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Außenwirtschaftsinformation 10/2024

Aktuelles

EU-Handelskammer in China: Vertrauen auf historischem Tiefstand

Die EU-Handelskammer in China hat im September 2024 das Positionspapier „European Business in China“ veröffentlicht.

Der Bericht thematisiert die Schwierigkeiten, mit denen sich europäische Unternehmen in China aktuell konfrontiert sehen, und formuliert Lösungsvorschläge, die an die chinesische Regierung gerichtet sind.

Konkret betont die EU-Handelskammer im Positionspapier die dringende Notwendigkeit, dass die chinesischen Behörden die im vergangenen Jahr angekündigten Reformen umsetzen. Das Vertrauen der Unternehmen sei derzeit auf einem historischen Tiefstand, da sie sich unfairen Subventionen, einem schwierigen Geschäftsumfeld und einer stagnierenden Wirtschaft gegenübersehen. Jens Eskel, Präsident der EU-Handelskammer, spricht gar von einem „Kipppunkt“.

Weiterführende Informationen:

Positionspapier „European Business in China“ 2024/25 (Englisch)

GTAI-Special nimmt alternative Handelsrouten unter die Lupe

In mehreren Artikeln widmet sich ein Themen-Special von Deutschland Trade & Invest (GTAI) alternativen Handelsrouten. Hintergrund ist die Krisenanfälligkeit maritimer Handelsrouten zwischen Asien und Europa, die auch für Deutschland als Exportland deutlich zu spüren ist.

Landgestützte Routen verbinden Südostasien, China und Indien auf immer mehr alternativen Wegen mit Europa. Für die Logistikbranche entwickeln sich hier neue Angebote, der Handel erhält neue Transportmöglichkeiten und die Baubranche neue Geschäftschancen. Das Themen-Special stellt dar, wie der aktuelle Stand dieser Landrouten ist und welche bereits vielfach erprobte Transportmöglichkeiten es gibt. Das Special analysiert die Lage in den Meerengen und zeigt Chancen und Herausforderungen der neuen Routen über Land auf.

Weiterführende Informationen:

Themen-Special des GTAI zu Alternativen Handelsrouten

Eilantrag von Palästinensern gegen Rüstungsexportgenehmigungen abgewiesen

Am 11. September 2024 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt einen Eilantrag von fünf palästinensischen Antragsstellern aus Gaza abgewiesen, der sich gegen die Genehmigung von deutschen Rüstungsexporten mit dem Endverbleib in Israel richtete.

Die Antragssteller hatten geltend gemacht, dass ihr Leben und ihre Gesundheit in Gefahr seien. Die Ausfuhrgenehmigungen seien wegen einer Vielzahl von völkerrechtlichen Verstößen rechtswidrig. Die Antragsgegnerin war dem entgegengetreten, sie habe stets von Fall zu Fall sehr sorgfältig abgewogen, welche Rüstungsgüter sie im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Lieferung an Israel genehmige.

Das Gericht sah in seinem Beschluss für die Antragsteller keine Antragsbefugnis vorliegen, da Außenwirtschaftsrecht keinen Schutz für Ausländer im Ausland entfalte. Im Übrigen sei die Ausfuhr auch nicht offensichtlich rechtswidrig. Zusätzlich käme den Antragstellern unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kein Antragsrecht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention zu, da nicht ersichtlich sei, dass sie solchen Gefahren ausgesetzt sind, die über das katastrophale Maß hinausgehen, dem alle Menschen dort ausgesetzt sind.

Das BAFA zeigte sich erleichtert über den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Eine erfolgreiche Klage hätte die Effektivität von Ausfuhranträgen erheblich mindern können, da Unternehmen sich in diesem Fall nicht mehr auf die Bewilligung ihres Antrags verlassen könnten und unter Umständen ein Verwaltungsgerichtsverfahren von bis zu zwei Jahren abwarten müssten.

Im Falle eines Verfahrens weist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darauf hin, dass Unternehmen sich nicht um den Schutz ihrer Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse sorgen müssten, da alle personenbezogenen Daten sowie vertrauliche Informationen vom BAFA grundsätzlich anonymisiert und nur im Ausnahmefall, etwa bei einer gerichtlichen Anordnung, offengelegt werden.

Die Details zum Beschluss sind auf der Online-Datenbank zur Landesrechtsprechung einzusehen.

