sind. Maßgeschneiderte Exportkreditgarantien werden laut Bericht als Türöffner wahrgenommen und von Investoren positiv aufgenommen. Details zu den Eindrücken können im EKG-Report Nr. 357 nachgelesen werden.
Weiterführende Informationen:
Veranstaltungen
Online-Veranstaltung: Transatlantische Kooperation und Wirtschaftssicherheit
Für die USA bleibt der Umgang mit China auch im Anschluss an die Präsidentschaftswahl das Thema Nummer eins in der Handelspolitik. In Washington wird die Volksrepublik schon seit langem als zentrale Bedrohung für die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Vormachtstellung der USA angesehen.
Vor diesem Hintergrund lädt die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur Panel-Diskussion darüber ein, was eine verschärfte Außenwirtschaftspolitik und Industriepolitik der USA für deutsche Unternehmen und besonders den Mittelstand bedeuten würde, und wie die USA und Deutschland bzw. Europa konstruktiv in puncto Wirtschaftssicherheit zusammenarbeiten können.
Datum: Donnerstag, 21. November 2024
Uhrzeit: 15:00 – 16:15 Uhr
Ort: Online via Zoom
BDEx-Arbeitskreis Exportkontrolle am 27. November 2024
Der BDEx lädt zur nächsten Sitzung des Arbeitskreises Exportkontrolle ein. Die Veranstaltung wird online stattfinden.
Neben der Möglichkeit eines Austausches zu aktuellen Themen der Exportkontrolle (Tour de Table) sind als weitere Tagesordnungspunkte Beiträge externer Experten geplant. Über das Thema der Veranstaltung und weitere Informationen wird mit einer separaten Nachricht informiert.
Datum: Mittwoch, 27. November 2024
Uhrzeit: 10:00 – 12:00 Uhr
Ort: Online via Teams
Link: Anmeldung über: https://eveeno.com/445462935