Der BDEx (Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V.) fungiert als führender Verband für deutsche Unternehmen im Außenhandel. Seine vorrangige Aufgabe besteht darin, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder im Exporthandel zu schützen und zu fördern, indem er sich gezielt für deren Belange im internationalen Handel einsetzt.
Beraten.
Außenwirtschaftsinformation 6/2024
Aktuelles
EU-Kommission veröffentlicht Bericht zu unlauteren Handelspraktiken
Die EU-Kommission hat am 23. April 2024 ihren Bericht zur Umsetzung des Verbots unlauterer Handelspraktiken zur Stärkung der Position von Landwirten und Marktteilnehmern in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette vorgelegt. Die sogenannte „UTP-Richtlinie“, auf die sich der Bericht bezieht, wurde 2019 verabschiedet und ist seit November 2021 in Kraft. Sie enthält eine Liste von bedingungslos und bedingt verbotenen Handelspraktiken.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten Mitgliedstaaten das Schutzniveau erhöht und unterschiedliche Schwellen für den Anwendungsbereich eingeführt haben. Zudem sind in allen EU-Mitgliedstaaten Durchsetzungsbehörden ernannt worden.
Zukünftig plant die EU-Kommission eine Studie zu Einkaufsallianzen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette sowie einen Vorschlag über die grenzüberschreitende Durchsetzung der UTP-Richtlinie.
Weiterführende Informationen:
Bericht der EU-Kommission COM(2024) 176 final vom 23.04.2024
Bundeskabinett stimmt Gesetzesänderung zu Berufskraftfahrern zu
Das Bundeskabinett hat im Mai 2024 dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zugestimmt. Zusätzlich wird die Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweisen ukrainischer Berufskraftfahrer sowie die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland erleichtert.
Neben der Einführung von E-Learning in Form von digitalem Unterricht für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist geplant, die Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch auch in den Fremdsprachen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch zu ermöglichen.
Des Weiteren soll die Ukraine-Ausnahme-Verordnung ((EU) 2022/1280) den Berufszugang erleichtern, indem ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise anerkannt werden, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren. Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit ist der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich. Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.
Weiterführende Informationen:
Neuauflage des Mittelstandsindex Afrika
Am 7. Mai 2024 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in einer Online-Veranstaltung den neuen Mittelstandsindex Afrika vorgestellt. Bei dem Index handelt es sich um ein Tool, das als digitale Informations- und Entscheidungshilfe für nachhaltiges wirtschaftliches Engagement in Afrika dienen soll. Es enthält Informationen über die Marktattraktivität von 33 ausgewählten afrikanischen Ländern auf Basis wissenschaftlich fundierter Daten.
Der bereits im Jahr 2019 entwickelte Index wurde nun durch das BRS Instituts für Internationale Studien an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Zusammenarbeit mit der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) weiterentwickelt.
Weiterführende Informationen:
Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle
Rat der EU ergänzt restriktive Maßnahmen gegen Russland
Der Rat der EU hat am 27. Mai 2024 mittels Durchführungsverordnung 19 weitere natürliche und eine juristische Person zur Liste hinzugefügt, die aufgrund der russischen Aggression gegen die Ukraine mit restriktiven Maßnahmen belegt sind.
Eine ebenfalls vom Rat der EU beschlossene weitere Verordnung schafft zudem eine neue Sanktionsregelung als Reaktion auf die zunehmend repressive Politik der russischen Behörden. Sie bietet einen speziellen Rahmen dafür, dem russischen Repressionsapparat Güter und Technologien zu verweigern, die zur internen Repression missbraucht werden können.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der Deutschen Vertretung vom 28.05.2024
Informationen zu weiteren Sanktionsmaßnahmen finden Sie hier.
Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen
Deutschsprachige Dokumente zu CBAM verfügbar
Die Übersetzung des Leitfadens zur Umsetzung des CBAM für Einführer von Waren in die EU sowie das CBAM-Übergangsregister der EU sind nun auf Deutsch verfügbar.
Der Leitfaden der EU-Kommission gibt maßgebliche Informationen zu CBAM. Das CBAM-Übergangsregister ist eine standardisierte und sichere elektronische Datenbank, die gemeinsame Datenelemente für die Berichterstattung im Übergangszeitraum enthält und die Kommunikation, Prüfungen und Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission, den zuständigen Behörden, Zollbehörden und berichtspflichtigen Anmeldern ermöglicht. Die Europäische Kommission stellt das CBAM-Übergangsregister zur Verfügung.
Rat der EU verlängert autonome Handelsmaßnahmen für die Ukraine
Der Rat der EU hat am 13. Mai 2024 die Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) für ukrainische Exporte in die EU angenommen. Die Maßnahmen gelten vom 6. Juni 2024 bis zum 5. Juni 2025 und sollen die ukrainische Wirtschaft während der russischen Aggression unterstützen. Die enthaltenen Schutzmaßnahmen ermöglichen es der EU-Kommission, bei Marktstörungen schnell zu reagieren.