Weiterführende Informationen:

Beschluss des VG Frankfurt 5. Kammer (5 L 2333/24.F) vom 11.09.2024

Pressemitteilung des VG Frankfurt vom 11.09.2024

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

BAFA gibt Allgemeine Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 neu bekannt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat im September 2024 die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 mit Wirkung zum 23. September 2024 neu bekannt gegeben.

Bei Allgemeinen Genehmigungen handelt es sich um eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen, die nicht gesondert beantragt werden müssen. Vielmehr werden Allgemeine Genehmigungen von Amts wegen bekannt gegeben und führen zu einer automatischen Genehmigung aller Ausfuhren, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen. Lediglich eine Registrierung ist im Vorfeld notwendig.

Hintergrund der vorgenommenen Ergänzungen ist, dass Armenien und Aserbaidschan nicht mehr von Art. 2 Nr. 19 der Verordnung (EU) 2021/821 umfasst werden, die Ausfuhr gelisteter Dual-Use-Güter in diese Länder aber weiterhin im Wege des Einzelgenehmigungsverfahrens kontrolliert werden soll. Entsprechend wurde in der Allgemeinen Genehmigung Nr. 12 im Abschnitt II Nr. 5 die im 2. Spiegelstrich enthaltene Aufzählung um Armenien und Aserbaidschan ergänzt. Für Nr. 13, 16 und 41 wurden die entstandene Regelungslücken ebenfalls durch Ergänzungen geschlossen.

Alle vier Allgemeinen Genehmigungen sind weiterhin bis zum 31. März 2025 gültig. Sehen Sie hierzu auch die Meldung zum aktualisierten Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung weiter unten.

Weiterführende Informationen:

BAFA Allgemeine Genehmigungen

Aktualisierter Anhang I der Dual-Use-Verordnung und Verlängerung der Sanktionen

Die EU-Kommission hat am 5. September 2024 eine Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821, der sogenannten EU-Dual-Use-Verordnung, auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab November 2024 in Kraft. Einen Entwurf für eine Übersicht über die Änderungen in der geplanten geänderten Fassung von Anhang I ist auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzusehen.

Zudem hat der Rat der EU am 12. September 2024 die Verlängerung der Sanktionen gegen Russland um sechs Monate bis zum 15. März 2025 beschlossen. Die geltenden Maßnahmen umfassen Reisebeschränkungen für natürliche Personen, das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen an die in der Liste aufgeführten Personen und Organisationen. Die Sanktionen gelten damit weiterhin für über 2.200 Personen und Organisationen.

Weiterführende Informationen:

Entwurf über die Änderungen vom 05.09.2024

Pressemitteilung des Rats der EU vom 12.09.2024

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

Russland-Sanktionen: G7 veröffentlicht aktualisierten Leitfaden für Industrie

Die G7 hat ein aktualisiertes Leitliniendokument zur Verhinderung der Umgehung russischer Ausfuhrkontrollen und Sanktionen für die Industrie veröffentlicht. Die folgenden Inhalte sind im Leitliniendokument enthalten:

  • Eine Liste der Güter, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie nach Russland umgeleitet werden
  • Aktualisierte Indikatoren für eine mögliche Umgehung von Ausfuhrkontrollen und/oder Sanktionen
  • Bewährte Praktiken für die Industrie zum Umgang mit diesen Warnhinweisen
  • Screening-Tools und Ressourcen zur Unterstützung bei der Sorgfaltsprüfung

Weiterführende Informationen:

Das G7-Hinweisdokument finden Sie hier.

Neues CBAM-Tool veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 23. September 2024 im Rahmen des Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze (CBAM) ein neues Tool für Importeure in die EU veröffentlicht. Mithilfe des „Self Assessment Tools“ können Unternehmen anhand von Eckdaten überprüfen, ob ihre Einfuhren der CBAM-Verordnung unterliegen. Bei den Eckdaten handelt es sich um den Kombinierten-Nomenklatur (KN)-Code der eingeführten Ware, das Ursprungsland, den Warenwert und das Zollverfahren.

Unterliegt eine Einfuhr der CBAM-Verordnung, enthält das Ergebnis eine Übersicht über die Daten, die Unternehmen von ihren Lieferanten abfragen müssen, um ihre Berichtspflichten zu erfüllen. Das CBAM-Selbstbewertungsinstrument steht auf der CBAM-Seite der EU-Kommission in der Rubrik „Guidance“ zum Download zur Verfügung.