Neben einer gestärkten Version des bereits bestehenden Schutzmechanismus‘ enthält die Verordnung eine neue ‚Notbremse‘ für empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Grütze und Honig.
Die ATMs, die den zollfreien Zugang für alle ukrainischen Produkte in die EU gewähren, wurden im Juni 2022 von der EU eingeführt und waren bereits 2023 um ein Jahr verlängert worden.
Weiterführende Informationen:
Rat der EU erhöht Zölle für Getreideprodukte aus Russland und Belarus
Basierend auf dem Kommissionsvorschlag vom 22. März 2024 hat der Rat der EU am 30. Mai 2024 die Erhöhung der Zölle auf aus Russland und Belarus eingeführte Getreideerzeugnisse beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zölle auf Getreide, Ölsaaten und daraus hergestellte Erzeugnisse aus Russland und Belarus in einem Maße erhöht, dass deren Einfuhr in der Praxis gestoppt wird. Zudem wird für diese Waren der Zugang zu den Zollkontingenten der EU gesperrt. Auf den Transit von Waren durch die EU von beiden Ländern in andere Drittländer wird sich die Verordnung nicht auswirken. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Destabilisierung des EU-Getreidemarkts zu verhindern, russische Ausfuhren von widerrechtlich angeeignetem Getreide aus den Gebieten der Ukraine zu stoppen und Russland daran zu hindern, Einnahmen aus Ausfuhren in die EU zur Finanzierung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine zu verwenden.
Weiterführende Informationen:
EIB stellt Darlehen zur Unterstützung ukrainischer Unternehmen bereit
Die ukrainische Regierung hat zwei ukrainischen Banken genehmigt, von der Europäischen Investment Bank (EIB) Darlehen in Höhe von insgesamt bis zu 30 Millionen Euro aufzunehmen. Durch die Darlehen sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Kreditvergabe unterstützt werden.
Weiterführende Informationen:
Exportfinanzierung / -Kreditsicherung
Entlastungspaket für Exportkreditgarantien beschlossen
Die Bundesregierung hat ein Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien beschlossen, das am 10. April 2024 in Kraft trat. Ziel des Pakets ist, Anträge und Deckungen schneller zu bearbeiten und die Nutzung des Förderinstruments zu vereinfachen. Insgesamt sind 20 Entlastungsmaßnahmen für die Exportkredit- und Investitionsgarantien enthalten, welche im Laufe dieses Jahres umgesetzt und kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft werden sollen.
Zu den Maßnahmen für die Exportkreditgarantien des Bundes gehören:
- Mehr Entscheidungen in niedrigschwelligen Gremien und Wegfall oder Integration von Sonderprüfungen
- Ausweitung der digitalen Lieferanten- und Finanzkreditdeckung (click & cover) und Prozessbeschleunigung durch KI
- Leichterer Nachweis der Voraussetzungserfüllung für die Auszahlung aus bundesgedeckten Krediten und Entlastung bei der Ausfuhrpauschal-Gewährleistung
- Nutzungsprüfung bei Prozessanpassungen („Bürokratiecheck“)
Zu den Maßnahmen für die Investitionsgarantien des Bundes gehören:
- Vereinfachung des Antragsverfahrens bei Investitionen bis zu 5 Mio. Euro in unkritischen Zielländern
- Umfassende Grundsatzentscheidungen zu einem Investitionsprojekt insgesamt durch Interministerielle Ausschuss
- Veränderung von Laufzeiten und Fristen
- Reduzierung von Berichterstattungspflichten, auch für alle bereits bestehenden Garantien
Im Mai 2024 wurden bereits erste Maßnahmen umgesetzt. So wurden zum 1. Mai 2024 die Entscheidungsbefugnisse von Mandataren, dem Kleinen Interministeriellen Ausschuss (KLIMA) und dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) neu geregelt. Des Weiteren können ab sofort über die digitale Fast Lane Einzelgeschäfte in den Länderkategorien 1-5, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand bis zu sieben Mio. Euro abgesichert werden (bisher fünf Mio. Euro).
Weiterführende Informationen:
Deckung von Kriegsrisiken für den Landgütertransport in der Ukraine
Der internationale Versicherungsmakler WTW und die ukrainische Versicherungsgesellschaft VUSO haben angekündigt, eine Kriegsrisikoversicherung für den Landtransport von Gütern innerhalb der Ukraine einzuführen.
Die Versicherung kann von ukrainischen und ausländischen Unternehmen genutzt werden und soll helfen, wichtige Handels- und Transportvorgänge innerhalb der Ukraine zu erleichtern.
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