Weiterführende Informationen:

Dokumente zum CBAM auf der Webseite der EU-Kommission

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

1. Halbjahr 2024: Bundesregierung übernahm 7,9 Mrd. Euro Exportkreditgarantien

Im ersten Halbjahr hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien (EKG) in Höhe von 7,9 Mrd. Euro übernommen. Dies ist rund ein Viertel weniger als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Damals hatte der Bund mehrere Großprojekte in Deckung genommen.

Die Entschädigungszahlen blieben weiterhin moderat. Bis zum 30. Juni 2024 beliefen sie sich auf 76,5 Mio. Euro.

Weiterführende Informationen:

EKG-Report 356 vom 23.09.2024

Deckungspolitik für Vietnam wird weiter geöffnet

Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien hat in seiner September-Sitzung beschlossen, die Deckungspolitik für Vietnam weiter zu öffnen. Dadurch soll die Marktposition deutscher Exporteure verbessert und deren Wettbewerbsposition gestärkt werden.

Ab sofort können Geschäfte mit einer Kreditlaufzeit von mehr als 360 Tagen und einem Auftragswert von bis zu fünf Millionen Euro auf Basis der Bonität des Bestellers in Deckung genommen werden, wenn dieser nach nationalen Rechnungslegungsstandards bilanziert. Diese Anpassung der Deckungspolitik wird nach einem halben Jahr überprüft.

Von der jetzt beschlossenen Anpassung profitieren alle deutschen Exportunternehmen, vor allem aber kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weiterführende Informationen:

EKG-Report 356 vom 23.09.2024

Veranstaltungen

Delegiertenprogramm „EuroTier Trade Show“ zu afrikanischen Märkten

Das UN-Büro für Investitions- und Technologieförderung Deutschland (ITPO Germany) der UN-Organisation für industrielle Entwicklung (UNIDO) organisiert eine Delegationsreise zur diesjährigen EuroTier-Messe in Hannover und lädt mittlere und größere Unternehmen aus Afrika zur Teilnahme ein. Die Delegationsreise konzentriert sich auf den Geflügel- und den damit verbundenen Biogas- und Futtermittelsektor und soll Unternehmen und Investoren dabei unterstützen, nachhaltige und ressourceneffiziente Produktionsanlagen in afrikanischen Märkten aufzubauen. Die EuroTier-Messe bringt Akteure aus der ganzen Welt zusammen, um Kontakte zu knüpfen und neue Partnerschaften zu schließen.

Zusätzlich zur Messe organisiert ITPO Germany Besichtigungen und Schulungen in der Region.

Datum:           Dienstag bis Freitag, 12. bis 15. November 2024

Ort:                 Hannover

Weiterführende Informationen:

Webseite der UNIDO ITPO Germany (Englisch)

Delegiertenreise nach Äquatorialguinea, Kamerun, Gabun und São Tomé

Das UN-Büro für Investitions- und Technologieförderung Deutschland (ITPO Germany) der UN-Organisation für industrielle Entwicklung (UNIDO) organisiert eine Privatsektor-Reise in die vier afrikanischen Länder Äquatorialguinea, Kamerun, Gabun und São Tomé.

Interessierte Unternehmen sind aufgerufen, an einer Umfrage teilzunehmen, die dazu dient, eine Auswahlliste zu erstellen. Die Agenda der Mission wird entsprechend der Interessen und Kooperationswünsche der Unternehmen strukturiert.

Der Fokus liegt auf Unternehmen aus Deutschland, die mit Technologien und Lösungen für „Agribusiness“, Lebensmittelverarbeitung und Infrastruktur (Energie, Wasser, Abfallwirtschaft) tätig sind, idealerweise mit (geplanten) Projekten in der Region. Entscheidend für die Auswahl der Unternehmen sind ihr Investitionspotenzial und laufende oder geplante Projekte in der Region sowie die Relevanz ihrer Technologie.

Datum:           Sonntag bis Samstag, 24. bis 30. November 2024

Ort:                  Äquatorialguinea, Kamerun, Gabun, São Tomé

Weiterführende Informationen:

Webseite der UNIDO ITPO Germany (Englisch)